Mittwoch, 29. Juli 2009

Grundlagen unserer Direkten Demokratie.

Wir erlauben uns, Ihnen eine Ausarbeitung zum 1. August, dem Tag der Direkten Demokratie in der Schweiz, unseres Vereins für Direkte Demokratie zuzuschicken, in dem wir die Bedeutung der Zusammenarbeit für ein freies Zusammenleben darlegen.
Eingesandt von Diethelm Raff, Verein für Direkte Demokratie und Selbstversorgung, Postfach 110, 8706 Meilen, 27. Juli 2009, www.direkte-demokratie.ch, info@direkte-demokratie.ch

Grundlagen unserer Direkten Demokratie

Kooperation der Bürger als Basis von Freiheit und Selbstbestimmung

Unsere genossenschaftlich begründete Direkte Demokratie - als Gegenpol zu einem hoheitlich hierarchisch strukturierten Staatswesen - baut auf der Kooperationsfähigkeit und Kooperationswil­ligkeit von uns Bürgern auf. Die Bundesgenossen schwörten 1291 einen Eid darauf, sich auch in verwickelten Situationen untereinander einigen zu wollen. Sie waren so selbstbewusst zu erklären, dass sie keine höheren menschlichen Instanzen oder staatsmächtigen Institutionen brauchten – näm­lich die Fürsten und andere Organisationen – um in ihren Gemeinwesen ein friedliches Zusammen­leben zu gewährleisten. Sie nahmen sich heraus, die üblichen Schwächegefühle von Untertanen auf­zugeben.
Das war eine grosse geschichtliche Leistung. Untertanen protestieren zwar oft, meinen dann aber in entscheidenden Situationen doch, einen kompetenteren Schiedsrichter wegen normalen Auseinan­dersetzungen zu brauchen. Die Eidgenossen wollten nur Gott über sich dulden. Sie bauten stattdes­sen auf sich selbst, als freie und konfliktfähige Bürger, die vorrangig im Gespräch zusammen Lösungen finden. Sie nahmen sich heraus, für schwierige Fälle nur eigenes Recht anzuerkennen sowie ausgleichende und aufrechte Richter zu bestimmen, die ihnen als gerecht Handelnde bekannt waren und die sie auch wieder absetzen konnten. Sie verweigerten sich jahrhundertelang der verfüh­rerischen Kooperation mit mächtigen, reichen, auch redegewandten, erfahrenen und ressourcenstar­ken Konfliktmanagern in der Schweiz und in Europa. Diese setzten bekanntermassen ihr Recht und damit ihre Macht unter anderem mit deutlichen Bitten bis hin zu Drohungen von militärischen Operationen und wirtschaftlichen Sanktionen auch gegenüber „eigenständigen“ Vasallen durch.
Die Eidgenossen wussten aus geschichtlicher Erfahrung, dass es sich bei der Übertragung von Souveränitätsrechten nicht um Kooperation handelt, sondern um freiwillige Unterordnung und Bevormun­dung.

Direkte Demokratie fusst auf einer Kultur der Kooperation

Wir verstehen unter Direkter Demokratie alle überfamiliären organisierten Formen der Kooperation innerhalb einer spezifischen Kultur, die sich seit Jahrhunderten darauf verlegt hat, die hohe Kunst von freiheitlicher und kooperativer Selbstbestimmung zu entfalten, zu bewahren und zu verbessern. Die Staatskunst der freien Bürger zeigt sich sich nicht in grosser Machtentfaltung, sondern in der Fähigkeit, selbstverantwortlich, sach- und gemeinschaftsbezogen anstehende Aufgaben zu meistern. Die gleichwertige Kooperation der freier Bürger stellt das hauptsächliche Organisationsprinzip des Gemeinwesens dar, bei deren Ausfüllung die Bürger Zufriedenheit empfinden. In der schweizeri schen Eidgenossenschaft konnte sich diese Kultur am weitesten und längsten verbreiten, obwohl sie sich ständig gegenüber autoritären Vorstellungen behaupten musste.

Direktdemokratische politische Rechte betrachten wir als einen Ausdruck der Kultur der unspekta kulären alltäglichen Zusammenarbeit. Wenn Direkte Demokratie auf diese politischen Rechte innerhalb einer Institutionenlehre beschränkt wird, kann sie von antifreiheitlichen autoritär-hierar chischen Staatsvorstellungen wie in der EU vereinnahmt werden. Wir sehen darin eine Unterschät zung der tatsächlichen kulturellen Errungenschaften. Um die Bedeutung der Direkten Demokratie als praktizierte Form freier Zusammenschlüsse deutlich zu machen, verwenden wir den Namen als eigenen Begriff und schreiben ihn gross: Direkte Demokratie.
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