2.9.26
„Das NATO-Netzwerk in der Schweiz“
19.8.26
Big Brother fährt mit – und Brüssel gibt die Regeln vor.
Die EU plant die totale Kontrolle der Bürger und kennt keine Privatsphäre. Neben der Chat-Kontrolle, welche das Briefgeheimnis verletzt, soll nun auch der Autofahrer elektronisch überwacht werden.
Unter dem Vorwand der Sicherheit plant Brüssel die totale Überwachung der Autofahrer. Konkret geht es um Assistenzsysteme im Auto. Sie warnen, greifen ein, lenken vom Verkehr ab – und können die Fahrer überwachen. Heute bestimmen wir noch selber, ob wir diese Systeme wollen. Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag haben wir keine Wahl mehr.
Aufmerksamkeitskontrolle, Steuerradkontrolle, Gurten- und Türöffnungskontrolle, Spurhalteassistent, Notbremsassistent und Rückfahrassistent: Assistenz- und Warnsysteme sorgen mit ihrem Gepiepse bei vielen Autofahrern für Unsicherheit und Ablenkung im Strassenverkehr. Nein zum EU-Unterwerfungsvertrag. Für eine Schweiz ohne EU-Anbindung
13.8.26
Auswüchse der direkten Demokratie der Schweiz
In der Schweiz kann das Volk und die Kantone mit Referenden und Initiativen in Volksabstimmungen mitbestimmen. Nicht aber ohne weiteres im Falle des vom Bundesrat ausgehandelten Vertrages der Anbindung an die EU. Wenn das Parlament dem EU-Vertrag zustimmt, werden die Gegner vom Referendumsrecht Gebrauch machen und Unterschriften sammeln müssen. Damit würde ein einfaches Volksmehr zur Entscheidung führen. Ohne Ständemehr hätten die Kantone bei dieser wichtigen Frage keine Mitsprache.
Dieser Anbindungsvertrag ist eine Teilintegration in die EU und verstösst gegen Verfassungsartikel, für dessen Änderung Volks- und Ständemehr erforderlich sind. Das doppelte Mehr ist erforderlich bei einer Revision der Bundesverfassung. 2014 wurde durch die Masseneinwanderungsinitiative ein neuer Verfassungsartikel angenommen (Art. 121a BV). Dieser verlangte, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert.
Unverständlich ist, dass über banale Themen wie Kuhhörner oder Froschschenkel mit dem Ständemehr abgestimmt werden muss, aber nicht über Verträge, welche Verfassungsartikel und die Aufhebung von demokratischen Rechten betreffen.
Die Kompass-Initiative setzt sich gegen das EU-Vertragspaket ein und verlangt eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr, also dass es für Annahme eine Mehrheit der Schweizer Volksstimmen und eine Mehrheit von Kantonen erfordert.
Bei ihrer Annahme unterstünden Verträge mit der Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen dem obligatorischen Referendum. Damit wäre das Kernanliegen der Kompass-Initiative erfüllt. Das Paket Schweiz–EU würde Volk und Ständen unterbreitet.
Der Bundesrat lehnt die Kompass-Initiative in seiner Botschaft erwartungsgemäss und ohne Gegenvorschlag ab. Seine Einwände halten einer Prüfung aber nicht stand. Zwar anerkennt er in seiner Botschaft die Gültigkeit der Initiative und bestätigt, dass sie bei ihrer Annahme genau die beabsichtigte Wirkung hätte: das doppelte Mehr von Volk und Ständen für Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme – allen voran für die EU-Verträge.
8.8.26
EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift.
1.7.26
EU-Vertrag: Die auf dem Altar von Brüssel geopferten Kantone
26.6.26
Die Schweizer Neutralität wird immer wichtiger!
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Die jüngsten Entwicklungen in der EU zeigen: Machtinteressen stehen im Vordergrund. In Brüssel streiten sich Kommissionspräsidentin von der Leyen, die Aussenbeauftragte Kallas und der EU-Ratspräsident Costa über Zuständigkeiten in der Aussenpolitik. Es geht unter anderem darum, dass Costa einen diplomatischen Kanal nach Moskau für Verhandlungen über den Ukraine-Krieg schaffen wollte. Doch Costas Alleingang empörte Berlin und Paris, die sich in der Ukraine-Frage in einer Führungsrolle sehen (Quelle: NZZ 25.6.26). Gleichzeitig konnten sich Deutschland und Frankreich beim zukünftigen, gemeinsamen Kampfflugzeug nicht einigen, weil Paris die Führungsrolle beansprucht (Quelle: NZZ 14.6.26). Das EU-Gezänk gefährdet den Frieden und die Sicherheit in Europa.
Gerade deshalb ist die immerwährende, bewaffnete und umfassende Neutralität der Schweiz wichtiger denn je. Sie gibt unserem Land Sicherheit, Unabhängigkeit und Freiheit. Neutralität bedeutet nicht Abschottung. Sie ermöglicht gute Beziehungen zu allen Staaten und schafft die Grundlage für Frieden und Wohlstand.
Die Schweiz darf ihre Neutralität deshalb nicht durch eine immer engere Anbindung an die EU schrittweise aufweichen. Unsere Stärke liegt darin, eigenständig und neutral zu bleiben.
Die Schweizer Neutralität ist ein Erfolgsmodell– gestern, heute und morgen.
JA zur Schweizer Neutralität.
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18.6.26
Die EU hat jetzt offiziell Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufgenommen.
Ruth Firmenich. Transkript von https://vm.tiktok.com/ZNR3UYbqS/
14.6.26
Ständemehr, das Mitspracherecht der Kantone.
4.5.26
Gegen die EU-Anbindung der Schweiz.
Rede eine Neuschweizers:
„Es steht mir als Neu-Schweizer nicht wirklich zu, der Schweiz einen Ratschlag zu geben, aber als jemand, der die EU sehr gut kennt, kann ich wirklich nur davor warnen, dass wegen verschiedener Branchen, die in der Schweiz wirtschaftlich relevant sind, für die man auch bilaterale Abkommen mit der EU für den Handel schließen könnte, weshalb dafür das ganze Volk der Schweiz dem EU-Rechtssystem unterworfen werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Die letzte Instanz, so ist es ja da festgelegt, wäre bei Streitigkeiten der Europäische Gerichtshof und ich sage das jetzt einmal ganz glatt: Der Europäische Gerichtshof trifft nicht immer nur Entscheidungen entsprechend dem Recht, sondern er ist auch eine Art Ausführungsorgan der Kommission.
Also werden Entscheidungen immer auch und besonders wenn sie sensibel sind, politisch getroffen. Das heißt, weshalb soll die Schweiz Vorteile daraus ableiten können, dass sie sich in ein, ich sage einmal drastisch, mittelmäßiges System der Überbürokratisierung hineinbegibt, das auf Dauer die Schweiz nur schwächt und der Schweiz am Ende die Eigenständigkeit nimmt?
Meiner Meinung nach würde über die Zeit die direkte Demokratie sukzessive abgeschafft. Also aus meiner Sicht absolut a no-go.“
Transkription https://vm.tiktok.com/ZNRpYq5dw/
16.4.26
EU Integrationsvertrag mit der Schweiz. Übernahme von EU-Recht ist zwingend.
Bei den geltenden bilateralen Verträgen Schweiz-EU erfolgte die Anpassung durch Verhandlung beider Parteien auf Augenhöhe.
Auf Verlangen der EU muss die Schweiz laut den neuen Verträgen neues EU-Recht im Bereich bestehender Verträge ohne Möglichkeit zur Anpassung zwingend übernehmen.
Der sogenannte Rahmenvertrag (falsch: „Bilaterale III“, richtig: Integrationsvertrag) verlangt, eine jeweilige Anpassung an neues EU-Recht ohne Widerspruch zu übernehmen; es handelt es sich also um eine automatische oder dynamische EU-Rechtsübernahme (faktisch: eine Teil-Integration).
Reine Augenwischerei: Bei Uneinigkeit soll ein „Schiedsgericht“ mit dem EU-Gericht als letze Instanz beigezogen werden.
Professor Matthias Oesch kommt zum Schluss, dass die Übernahme von EU-Recht faktisch alternativlos ist.
