In den Beziehungen der souveränen Eidgenossenschaft und des souveränen Staatsgebildes EU baut die Schweiz auf gegenseitiges Aushandeln von Verträgen, die sogenannten bilateralen Verträge, welche alle lebenswichtigen Bereiche für eine gute zwischenstaatliche Nachbarschaft regeln. Es geht nicht um die Integration der Schweiz in die EU. Es geht um ein friedliches und produktives Nebeneinander von selbständigen Staaten. Die bilateralen Verträge sind traditionelles Völkerrecht, Verträge zwischen Staaten respektive internationalen Organisationen.
Nun wollen EU-Beitrittsbefürworter den bilateralen Weg verlassen, weil die Verhandlungen zu kompliziert würden, und propagieren als einzige Lösung den EU-Vollbeitritt der Schweiz.
Ein gewisser Andreas Kellerhals vom Europa Institut schreibt in der NZZ in naiver Weise und unüberlegt, warum die Schweiz der EU beitreten soll:
- das bilaterae Vertragsgeflecht mit der Schweiz sei für die EU ein komplizierter Sonderfall.
Das stimmt nicht. Die EU hat ein Interesse, den Kontakt mit der Schweiz zu pflegen. Schliesslich will die EU keinen eisernen Vorhang um die Schweiz.
- die EU sei nicht mehr gewillt, den Nachvollzug des weiter entwickelten EU-Rechts, weiter zu akzeptieren.
Was bleibt der EU anderes übrig ? Es sollten keine Verträge abgeschlossen werden, die die automatische Akzeptierung von veränderten Rechtsgrundlagen beinhalten. Jeder Vertrag muss neu verhandelt werden, sobald die EU ihr Recht verändert. Das trifft auch zu, wenn neue Staaten der EU beitreten, sofern dies nicht vorher vertraglich festgehalten wurde. Nur das ist juristisch korrekt und verhindert einen Untertanenstatus.
- die Verwaltung der bisherigen bilateralen Abkommen sei aufwändig.
Das soll es auch sein, wenn richtige Lösungen gefunden werden sollen. Die Schweiz muss für ihre Sache kämpfen.
- Rechtsanpassungen und "autonomer Nachvollzug". Die Rechtsanpassungen, könne man als «versteckte Integration» bezeichnen.
Das stimmt so nicht. In den meisten Fällen ist es eine praktische Anpassung, die das Alltagsleben und den Warenaustausch vereinfachen. Das ist in Ordnung so lange die Schweiz nicht ihre hohen Standards preisgibt.
Dass die Schweiz kein Mitspracherecht in der EU-Gesetzgebung hat, ist uns verständlich. Das wollen wir auch nicht, denn wir wollen kein EU-Mitglied werden.
- Ungenügend scheine aus föderaler Sicht auch die Mitsprache der Kantone.
Der Bund sollte immer im Interesse der Kantone handeln und auf die Anliegen der Kantone in seiner Aussenpolitik Rücksicht nehmen.
- die bilateralen Verträge seien ein Auslaufmodell.
Die Bilateralen als Auslaufmodell darzustellen, ist pure Propaganda, die den EU-Beitritt als einzige Lösung verkaufen will. Was anderes als bilaterale Verträge kann ein eigenständiger Staat wie die Schweiz mit den Nachbarn abschliessen ? Es gibt keine Alternativen, wenn wir unsere Freiheit nicht aufgeben wollen.
Die Nachteile des EU-Beitritts wurden in der Vergangenheit ausgiebig besprochen und vom Schweizer Volk mehrmals abgelehnt.