Samstag, 15. Oktober 2016

TTIP: Freihandelsabkommen oder Kolonialvertrag?

Zitat: Seit drei Jahren verhandeln EU-Funktionäre im Verborgenen über sog. transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada. Einmal abgeschlossen, haben die Verträge auch unmittelbare Konsequenzen für die Schweiz. Was Öffnungs-Turbos als wohltuende Liberalisierung verkaufen, hat fatale rechtliche Folgen. Wie sind die Abkommen TTIP und CETA aus bürgerlicher Sicht zu beurteilen?
Bei TTIP geht es nur vordergründig um den Abbau von Zöllen, die schon heute gering sind (einschneidender für die Wirtschaft sind viele andere EU-Regulierungen…). Bei den Abkommen geht es vielmehr um die Unterwerfung unter fremdes US-Recht und die Beseitigung nationalstaatlicher Unterschiede. Mit den vorgesehenen Klagerechten für Konzerne sind absurde Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Konkret wird entscheidend sein, wie die Schiedsgerichte zusammengestellt werden – was nur schon vor dem Hintergrund, dass die USA bereits klar gemacht haben, per se keine «fremden Richter» zu akzeptieren, sehr spannend werden dürfte. Es droht die einseitige Rechtsübernahme zulasten der EU.
Zitiert aus: TTIP & CETA – droht der Ausverkauf der Schweiz?

2 Kommentare:

  1. Schiedsgerichte Hebeln den Rechtsstaat aus. https://www.3sat.de/page/?source=/ard/sendung/185253/index.html Öffentlich, Unabhängig und an die Auslegung des Gesetzes gebunden: Das sind die drei elementaren Grundsätze der Justiz. Doch wie lange noch? Private Schiedsgerichte sind auf dem Vormarsch. Sie tagen oft geheim, sie sind mit privat wirtschaftenden Anwälten als Richtern besetzt und sie können sich aussuchen welche Rechtsnormen sie anwenden. Ein Skandal, so sehen es Verfassungsexperten wie Prof. Siegfried Bross, ein ehemaliger Bundesrichter: "Schiedsgerichte stehen mit der Verfassung in Widerspruch."

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  2. In Kapitel 8 des  CETA Abkommens mit Kanada erhalten international tätige Konzerne exklusive Sonderrechte. Es schafft ein bilaterales System von Investitionsgerichten, vor denen sie gegen Kanada, die EU und ihre Mitgliedsstaaten klagen können. Diese Spezialgerichte können entscheiden, ob demokratisch beschlossene Massnahmen, die die Gewinne der Konzerne schmälern, überhaupt legitim waren – und Staaten zu Milliardensummen Schadensersatz verdonnern.

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