Montag, 11. Februar 2013

Personenfreizügigkeit kreiert Sozialhilfeempfänger

In unserer Gemeinde sind die Mehrzahl der Sozialhilfeempfänger nicht Schweizer Bürger. Eine Untersuchung zeigt, dass eine Grosszahl aus EU-Ländern stammt, die mit der Personenfreizügigkeit in die Schweiz auswanderten und hier arbeitslos werden. Die EU schiebt ihre Sozialfälle in die Schweiz ab.
Zitat: Was die Praktiker schildern, bedeutet konkret: EU-Bürger, die mit einem überjährigen Arbeitsvertrag in die Schweiz reisen, können faktisch hier bleiben, auch wenn sie ihre Stelle verlieren. Spätestens nach sechs Jahren erhalten sie eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung. Wenn sie bedürftig werden, haben sie von Anfang an Anrecht auf Sozialhilfe. Der Nachzug der Familie ist jederzeit möglich, auch diese erhält falls nötig Sozialhilfe.
bazonline.ch: Sozialhilfebezüger aus der EU machen Bundesbehörden nervös.

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