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1.7.26

EU-Vertrag: Die auf dem Altar von Brüssel geopferten Kantone

Der Bundesrat stellt das Paket Schweiz-EU als eine einfache Modernisierung des bilateralen Weges dar. Doch hinter den Versprechungen von Stabilität und Marktzugang zum europäischen Markt verbirgt sich eine viel weniger beruhigende Realität: Die großen Verlierer dieses Abkommens werden die Kantone sein.

Seit der Gründung unseres Föderalstaats bilden die Kantone einen der Pfeiler der Schweiz. Sie verfügen über weitreichende Kompetenzen, eine bedeutende finanzielle Autonomie und eine Nähe zu den Bürgern, die die Stärke unseres politischen Systems ausmacht. Doch der Vertrag mit der Europäischen Union reißt eine tiefe Bresche in dieses Gleichgewicht.  
Die dynamische Übernahme des europäischen Rechts bedeutet, dass zukünftig Regeln, die in Brüssel erarbeitet werden, regelmäßig von der Schweiz übernommen werden müssen.

Zwar versichert der Bundesrat, dass die Volksrechte und die kantonalen Kompetenzen gewahrt bleiben. Doch jeder versteht, dass es sich dabei um eine theoretische Wahrung handelt. Wenn eine neue europäische Regel übernommen werden muss, um den Zugang zum Binnenmarkt aufrechtzuerhalten, wird der reale Handlungsspielraum der Kantone äußerst begrenzt.

Das europäische Beihilfenregime bedroht unsere Infrastruktur  
Noch besorgniserregender ist die Einführung des europäischen Beihilfenregimes. Hinter diesem technischen Ausdruck verbirgt sich eine direkte Infragestellung zahlreicher Instrumente, die die Kantone nutzen, um ihre Wirtschaft, ihre Infrastruktur oder ihre öffentlichen Unternehmen zu unterstützen. Regionale Politiken, Beihilfen für bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten oder die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen könnten künftig anhand von Kriterien geprüft werden, die durch das europäische Recht definiert sind. Was bisher im demokratischen Ermessen der Kantone lag, könnte schrittweise einer externen Überwachung unterworfen werden.

Das Problem ist nicht nur juristisch. Es ist zutiefst politisch. In einem Föderalstaat sind die Kantone keine bloßen Vollstrecker. Sie sind souveräne Akteure in den Bereichen, die die Verfassung ihnen vorbehält. Doch mit diesem Unterwerfungsabkommen riskieren sie, zu den ersten Empfängern von Entscheidungen zu werden, die sie weder erarbeitet noch wirklich beeinflusst haben.

Der Bundesrat hebt Konsultations- und Beteiligungsmechanismen hervor. Doch zu konsultieren heißt nicht zu entscheiden. Zu informieren heißt nicht zu regieren. Die Kantone werden ihre Meinung äußern können, aber die wesentlichen Normen werden weiterhin in Brüssel erarbeitet, bevor sie unter dem Druck internationaler Verpflichtungen in der Schweiz übernommen werden.  
Brüssel entscheidet, die Kantone wenden an  
Die Befürworter des Abkommens sprechen von Pragmatismus. In Wirklichkeit handelt es sich um eine schrittweise Machtübertragung. Eine diskrete, technische Übertragung, die oft hinter komplexen juristischen Formulierungen verborgen wird, deren Konsequenzen jedoch sehr real sein werden. Jede neue Übernahme von europäischem Recht wird den Entscheidungsspielraum der kantonalen Behörden ein wenig weiter einschränken.

Die Schweiz hat ihre Prosperität stets auf der Vielfalt ihrer Kantone, dem Wettbewerb der Ideen und der demokratischen Nähe aufgebaut. Ein Mechanismus anzunehmen, der die Entscheidungszentren entfernt und die kantonale Autonomie schwächt, bedeutet, eines der Fundamente unseres politischen Modells infrage zu stellen.

Bevor ein solcher Vertrag unterzeichnet wird, verdient eine Frage gestellt zu werden: Wollen wir noch, dass die Kantone über ihre Zukunft entscheiden, oder akzeptieren wir, dass sie zu bloßen Relais von Entscheidungen werden, die anderswo getroffen werden?
Michaël Buffat
Nationalrat
udc.ch/actualites/pub…
Übersetzt aus dem dem französischen Text von François Kolly. Auf X.

4.5.26

Gegen die EU-Anbindung der Schweiz.

Rede eine Neuschweizers:

Es steht mir als Neu-Schweizer nicht wirklich zu, der Schweiz einen Ratschlag zu geben, aber als jemand, der die EU sehr gut kennt, kann ich wirklich nur davor warnen, dass wegen verschiedener Branchen, die in der Schweiz wirtschaftlich relevant sind, für die man auch bilaterale Abkommen mit der EU für den Handel schließen könnte, weshalb dafür das ganze Volk der Schweiz dem EU-Rechtssystem unterworfen werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.


Die letzte Instanz, so ist es ja da festgelegt, wäre bei Streitigkeiten der Europäische Gerichtshof und ich sage das jetzt einmal ganz glatt: Der Europäische Gerichtshof trifft nicht immer nur Entscheidungen entsprechend dem Recht, sondern er ist auch eine Art Ausführungsorgan der Kommission. 


Also werden Entscheidungen immer auch und besonders wenn sie sensibel sind, politisch getroffen. Das heißt, weshalb soll die Schweiz Vorteile daraus ableiten können, dass sie sich in ein, ich sage einmal drastisch, mittelmäßiges System der Überbürokratisierung hineinbegibt, das auf Dauer die Schweiz nur schwächt und der Schweiz am Ende die Eigenständigkeit nimmt?


Meiner Meinung nach würde über die Zeit die direkte Demokratie sukzessive abgeschafft. Also aus meiner Sicht absolut a no-go.

Transkription https://vm.tiktok.com/ZNRpYq5dw/

16.4.26

EU Integrationsvertrag mit der Schweiz. Übernahme von EU-Recht ist zwingend.

Bei den geltenden bilateralen Verträgen Schweiz-EU erfolgte die Anpassung durch Verhandlung beider Parteien auf Augenhöhe.


Auf Verlangen der EU muss die Schweiz laut den neuen Verträgen neues EU-Recht im Bereich bestehender Verträge ohne Möglichkeit zur Anpassung zwingend übernehmen.


Der sogenannte Rahmenvertrag (falsch: „Bilaterale III“, richtig: Integrationsvertrag) verlangt, eine jeweilige Anpassung an neues EU-Recht ohne Widerspruch zu übernehmen; es handelt es sich also um eine automatische oder dynamische EU-Rechtsübernahme (faktisch: eine Teil-Integration). 


Reine Augenwischerei: Bei Uneinigkeit soll ein „Schiedsgericht“ mit dem EU-Gericht als letze Instanz beigezogen werden.


Professor Matthias Oesch kommt zum Schluss, dass die Übernahme von EU-Recht faktisch alternativlos ist.

Matthias Oesch: Die bilateralen Abkommen Schweiz - EU und die Übernahme von EU-Recht, in AJP/PJA 5/2017,S.638ff

28.3.26

EU-Beitritt, partieller Beitritt: Experten sprechen sich für Ständemehr aus

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist ein partieller Integrationsvertrag und betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben und die direkte Demokratie ausgehebelt wird: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

aargauerzeitung: Der Ständerat ist ein wichtiger Pfeiler des Föderalismus. Aktuell befasst sich seine staatspolitische Kommission mit der Frage des Ständemehrs bei den EU-Verträgen.

In diese einfliessen dürften auch die Einschätzungen von fünf Expertinnen und Experten, die am Freitag ein Kurzreferat hielten. Folgende drei Professoren sprachen sich für das Ständemehr aus.

Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht

Die Abkommen griffen tief in die verfassungsmässige Ordnung ein. In solchen Fällen komme das Referendum «sui generis» zur Anwendung, also ein gewohnheitsrechtliches Instrument, das beim EWR, beim Freihandelsabkommen mit der EU und beim Beitritt zum Völkerbund eingesetzt wurde. Glaser verwies zudem auf die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, dessen Auslegung im Streitfall bindend ist.

Stefan G. Schmid, Professor für Verfassungsrecht

Schmid von der Universität St. Gallen ortet verfassungsrechtliche Probleme in der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, die Teil des EU-Pakets ist. Gemäss der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Verfassungsbestimmung verstossen.

Oliver Zimmer, ehemaliger Professor für Moderne Europäische Geschichte

Der Historiker, der einst an der Universität Oxford lehrte, hielt ein Plädoyer für das Ständemehr. Der Föderalismus sei von existenzieller Bedeutung; ohne das Zweikammersystem hätte sich die Schweiz nach dem Sonderbundskrieg nicht von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat wandeln können. Für Zimmer ist klar, dass die EU-Verträge die Verfassung tangieren, weil die Gesetzgebungskompetenz in zentralen Bereichen an ein supranationales Gericht, namentlich den Europäischen Gerichtshof, ausgelagert werde. Er warnte, dass die EU-Verträge die Macht weg von Bürgern, Parlament und Kantonen hin zu den Gerichten verschöben.

Auf welche Experten hört die Politik?

26.3.26

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

Das Stromabkommen der Schweiz mit der EU muss abgelehnt werden. Mit der Übergabe der Steuerung der Energieversorgung an die EU werden uns schwankende Strompreise und Blackouts plagen. 


Die Energiepolitik bleibt eines der wichtigsten Felder eines souveränen Staats. Wer hier Kompetenzen abgibt und seinen Handlungsspielraum einschränkt, wird es bereuen (weltwoche).


Norwegen produziert so viel Strom, dass das Land praktisch autark wäre, entsprechend tief müssten die Preise für Private und Unternehmen sein – sind sie aber nicht. 


Norwegen ist verpflichtet, seinen Strom in das europäische Stromsystem zu exportieren, und muss gleichzeitig die hohen Preise importieren, die aufgrund der volatilen und strukturell zu knappen Kapazitäten vor allem in Deutschland auf dem europäischen Strommarkt hoch 

bleiben dürften.


Weil Norwegen nicht selbst über die Exportflüsse und Preise bestimmen darf, sitzt das EWR-Land in der Preisfalle.


Schweden und Frankreich denken darüber nach, aus dem EU-Strommarkt auszusteigen.

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

8.3.26

Schleichende Entmachtung des Souveräns!

Zitat aus X: Parmelins EU‑Unterschrift in Brüssel ist für mich das perfekte Beispiel, wie unsere direkte Demokratie systematisch ausgehöhlt wird. Ein SVP‑Bundespräsident, der ein EU‑Vertragspaket absegnet, das tief in unsere Souveränität eingreift – und sich dann hinter "Kollegialitätsprinzip" versteckt? Das ist kein Zwang, sondern eine politische Entscheidung.

Solche Verträge haben faktisch Verfassungsrang. Sie binden uns jahrelang an fremde Richter, fremde Regeln und fremde Dynamiken. Und trotzdem darf das Volk NICHT automatisch mitreden, sondern höchstens im Nachhinein! Zuerst berät und entscheidet das Parlament, und erst danach gibt es vielleicht ein Referendum, wenn genügend Kräfte eine Unterschriftensammlung stemmen. Das ist schleichende Entmachtung des Souveräns!

Bianca Stettler auf X

15.1.26

Bilateralen III: NEIN! | Nein zur Fremdbestimmung!

Wie Euro-Turbos die Schweiz von der EU abhängig machen und warum die Bilateralen III ein No-Go für die Schweiz sind. Bilateralen Weg: Okay. Bilateralen III: Auf keinen Fall! 

The European Union is not "the free world". It is a supranational tyranny that tramples upon freedom of speech, democracy and national sovereignty. It will inevitably collapse, as all dictatorships eventually do.

27.11.25

Kritische Stellungnahmen zum Vertragspaket Schweiz-EU

Das Vernehmlassungsverfahren für das EU-Vertragspaket Schweiz-EU dauerte vom 13. Juni bis zum 31. Oktober 2025.

Der Bundesrat hat in dieser Zeit die ausgehandelten Abkommen (u.a. zu Strom, Land- und Luftverkehr) zusammen mit der nötigen innerstaatlichen Umsetzung und flankierenden Massnahmen den Kantonen, Parteien und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Analyse der Rückmeldungen läuft derzeit, um auf dieser Grundlage die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten, die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen wird.

Es gingen enorm viele kritische bis ablehnende Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie auch von Kantonen ein.

Der Bundesrat sollte diese Stellungnahmen ernst nehmen und jetzt die Übung abbrechen. Lukas Reimann auf TikTok

26.11.25

«Masseneinwanderung» wegen EU-Verträgen? Das sind die Fakten

Das Abkommen Berns mit der EU (Teil-Integration / Institutionelles Abkommen / Rahmenvertrag / Unterwerfungsvertrag / „Bilaterale III") gibt Einwanderern aus der EU ein Daueraufenthaltsrecht. Das würde eine noch grössere Masseneinwanderung hervorrufen.

Das EU-Abkommen umfasst 1800 Seiten und tausende von verlinkten EU Paragrafen. Eine der problematischsten Punkte betrifft die Personenfreizügigkeit, die ausgeweitet werden soll.

Eine Zahl wirft jetzt schon hohe Wellen: schätzungsweise bis zu 690000 Personen wären fünf Jahre nach der Übernahme der neuen Personenfreizügigkeitsregel der EU auf einen Schlag berechtigt, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen. Das sorgt für reichlich Spekulationen, welche Folgen das für die Schweiz hat. Reiner Eichenberger, Wirtschaftswissenschaftler und Astrid Epiney, Rechtswissenschaftlerin, beide von der Universität Fribourg, schätzen ein. Lesen Sie den Artikel in 20 Minuten.

17.11.25

«Die Schweiz muss frei bleiben, um mit der ganzen Welt zu handeln»

Es gibt diverse Fakten, die klar gegen das EU-Vertragspaket sprechen und die die direkte Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz gefährden.

«Europa ist ein zentraler Markt für die Schweiz, aber wir brauchen dafür keine institutionelle Anbindung», ist Urs Wietlisbach, Investor und Partners Group Gründer, überzeugt. «Übernehmen wir die EU-Regulierung, verlieren wir unsere Innovationskraft und unseren Standortvorteil.» Und er plädiert bei einer allfälligen Volksabstimmung für das Ständemehr.


Ich verstehe unter einer weltoffenen Wirtschaft eine souveräne Schweiz ausserhalb von Wirtschaftsblöcken, die sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowohl mit den Staaten der EU als auch weltweit einsetzt.


Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell, sie funktioniert besser als die EU. Das zeigen alle wichtigen Wirtschaftsindikatoren. Warum sollten wir uns an ein dysfunktionales System anbinden? Unser wirtschaftlicher Erfolg basiert auf Eigenständigkeit – das sollten wir bewahren und gezielt weiterentwickeln.

Lesen Sie das ganze Interview mit Urs Wietlisbach.

10.11.25

Was die EU-Verträge konkret bedeuten: Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen

Das EU-Rahmenabkommen weitet die Personenfreizügigkeit aus. Die EU kann die Vertragsbedingungen laufend anpassen und die Schweiz muss sie automatisch übernehmen. EU-Bürger dürfen sich in der Schweiz aufhalten und arbeiten. EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialleistungen in der Schweiz.


Es ist ein Deal, der über 1800 Seiten umfasst: Die Schweiz will einen erleichterten Zugang zum EU-Markt, weil sie sich davon Wohlstand und Arbeitsplätze erhofft. Und sie übernimmt dafür im grossen Stil Regeln der Europäischen Union. Dabei verpflichtet sie sich unter anderem, die Personenfreizügigkeit auszubauen und die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie teilweise zu übernehmen. Lesen Sie im TA.

5.11.25

Das Ende der bilateralen Verträge mit der EU

Mit dem Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU werden  bestehende bilaterale Verträge aufgehoben und durch eine Teilintegration in die supranationale Organisation der EU ersetzt.

Ein Vertrag mit einer supranationalen Organisation, wie es die EU ist, bedeutet die Übergabe von Entscheidungsbefugnissen der nationalen Parlamente und des Volkes an die Organe dieser Organisation. 

Die EU wird verbindliche Regeln erlassen können, welche die nationalen Gesetze der Schweiz übertreffen werden. Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist kein bilaterales Abkommen, da es nicht auf Konsens basiert, sondern ist eine Teilintegration mit der Verpflichtung, die Beschlüsse der EU-Organe ohne Widerspruch übernehmen zu müssen.

Die automatische (dynamische, verbindliche) Übernahme von Beschlüssen der EU bedeutet ein Verlust der demokratischen Rechte. Mit dem Rahmenabkommen überträgt die Schweiz in den vereinbarten Bereichen ihre Souveränitätsrechte, also die Entscheidungsrechte der Parlamente und des Volkes an die EU.

 

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:

Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

22.10.25

Ausgleichsmassnahmen Rahmenvertrag Missverständnis

Aus Post auf X: Es geht um die sogenannten Ausgleichsmassnahmen, die die EU verhängen kann, wenn die Schweiz einen EU-Rechtsakt nicht übernimmt.


Die EU-Turbos tun so, als seien diese Massnahmen harmlos – als würde die Schweiz einfach mit einem freundlichen „Opt-out" davonkommen. Sie tun so, als sei eine Nichtübernahme eines EU-Rechtsaktes damit möglich.


Eine Ablehnung ist kein Opt-out, kein sanftes „Nein, danke" mit anschliessender Freifahrt.

Die vertragliche Hauptpflicht der Schweiz – nämlich den EU-Rechtsakt zu übernehmen – bleibt weiterhin bestehen. Die Ausgleichsmassnahmen sind keine Alternative, sie sind eine Strafe.


Und das Spiel kann noch härter werden: Die EU kann diese Massnahmen anpassen, verschärfen, verlängern – so lange, bis die Schweiz nachgibt und den EU-Gesetzestext übernimmt.


Wir reden hier nicht über Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern über Druckmittel – über einen Mechanismus, der uns in eine politische Folterkammer führt.


Die Daumenschrauben bleiben angelegt. Und sie können, jederzeit, weiter angezogen werden bis wir das EU-Gesetz eben doch übernehmen!

Lesen Sie den Post auf X von R.M.

21.10.25

EU-Bürokratiemonster "Bilaterale III"

2'228 Seiten Vertragspaket. Dazu kommen 20'897 Seiten sekundäre Erlasse (17'968 Seiten EU- und 2'929 Seiten CH-Erlasse), Dutzende EU-Tertiärerlasse, EU-Kommissionsentscheide und Urteile des EU-Gerichtshofs. 

Post auf X. #WenigerFreiheit #MehrStaat 

2.9.25

Die nachteiligen Folgen der EU-Verträge

Nationalrätin Martullo-Blocher erklärt in sieben Podcasts Folgen verständlich die neuen EU-Verträge?

Step 1: Wird unsere Demokratie abgeschafft ?

In vielen Lebensbereichen wird EU- Recht übernommen, worüber die Schweiz nicht mehr selbst bestimmen kann. 

Step 2: Wo bleibt die Rechtssicherheit ?

Die EU reguliert und bricht eigene Gesetze. Die EU ist nicht bekannt für Rechtssicherheit.

Step 3: Milliarden für die EU-Bürokratie

Die Schweiz muss jährlich 900 Millionen Fr. an die EU bezahlen.

Step 4: Zuwanderung in unsere Sozialwerke - wir zahlen !

Erwerbstätige EU Einwanderer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. 

Step 5: Sicherer und bezahlbarer Strom ?

Die Schweiz soll im Strommarkt EU-Recht anwenden. Die Schweiz wird in den EU-Strommarkt eingebunden und muss Richtlinien von Brüssel befolgen.

Step 6: Dürfen Gemeinden noch einen Sportplatz bauen ?

Staatliche Beihilfen an die Privatwirtschaft wird nicht mehr erlaubt.  Das betrifft z.B. den Landverkehr.

Step:7: Bestimmt die EU, was wir essen und trinken ?

Warum brauchen wir EU-Recht für Lebensmittelsicherheit ?

23.8.25

EU-Rahmenvertrag: Es gibt einen Ausweg aus der Sackgasse

Die Folgen der Personenfreizügigkeit senken die Lebensqualität in der Schweiz in Richtung EU-Niveau. Die Befürworter einer engeren Anlehnung an die EU sollen endlich aufwachen.

Immer mehr Wirtschaftsvertreter und Politiker verstehen, dass der anvisierte Vertrag mit der EU der Lebensqualität und den Chancen der Schweiz abträglich wäre. Viele wollen das aber nicht offen eingestehen und stecken in einer Schweigespirale.

Die Bundesverfassung sagt in Art 121 Abs 1 und 4: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig», und «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen». Deshalb bedarf die Unterzeichnung des Vertrags einer Verfassungsänderung und dafür des doppelten Mehrs.

R.Eichenberger erklärt:

https://www.fuw.ch/eu-rahmenvertrag-es-gibt-einen-ausweg-aus-der-sackgasse-564750797413

19.3.17

Nein zum Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU


Das  geplante Rahmenabkommen mit der EU ist ein unterwürfiger Kolonialvertrag und eine geplante Vernichtung der eidgenössischen Institutionen und der Demokratie.
Worum geht es ? Es geht hier um Eingliederung in die EU-Institutionen und Aufgabe der Souveränität.
Zitat: Die Schweiz soll der EU zugestehen, dass viele, vermutlich mehr als die Hälfte der Gesetze in Zukunft nicht mehr in Bern (oder den kantonalen Parlamenten) gemacht werden, sondern in Brüssel und in Strassburg von der EU – von Leuten, die wir nie gewählt haben und die wir auch nicht abwählen können. Egal wie die technischen Finessen aussehen: Das Rahmenabkommen ist ein Angriff auf die Institutionen dieses Landes und die Demokratie.
Die Abstimmung über ein solches Unterwerfungs-Abkommen wird sowieso schwierig. SP-­Nationalrat und Alt-Bundesrat Max Weber sagte schon vor 50 Jahren in einer geheimen Arbeitsgruppe des Bundes über die EWG, den Vorläufer der EU: «Ein Verzicht auf gewisse Souveränitätsrechte zugunsten Brüssels – oder auch der blosse Nachvollzug ohne Alternative – werden am Widerstand des Volkes scheitern.»

3.3.17

Bilaterale Abkommen mit der EU schaden der Schweiz

Die bilateralen Verträge Schweiz-EU sind überholt und bringen der Schweizer Wirtschaft mehr Schaden als Nutzen. Schädliche Massnahmen der EU (Subventionen, etc) kosten die Schweiz pro Jahr 17 Milliarden Franken. Das wurde von Wirtschaftswissenschafter Evenett, Universität St.Gallen, berechnet. Zum Beispiel kostet die Subvention des Strommarktes durch Deutschland die Schweiz Millionen. Die EU ist ein sich abschottender Block, der auf Protektionismus und Machtpolitik setzt. Die Bilateralen, insbesondere die Personenfreizügigkeit, sollten gekündigt und neu verhandelt werden.
Lesen Sie zum Thema: "So schaden EU-Staaten der Schweizer Wirtschaft"
https://www.srf.ch/news/schweiz/so-schaden-eu-staaten-der-schweizer-wirtschaft

29.1.17

Volkswille wird von Justiz, Regierung und Parlament ignoriert

Einwanderung. Der vom Volk beschlossene Verfassungsartikel zur Steuerung der Einwanderung wird nicht umgesetzt. Volkswille und Verfassung werden von Regierung und Parlament ignoriert. Die Ausrede ist, die EU möchte nicht verhandeln. Die Schweizer Regierung hat nicht mit Nachdruck auf Verhandlungen bestanden und hat sich wie ein armseliger Kriecher abwimmeln lassen. Damit machen Schweizer Regierung und EU das Schweizer Volk mundtot und die EU wird auch weiterhin Schweizer Volksabstimmungen abwürgen. Die Schweiz ist ein Vasallenstaat der EU geworden. Unsere Regierung und Parlament sind der EU hörig. Die Justiz unterstützt diese Unterwerfung unter die EU mit dem Urteil, der Personenfreizügigkeitsvertrag mit der EU stehe über der Verfassung (Volkswillen). Bilaterale Verträge entstanden mit der Zustimmung des Volkes und können auch wieder, so das Volk will, gekündigt oder neu verhandelt werden. Nötigenfalls muss die Gegenpartei zu Verhandlungen gezwungen werden. Die bilateralen Verträge sind nicht in Stein gemeisselt und schon gar kein Völkerrecht. Jämmerliche Justiz !

30.10.15

Initiative: Zurück in die unkontrollierte Masseneinwanderung

Rasa „Raus aus der Sackgasse". So nennt sich eine neue Initiative, die das Resultat der Masseneinwanderungsinitiative per Volksabstimmung wieder umkehren soll. Raus aus der Sackgasse und wieder zurück und rein in die unkontrollierbare Masseneinwanderung in ein schon überfülltes Land, das mangels eigener Ressourcen immer mehr vom Ausland abhängig wird. Diese zunehmende Abhängigkeit als nationale Selbstvernichtungsstrategie und der unerschütterliche Glaube an unbegrenztes (Wirtschafts-) Wachstum dürfte die Hauptmotivation der Initianten sein.
Die Personenliste der Rasa-Unterstützung lässt erahnen, dass ein multipolitischer Interessenschmelztiegel am köcheln ist, von Mitgliedern des obskuren Club Hélvetique bis zum Bundesrat, welcher damit noch länger einfach nichts machen muss.
Da sind diejenigen Linken, denen für die Befriedigung ihres ideologischen Hasses auf den Nationalstaat jedes Mittel recht ist. In den Medien läuft die Perma-Propaganda seit der MEI-Annahme auf Hochtouren. Bewährte Gehirnwäschetaktik: Angstmacherei; die heiligen Bilateralen sind in Gefahr. Niemand will dann noch mit uns geschäften, wir sind blockiert, in der Wirtschaftswachstumssackgasse; Kein Investor will mehr bei uns immer mehr Arbeitsplätze schaffen, für immer mehr Einwanderer, aus den Arbeitslosenvereinen der schwächelnden EU-Länder………lesen Sie weiter http://www.ch-libre.ch/neuebeitraege/apokalyptische_sackgasse_helvetique.pdf
Analyse von Alexander Steinacher Thalwil 29.10.15