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4.5.26

Gegen die EU-Anbindung der Schweiz.

Rede eine Neuschweizers:

Es steht mir als Neu-Schweizer nicht wirklich zu, der Schweiz einen Ratschlag zu geben, aber als jemand, der die EU sehr gut kennt, kann ich wirklich nur davor warnen, dass wegen verschiedener Branchen, die in der Schweiz wirtschaftlich relevant sind, für die man auch bilaterale Abkommen mit der EU für den Handel schließen könnte, weshalb dafür das ganze Volk der Schweiz dem EU-Rechtssystem unterworfen werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.


Die letzte Instanz, so ist es ja da festgelegt, wäre bei Streitigkeiten der Europäische Gerichtshof und ich sage das jetzt einmal ganz glatt: Der Europäische Gerichtshof trifft nicht immer nur Entscheidungen entsprechend dem Recht, sondern er ist auch eine Art Ausführungsorgan der Kommission. 


Also werden Entscheidungen immer auch und besonders wenn sie sensibel sind, politisch getroffen. Das heißt, weshalb soll die Schweiz Vorteile daraus ableiten können, dass sie sich in ein, ich sage einmal drastisch, mittelmäßiges System der Überbürokratisierung hineinbegibt, das auf Dauer die Schweiz nur schwächt und der Schweiz am Ende die Eigenständigkeit nimmt?


Meiner Meinung nach würde über die Zeit die direkte Demokratie sukzessive abgeschafft. Also aus meiner Sicht absolut a no-go.

Transkription https://vm.tiktok.com/ZNRpYq5dw/

16.4.26

EU Integrationsvertrag mit der Schweiz. Übernahme von EU-Recht ist zwingend.

Bei den geltenden bilateralen Verträgen Schweiz-EU erfolgte die Anpassung durch Verhandlung beider Parteien auf Augenhöhe.


Auf Verlangen der EU muss die Schweiz laut den neuen Verträgen neues EU-Recht im Bereich bestehender Verträge ohne Möglichkeit zur Anpassung zwingend übernehmen.


Der sogenannte Rahmenvertrag (falsch: „Bilaterale III“, richtig: Integrationsvertrag) verlangt, eine jeweilige Anpassung an neues EU-Recht ohne Widerspruch zu übernehmen; es handelt es sich also um eine automatische oder dynamische EU-Rechtsübernahme (faktisch: eine Teil-Integration). 


Reine Augenwischerei: Bei Uneinigkeit soll ein „Schiedsgericht“ mit dem EU-Gericht als letze Instanz beigezogen werden.


Professor Matthias Oesch kommt zum Schluss, dass die Übernahme von EU-Recht faktisch alternativlos ist.

Matthias Oesch: Die bilateralen Abkommen Schweiz - EU und die Übernahme von EU-Recht, in AJP/PJA 5/2017,S.638ff

13.11.25

Dossier Rahmenverträge der Schweiz mit der EU

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:

Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

Weil die Schweiz in diesen Bereichen nichts mehr zu sagen haben und damit die Demokratie ausgehebelt wird, kann dieser Vertrag als Integrationsvertrag bezeichnet werden und ist somit gleichzusetzen mit einem partiellen EU-Beitritt. Diese Verträge müssen vom Volk und Ständen abgelehnt werden, um unsere Schweizer Demokratie und Selbstbestimmung zu erhalten.

Lesen Sie das Dossier zu diesen Verträgen im Nebelspalter.

Was ist der wirtschaftliche Nutzen der Verträge?

Was sind die politischen Auswirkungen der Verträge?

Was sind die Folgen für die Zuwanderung?

Was ist die Schutzklausel?

Was ist die «dynamische Rechtsübernahme»?

Was ist das Streitbeilegungsverfahren?

Was bedeuten die Verträge für die Landwirtschaft?

Was passiert mit der Forschungszusammenarbeit «Horizon»?

Was bedeutet die Unterstellung der Schweiz unter das Beihilferecht der EU?

Was ist mit dem «Kohäsionsbeitrag» der Schweiz?

Was bringt das Stromabkommen?

Wieso braucht es eine Abstimmung mit Ständemehr?

Die wichtigsten Argumente der Befürworter im Test

Das Quiz zu den Rahmenverträgen