The European Union is not "the free world". It is a supranational tyranny that tramples upon freedom of speech, democracy and national sovereignty. It will inevitably collapse, as all dictatorships eventually do.
15.1.26
Bilateralen III: NEIN! | Nein zur Fremdbestimmung!
26.11.25
«Masseneinwanderung» wegen EU-Verträgen? Das sind die Fakten
Das Abkommen Berns mit der EU (Teil-Integration / Institutionelles Abkommen / Rahmenvertrag / Unterwerfungsvertrag / „Bilaterale III") gibt Einwanderern aus der EU ein Daueraufenthaltsrecht. Das würde eine noch grössere Masseneinwanderung hervorrufen.
Das EU-Abkommen umfasst 1800 Seiten und tausende von verlinkten EU Paragrafen. Eine der problematischsten Punkte betrifft die Personenfreizügigkeit, die ausgeweitet werden soll.
Eine Zahl wirft jetzt schon hohe Wellen: schätzungsweise bis zu 690000 Personen wären fünf Jahre nach der Übernahme der neuen Personenfreizügigkeitsregel der EU auf einen Schlag berechtigt, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen. Das sorgt für reichlich Spekulationen, welche Folgen das für die Schweiz hat. Reiner Eichenberger, Wirtschaftswissenschaftler und Astrid Epiney, Rechtswissenschaftlerin, beide von der Universität Fribourg, schätzen ein. Lesen Sie den Artikel in 20 Minuten.
17.11.25
«Die Schweiz muss frei bleiben, um mit der ganzen Welt zu handeln»
Es gibt diverse Fakten, die klar gegen das EU-Vertragspaket sprechen und die die direkte Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz gefährden.
«Europa ist ein zentraler Markt für die Schweiz, aber wir brauchen dafür keine institutionelle Anbindung», ist Urs Wietlisbach, Investor und Partners Group Gründer, überzeugt. «Übernehmen wir die EU-Regulierung, verlieren wir unsere Innovationskraft und unseren Standortvorteil.» Und er plädiert bei einer allfälligen Volksabstimmung für das Ständemehr.
Ich verstehe unter einer weltoffenen Wirtschaft eine souveräne Schweiz ausserhalb von Wirtschaftsblöcken, die sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowohl mit den Staaten der EU als auch weltweit einsetzt.
Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell, sie funktioniert besser als die EU. Das zeigen alle wichtigen Wirtschaftsindikatoren. Warum sollten wir uns an ein dysfunktionales System anbinden? Unser wirtschaftlicher Erfolg basiert auf Eigenständigkeit – das sollten wir bewahren und gezielt weiterentwickeln.
13.11.25
Dossier Rahmenverträge der Schweiz mit der EU
Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:
Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.
Weil die Schweiz in diesen Bereichen nichts mehr zu sagen haben und damit die Demokratie ausgehebelt wird, kann dieser Vertrag als Integrationsvertrag bezeichnet werden und ist somit gleichzusetzen mit einem partiellen EU-Beitritt. Diese Verträge müssen vom Volk und Ständen abgelehnt werden, um unsere Schweizer Demokratie und Selbstbestimmung zu erhalten.
Lesen Sie das Dossier zu diesen Verträgen im Nebelspalter.
Was ist der wirtschaftliche Nutzen der Verträge?
Was sind die politischen Auswirkungen der Verträge?
Was sind die Folgen für die Zuwanderung?
Was ist die «dynamische Rechtsübernahme»?
Was ist das Streitbeilegungsverfahren?
Was bedeuten die Verträge für die Landwirtschaft?
Was passiert mit der Forschungszusammenarbeit «Horizon»?
Was bedeutet die Unterstellung der Schweiz unter das Beihilferecht der EU?
Was ist mit dem «Kohäsionsbeitrag» der Schweiz?
Wieso braucht es eine Abstimmung mit Ständemehr?
10.11.25
Was die EU-Verträge konkret bedeuten: Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen
Das EU-Rahmenabkommen weitet die Personenfreizügigkeit aus. Die EU kann die Vertragsbedingungen laufend anpassen und die Schweiz muss sie automatisch übernehmen. EU-Bürger dürfen sich in der Schweiz aufhalten und arbeiten. EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialleistungen in der Schweiz.
Es ist ein Deal, der über 1800 Seiten umfasst: Die Schweiz will einen erleichterten Zugang zum EU-Markt, weil sie sich davon Wohlstand und Arbeitsplätze erhofft. Und sie übernimmt dafür im grossen Stil Regeln der Europäischen Union. Dabei verpflichtet sie sich unter anderem, die Personenfreizügigkeit auszubauen und die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie teilweise zu übernehmen. Lesen Sie im TA.
5.11.25
Das Ende der bilateralen Verträge mit der EU
Mit dem Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU werden bestehende bilaterale Verträge aufgehoben und durch eine Teilintegration in die supranationale Organisation der EU ersetzt.
Ein Vertrag mit einer supranationalen Organisation, wie es die EU ist, bedeutet die Übergabe von Entscheidungsbefugnissen der nationalen Parlamente und des Volkes an die Organe dieser Organisation.
Die EU wird verbindliche Regeln erlassen können, welche die nationalen Gesetze der Schweiz übertreffen werden. Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist kein bilaterales Abkommen, da es nicht auf Konsens basiert, sondern ist eine Teilintegration mit der Verpflichtung, die Beschlüsse der EU-Organe ohne Widerspruch übernehmen zu müssen.
Die automatische (dynamische, verbindliche) Übernahme von Beschlüssen der EU bedeutet ein Verlust der demokratischen Rechte. Mit dem Rahmenabkommen überträgt die Schweiz in den vereinbarten Bereichen ihre Souveränitätsrechte, also die Entscheidungsrechte der Parlamente und des Volkes an die EU.
Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:
Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.
21.10.25
EU-Bürokratiemonster "Bilaterale III"
Post auf X. #WenigerFreiheit #MehrStaat
6.10.25
EU-Verträge: Schweiz verliert die Autonomie bei der Zulassung von Pestiziden
2.9.25
Die nachteiligen Folgen der EU-Verträge
Nationalrätin Martullo-Blocher erklärt in sieben Podcasts Folgen verständlich die neuen EU-Verträge?
Step 1: Wird unsere Demokratie abgeschafft ?
In vielen Lebensbereichen wird EU- Recht übernommen, worüber die Schweiz nicht mehr selbst bestimmen kann.
Step 2: Wo bleibt die Rechtssicherheit ?
Die EU reguliert und bricht eigene Gesetze. Die EU ist nicht bekannt für Rechtssicherheit.
Step 3: Milliarden für die EU-Bürokratie
Die Schweiz muss jährlich 900 Millionen Fr. an die EU bezahlen.
Step 4: Zuwanderung in unsere Sozialwerke - wir zahlen !
Erwerbstätige EU Einwanderer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe.
Step 5: Sicherer und bezahlbarer Strom ?
Die Schweiz soll im Strommarkt EU-Recht anwenden. Die Schweiz wird in den EU-Strommarkt eingebunden und muss Richtlinien von Brüssel befolgen.
Step 6: Dürfen Gemeinden noch einen Sportplatz bauen ?
Staatliche Beihilfen an die Privatwirtschaft wird nicht mehr erlaubt. Das betrifft z.B. den Landverkehr.
Step:7: Bestimmt die EU, was wir essen und trinken ?
Warum brauchen wir EU-Recht für Lebensmittelsicherheit ?
23.8.25
EU-Rahmenvertrag: Es gibt einen Ausweg aus der Sackgasse
Die Folgen der Personenfreizügigkeit senken die Lebensqualität in der Schweiz in Richtung EU-Niveau. Die Befürworter einer engeren Anlehnung an die EU sollen endlich aufwachen.
Immer mehr Wirtschaftsvertreter und Politiker verstehen, dass der anvisierte Vertrag mit der EU der Lebensqualität und den Chancen der Schweiz abträglich wäre. Viele wollen das aber nicht offen eingestehen und stecken in einer Schweigespirale.
Die Bundesverfassung sagt in Art 121 Abs 1 und 4: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig», und «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen». Deshalb bedarf die Unterzeichnung des Vertrags einer Verfassungsänderung und dafür des doppelten Mehrs.
R.Eichenberger erklärt:
https://www.fuw.ch/eu-rahmenvertrag-es-gibt-einen-ausweg-aus-der-sackgasse-564750797413
25.7.25
Die EU-Verträge: Gefahr durch Ausweitung des Familiennachzugs?
5.7.25
Freihandelsabkommen anstatt EU Anbindung
Lukas Reimann EU-Personenfreizügigkeit
4.7.25
Anstatt Kontrolle der Einwanderung, noch mehr Personenfreizügigkeit
8.6.19
Rahmenvertrag EU-Beitritt ohne Mitsprache. Untergang …
5.5.19
Brüssel weicht Lohnschutz weiter auf.
16.3.19
Rahmenabkommen: Swatch-Chef Nick Hayek ist dagegen
Dies erklärte der CEO des grössten industriellen Arbeitgebers der Schweiz am Samstag in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF. Sobald die Schweiz auf ihre Eigenheiten poche, die ihre Stärken seien, setze die EU Druck auf, wie etwa mit dem Entzug der Börsenäquivalenz.
«Das ist doch nicht akzeptabel. Wir dürfen uns nicht erpressen lassen», führte Hayek aus. Die Schweiz neige zu stark dazu, sich defensiv zu verhalten. «Schauen wir doch einmal, was passiert.»
https://www.nzz.ch/schweiz/swatch-chef-nick-hayek-stellt-sich-klar-gegen-das-rahmenabkommen-ld.1467787
24.9.18
EU-Kommissar Johannes Hahn zum Rahmenabkommen Schweiz-EU
11.8.18
Economiesuisse und FDP auf dem Holzweg. Die Schweiz ist nicht EU-Binnenmarktterritorium.
19.7.18
Schiedsgericht als Tarnung der fremden Richter

https://bazonline.ch/schweiz/standard/schiedsgericht-zur-tarnung/story/17377740
Eingeladen als neutrale Sachverständige. Professorin Christa Tobler informierte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats.
Mit dem zur Zeit verhandelten Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU wird die Schweiz von fremden Richtern der EU bestimmt werden. Dass ein von beiden Parteien besetztes Schiedsgericht entscheide, ist eine Verschleierung der Wahrheit.
Schon mehrmals in Arena-Sendungen ist die sogenannte Basler Europarechtlerin Christa Tobler mit anfechtbaren Erklärungen zum Verhältnis der Schweiz mit der EU aufgefallen. Neuerdings machte sie zweifelhafte und unwahre Aussagen zum Verfahren der Streitbeilegung zwischen der EU und der Schweiz in der Aussenpolitische Kommission des Nationalrats. Diese Frau ist keine neutrale Sachverständige, sondern vertritt als Trägerin des Europapreises der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (Nebs) einseitig die Sache der EU.
Lesen Sie dazu:
„Schiedsgericht zur Tarnung. Die Basler Europarechtlerin Christa Tobler präsentiert zweifelhafte Erklärungen zum Streitbeilegungsverfahren mit der EU."
https://bazonline.ch/schweiz/standard/schiedsgericht-zur-tarnung/story/17377740