1.7.26
EU-Vertrag: Die auf dem Altar von Brüssel geopferten Kantone
4.5.26
Gegen die EU-Anbindung der Schweiz.
Rede eine Neuschweizers:
„Es steht mir als Neu-Schweizer nicht wirklich zu, der Schweiz einen Ratschlag zu geben, aber als jemand, der die EU sehr gut kennt, kann ich wirklich nur davor warnen, dass wegen verschiedener Branchen, die in der Schweiz wirtschaftlich relevant sind, für die man auch bilaterale Abkommen mit der EU für den Handel schließen könnte, weshalb dafür das ganze Volk der Schweiz dem EU-Rechtssystem unterworfen werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Die letzte Instanz, so ist es ja da festgelegt, wäre bei Streitigkeiten der Europäische Gerichtshof und ich sage das jetzt einmal ganz glatt: Der Europäische Gerichtshof trifft nicht immer nur Entscheidungen entsprechend dem Recht, sondern er ist auch eine Art Ausführungsorgan der Kommission.
Also werden Entscheidungen immer auch und besonders wenn sie sensibel sind, politisch getroffen. Das heißt, weshalb soll die Schweiz Vorteile daraus ableiten können, dass sie sich in ein, ich sage einmal drastisch, mittelmäßiges System der Überbürokratisierung hineinbegibt, das auf Dauer die Schweiz nur schwächt und der Schweiz am Ende die Eigenständigkeit nimmt?
Meiner Meinung nach würde über die Zeit die direkte Demokratie sukzessive abgeschafft. Also aus meiner Sicht absolut a no-go.“
Transkription https://vm.tiktok.com/ZNRpYq5dw/
16.4.26
EU Integrationsvertrag mit der Schweiz. Übernahme von EU-Recht ist zwingend.
Bei den geltenden bilateralen Verträgen Schweiz-EU erfolgte die Anpassung durch Verhandlung beider Parteien auf Augenhöhe.
Auf Verlangen der EU muss die Schweiz laut den neuen Verträgen neues EU-Recht im Bereich bestehender Verträge ohne Möglichkeit zur Anpassung zwingend übernehmen.
Der sogenannte Rahmenvertrag (falsch: „Bilaterale III“, richtig: Integrationsvertrag) verlangt, eine jeweilige Anpassung an neues EU-Recht ohne Widerspruch zu übernehmen; es handelt es sich also um eine automatische oder dynamische EU-Rechtsübernahme (faktisch: eine Teil-Integration).
Reine Augenwischerei: Bei Uneinigkeit soll ein „Schiedsgericht“ mit dem EU-Gericht als letze Instanz beigezogen werden.
Professor Matthias Oesch kommt zum Schluss, dass die Übernahme von EU-Recht faktisch alternativlos ist.
28.3.26
EU-Beitritt, partieller Beitritt: Experten sprechen sich für Ständemehr aus
Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist ein partieller Integrationsvertrag und betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben und die direkte Demokratie ausgehebelt wird: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.
aargauerzeitung: Der Ständerat ist ein wichtiger Pfeiler des Föderalismus. Aktuell befasst sich seine staatspolitische Kommission mit der Frage des Ständemehrs bei den EU-Verträgen.
In diese einfliessen dürften auch die Einschätzungen von fünf Expertinnen und Experten, die am Freitag ein Kurzreferat hielten. Folgende drei Professoren sprachen sich für das Ständemehr aus.
Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht
Die Abkommen griffen tief in die verfassungsmässige Ordnung ein. In solchen Fällen komme das Referendum «sui generis» zur Anwendung, also ein gewohnheitsrechtliches Instrument, das beim EWR, beim Freihandelsabkommen mit der EU und beim Beitritt zum Völkerbund eingesetzt wurde. Glaser verwies zudem auf die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, dessen Auslegung im Streitfall bindend ist.
Stefan G. Schmid, Professor für Verfassungsrecht
Schmid von der Universität St. Gallen ortet verfassungsrechtliche Probleme in der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, die Teil des EU-Pakets ist. Gemäss der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Verfassungsbestimmung verstossen.
Oliver Zimmer, ehemaliger Professor für Moderne Europäische Geschichte
Der Historiker, der einst an der Universität Oxford lehrte, hielt ein Plädoyer für das Ständemehr. Der Föderalismus sei von existenzieller Bedeutung; ohne das Zweikammersystem hätte sich die Schweiz nach dem Sonderbundskrieg nicht von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat wandeln können. Für Zimmer ist klar, dass die EU-Verträge die Verfassung tangieren, weil die Gesetzgebungskompetenz in zentralen Bereichen an ein supranationales Gericht, namentlich den Europäischen Gerichtshof, ausgelagert werde. Er warnte, dass die EU-Verträge die Macht weg von Bürgern, Parlament und Kantonen hin zu den Gerichten verschöben.
26.3.26
Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle
Die Energiepolitik bleibt eines der wichtigsten Felder eines souveränen Staats. Wer hier Kompetenzen abgibt und seinen Handlungsspielraum einschränkt, wird es bereuen (weltwoche).
Norwegen produziert so viel Strom, dass das Land praktisch autark wäre, entsprechend tief müssten die Preise für Private und Unternehmen sein – sind sie aber nicht.
Norwegen ist verpflichtet, seinen Strom in das europäische Stromsystem zu exportieren, und muss gleichzeitig die hohen Preise importieren, die aufgrund der volatilen und strukturell zu knappen Kapazitäten vor allem in Deutschland auf dem europäischen Strommarkt hoch
bleiben dürften.
Weil Norwegen nicht selbst über die Exportflüsse und Preise bestimmen darf, sitzt das EWR-Land in der Preisfalle.
Schweden und Frankreich denken darüber nach, aus dem EU-Strommarkt auszusteigen.
8.3.26
Schleichende Entmachtung des Souveräns!
Zitat aus X: Parmelins EU‑Unterschrift in Brüssel ist für mich das perfekte Beispiel, wie unsere direkte Demokratie systematisch ausgehöhlt wird. Ein SVP‑Bundespräsident, der ein EU‑Vertragspaket absegnet, das tief in unsere Souveränität eingreift – und sich dann hinter "Kollegialitätsprinzip" versteckt? Das ist kein Zwang, sondern eine politische Entscheidung.
Solche Verträge haben faktisch Verfassungsrang. Sie binden uns jahrelang an fremde Richter, fremde Regeln und fremde Dynamiken. Und trotzdem darf das Volk NICHT automatisch mitreden, sondern höchstens im Nachhinein! Zuerst berät und entscheidet das Parlament, und erst danach gibt es vielleicht ein Referendum, wenn genügend Kräfte eine Unterschriftensammlung stemmen. Das ist schleichende Entmachtung des Souveräns!
15.1.26
Bilateralen III: NEIN! | Nein zur Fremdbestimmung!
The European Union is not "the free world". It is a supranational tyranny that tramples upon freedom of speech, democracy and national sovereignty. It will inevitably collapse, as all dictatorships eventually do.
27.11.25
Kritische Stellungnahmen zum Vertragspaket Schweiz-EU
Das Vernehmlassungsverfahren für das EU-Vertragspaket Schweiz-EU dauerte vom 13. Juni bis zum 31. Oktober 2025.
Der Bundesrat hat in dieser Zeit die ausgehandelten Abkommen (u.a. zu Strom, Land- und Luftverkehr) zusammen mit der nötigen innerstaatlichen Umsetzung und flankierenden Massnahmen den Kantonen, Parteien und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Analyse der Rückmeldungen läuft derzeit, um auf dieser Grundlage die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten, die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen wird.
Es gingen enorm viele kritische bis ablehnende Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie auch von Kantonen ein.
Der Bundesrat sollte diese Stellungnahmen ernst nehmen und jetzt die Übung abbrechen. Lukas Reimann auf TikTok
26.11.25
«Masseneinwanderung» wegen EU-Verträgen? Das sind die Fakten
Das Abkommen Berns mit der EU (Teil-Integration / Institutionelles Abkommen / Rahmenvertrag / Unterwerfungsvertrag / „Bilaterale III") gibt Einwanderern aus der EU ein Daueraufenthaltsrecht. Das würde eine noch grössere Masseneinwanderung hervorrufen.
Das EU-Abkommen umfasst 1800 Seiten und tausende von verlinkten EU Paragrafen. Eine der problematischsten Punkte betrifft die Personenfreizügigkeit, die ausgeweitet werden soll.
Eine Zahl wirft jetzt schon hohe Wellen: schätzungsweise bis zu 690000 Personen wären fünf Jahre nach der Übernahme der neuen Personenfreizügigkeitsregel der EU auf einen Schlag berechtigt, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen. Das sorgt für reichlich Spekulationen, welche Folgen das für die Schweiz hat. Reiner Eichenberger, Wirtschaftswissenschaftler und Astrid Epiney, Rechtswissenschaftlerin, beide von der Universität Fribourg, schätzen ein. Lesen Sie den Artikel in 20 Minuten.
17.11.25
«Die Schweiz muss frei bleiben, um mit der ganzen Welt zu handeln»
Es gibt diverse Fakten, die klar gegen das EU-Vertragspaket sprechen und die die direkte Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz gefährden.
«Europa ist ein zentraler Markt für die Schweiz, aber wir brauchen dafür keine institutionelle Anbindung», ist Urs Wietlisbach, Investor und Partners Group Gründer, überzeugt. «Übernehmen wir die EU-Regulierung, verlieren wir unsere Innovationskraft und unseren Standortvorteil.» Und er plädiert bei einer allfälligen Volksabstimmung für das Ständemehr.
Ich verstehe unter einer weltoffenen Wirtschaft eine souveräne Schweiz ausserhalb von Wirtschaftsblöcken, die sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowohl mit den Staaten der EU als auch weltweit einsetzt.
Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell, sie funktioniert besser als die EU. Das zeigen alle wichtigen Wirtschaftsindikatoren. Warum sollten wir uns an ein dysfunktionales System anbinden? Unser wirtschaftlicher Erfolg basiert auf Eigenständigkeit – das sollten wir bewahren und gezielt weiterentwickeln.
10.11.25
Was die EU-Verträge konkret bedeuten: Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen
Das EU-Rahmenabkommen weitet die Personenfreizügigkeit aus. Die EU kann die Vertragsbedingungen laufend anpassen und die Schweiz muss sie automatisch übernehmen. EU-Bürger dürfen sich in der Schweiz aufhalten und arbeiten. EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialleistungen in der Schweiz.
Es ist ein Deal, der über 1800 Seiten umfasst: Die Schweiz will einen erleichterten Zugang zum EU-Markt, weil sie sich davon Wohlstand und Arbeitsplätze erhofft. Und sie übernimmt dafür im grossen Stil Regeln der Europäischen Union. Dabei verpflichtet sie sich unter anderem, die Personenfreizügigkeit auszubauen und die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie teilweise zu übernehmen. Lesen Sie im TA.
5.11.25
Das Ende der bilateralen Verträge mit der EU
Mit dem Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU werden bestehende bilaterale Verträge aufgehoben und durch eine Teilintegration in die supranationale Organisation der EU ersetzt.
Ein Vertrag mit einer supranationalen Organisation, wie es die EU ist, bedeutet die Übergabe von Entscheidungsbefugnissen der nationalen Parlamente und des Volkes an die Organe dieser Organisation.
Die EU wird verbindliche Regeln erlassen können, welche die nationalen Gesetze der Schweiz übertreffen werden. Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist kein bilaterales Abkommen, da es nicht auf Konsens basiert, sondern ist eine Teilintegration mit der Verpflichtung, die Beschlüsse der EU-Organe ohne Widerspruch übernehmen zu müssen.
Die automatische (dynamische, verbindliche) Übernahme von Beschlüssen der EU bedeutet ein Verlust der demokratischen Rechte. Mit dem Rahmenabkommen überträgt die Schweiz in den vereinbarten Bereichen ihre Souveränitätsrechte, also die Entscheidungsrechte der Parlamente und des Volkes an die EU.
Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:
Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.
22.10.25
Ausgleichsmassnahmen Rahmenvertrag Missverständnis
Aus Post auf X: Es geht um die sogenannten Ausgleichsmassnahmen, die die EU verhängen kann, wenn die Schweiz einen EU-Rechtsakt nicht übernimmt.
Die EU-Turbos tun so, als seien diese Massnahmen harmlos – als würde die Schweiz einfach mit einem freundlichen „Opt-out" davonkommen. Sie tun so, als sei eine Nichtübernahme eines EU-Rechtsaktes damit möglich.
Eine Ablehnung ist kein Opt-out, kein sanftes „Nein, danke" mit anschliessender Freifahrt.
Die vertragliche Hauptpflicht der Schweiz – nämlich den EU-Rechtsakt zu übernehmen – bleibt weiterhin bestehen. Die Ausgleichsmassnahmen sind keine Alternative, sie sind eine Strafe.
Und das Spiel kann noch härter werden: Die EU kann diese Massnahmen anpassen, verschärfen, verlängern – so lange, bis die Schweiz nachgibt und den EU-Gesetzestext übernimmt.
Wir reden hier nicht über Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern über Druckmittel – über einen Mechanismus, der uns in eine politische Folterkammer führt.
Die Daumenschrauben bleiben angelegt. Und sie können, jederzeit, weiter angezogen werden bis wir das EU-Gesetz eben doch übernehmen!
21.10.25
EU-Bürokratiemonster "Bilaterale III"
Post auf X. #WenigerFreiheit #MehrStaat
2.9.25
Die nachteiligen Folgen der EU-Verträge
Nationalrätin Martullo-Blocher erklärt in sieben Podcasts Folgen verständlich die neuen EU-Verträge?
Step 1: Wird unsere Demokratie abgeschafft ?
In vielen Lebensbereichen wird EU- Recht übernommen, worüber die Schweiz nicht mehr selbst bestimmen kann.
Step 2: Wo bleibt die Rechtssicherheit ?
Die EU reguliert und bricht eigene Gesetze. Die EU ist nicht bekannt für Rechtssicherheit.
Step 3: Milliarden für die EU-Bürokratie
Die Schweiz muss jährlich 900 Millionen Fr. an die EU bezahlen.
Step 4: Zuwanderung in unsere Sozialwerke - wir zahlen !
Erwerbstätige EU Einwanderer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe.
Step 5: Sicherer und bezahlbarer Strom ?
Die Schweiz soll im Strommarkt EU-Recht anwenden. Die Schweiz wird in den EU-Strommarkt eingebunden und muss Richtlinien von Brüssel befolgen.
Step 6: Dürfen Gemeinden noch einen Sportplatz bauen ?
Staatliche Beihilfen an die Privatwirtschaft wird nicht mehr erlaubt. Das betrifft z.B. den Landverkehr.
Step:7: Bestimmt die EU, was wir essen und trinken ?
Warum brauchen wir EU-Recht für Lebensmittelsicherheit ?
23.8.25
EU-Rahmenvertrag: Es gibt einen Ausweg aus der Sackgasse
Die Folgen der Personenfreizügigkeit senken die Lebensqualität in der Schweiz in Richtung EU-Niveau. Die Befürworter einer engeren Anlehnung an die EU sollen endlich aufwachen.
Immer mehr Wirtschaftsvertreter und Politiker verstehen, dass der anvisierte Vertrag mit der EU der Lebensqualität und den Chancen der Schweiz abträglich wäre. Viele wollen das aber nicht offen eingestehen und stecken in einer Schweigespirale.
Die Bundesverfassung sagt in Art 121 Abs 1 und 4: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig», und «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen». Deshalb bedarf die Unterzeichnung des Vertrags einer Verfassungsänderung und dafür des doppelten Mehrs.
R.Eichenberger erklärt:
https://www.fuw.ch/eu-rahmenvertrag-es-gibt-einen-ausweg-aus-der-sackgasse-564750797413
19.3.17
Nein zum Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU

Das geplante Rahmenabkommen mit der EU ist ein unterwürfiger Kolonialvertrag und eine geplante Vernichtung der eidgenössischen Institutionen und der Demokratie.
3.3.17
Bilaterale Abkommen mit der EU schaden der Schweiz
Lesen Sie zum Thema: "So schaden EU-Staaten der Schweizer Wirtschaft"
https://www.srf.ch/news/schweiz/so-schaden-eu-staaten-der-schweizer-wirtschaft