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17.10.26

Rahmenvertrag mehr Nachteile als Vorteile

Der Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU bringt mehr Nachteile als Vorteile. Neu sind fragliche Abkommen im Bereich Strom, Gesundheit und Lebensmittel und Erweiterungen der Personenfreizügigkeit. Im Mittelpunkt steht aber die automatische Übernahme von EU-Recht ohne Mitsprache. Die Schweiz muss zwingend neue EU-Gesetze übernehmen. Bei Ablehnung sind die vorgesehenen Rechtsverfahren nicht zum Vorteil der Schweiz.


Von den Befürwortern wird behauptet, der Rahmenvertrag bringe eine Stabilisierung und Rechtssicherheit der bestehenden Verträge. Das betreffe den sicheren Marktzugang und den Abbau von Handelshemmnissen. Diese Bereiche sind schon abgedeckt durch die bestehenden bilateralen Abkommen. Von Rechtssicherheit kann keine Rede sein, weil die EU bestehende Abkommen nicht mehr einhalten muss und in Zukunft laufend verändern kann.


Neu soll in einem Stromabkommen der schweizerische Strommarkt in den europäischen Strommarkt integriert werden. Der Verlust der Selbstbestimmung über Produktion und Marketing des Stroms bringt nur Nachteile. Die Versorgungssicherheit und die Preissicherheit werden verschlechtert durch schwankende Angebote der EU-Länder (Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle). 


Im Gesundheitsabkommen verpflichtet sich die Schweiz zur Übernahme von europäischen Richtlinien der EU für eine Integration und Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich inklusive Pandemien. Die Schweiz übernimmt künftig dynamisch die EU-Regeln bezüglich schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, Seuchenkontrolle und Prävention. Die gegenwärtigen bewährten Regeln der schweizerischen Seuchenkontrolle würden durch diejenigen der EU ersetzt.


Im Bereich der Lebensmittelsicherheit erlaubt die Schweiz der EU unsere Standards zu überprüfen und verlangt unsere Gesetze der EU anzupassen. Das betrifft die gesamte Lebensmittelkette von Lebensmitteln tierischer, pflanzlicher und  nicht-tierischen Ursprungs von der Produktion in der Landwirtschaft und der Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie bis zu den Marktgesetzen. Hier können unsere hohen Standards durch die niederen Standards der EU oder überflüssige EU-Gesetze  herabgestuft werden.


Im Bereich der Personenfreizügigkeit gibt es wesentliche Neuerungen, die den Schweizer Arbeitsmarkt und das Sozialsystem betreffen. Die Personenfreizügigkeit wird erweitert, obwohl die Schweiz schon unter Übervölkerung leidet.


Die Schweiz übernimmt Teile der EU-Bürgerrichtlinie. EU-Bürgerinnen und -Bürger erhalten nach fünf Jahren rechtmässigem und ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Wer dieses Daueraufenthaltsrecht besitzt, ist grundsätzlich vor einer Ausweisung geschützt, selbst wenn die Person dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen ist.


Neuerungen im Bereich Lohnschutz verhindern nicht wirkungsvoll Lohndumping.


Eingewanderte EU-Bürger dürfen zusätzlich zu Partner und Kinder auch Enkelkinder, Eltern und Grosseltern nachziehen. Diese Nachzügler erhalten die gleichen Rechte.


Welcher Geschäftsmann würde dem Kunden eine Gebühr für die Handelsbeziehung zahlen ? Die Schweiz bezahlte bisher „freiwillig“ einen Kohäsionsbeitrag an die EU. Im neuen Vertrag soll die Schweiz 350 Millionen Fr. per Jahr an die EU bezahlen. 


Die Bezahlung von Steuern und die Übernahme fremden Rechts und Anerkennung fremder Richter ist eine Rückkehr zur Vogtei Herrschaft von vor der Gründung der Eidgenossenschaft.


Der Kern des Abkommens ist die dynamische Rechtsübernahme. Das ist eine vertragliche Verpflichtung der Schweiz, neue EU-Gesetze zu übernehmen. Neue, noch nicht bekannte EU-Gesetze werden von der EU ohne Mitbestimmung der Schweiz erlassen und müssen im ganzen Binnenmarktgebiet eingeführt werden. Diese Integration der Schweiz als Passivmitglied in eine fremde Macht bedeutet ein Abbau der Demokratie.


Es wird von „massgeschneiderten Lösungen“ gesprochen. Das bedeutet nichts anderes als die Zustimmung der Schweiz zu allen künftigen Gesetzesanpassungen der EU. Bei Ablehnung der Einführung neuer Gesetze durch die Schweiz (dynamische Übernahme) beginnt ein Rechtsverfahren, bei dem der Europäische Gerichtshof das letzte Wort hat.


Das Rechtsverfahren zur Klärung der Streitsache sieht einen gemeinsamen Ausschuss vor. Bei Uneinigkeit soll ein Schiedsgericht eingesetzt werden. Die Rechtslage wird allein vom EuGh beurteilt werden. Hält sich die Schweiz nicht an das Urteil, werden Ausgleichsmassnahmen (Strafen) fällig.


Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden nicht erlauben, dass die Schweiz geltende und künftige  Binnenmarktgesetze nicht einhält. Die Schweiz erlaubt hier vertraglich, der EU Strafmassnahmen vorzunehmen, womit die Schweiz gezwungen wird, die neuen Gesetze zu übernehmen und einzuhalten. Beschlüsse des Schweizer Parlaments und Volksabstimmungen in Referenden werden durch diesen Vertrag der dynamischen Rechtsübernahme nichtig (EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift).

13.9.26

SRF Arena 12.Sept.2026, zum EU-Vertrag

Schon die einseitige Auswahl der Teilnehmer zur Arena zum Thema EU-Vertrag war bezeichnend parteiisch im Sinne der Befürworter. Die Nationalrätin Barbara Steinemann von der SVP Zürich musste ganz allein gegen Partei-Kontrahenten und einer Gewerkschafterin antreten. Im Publikum sassen Leute, denen das Wort nicht erteilt wurde. 

Frau Steinemann hatte in allen Punkten absolut recht. Es ist für das Volk, Nationalrat und Ständerat viel verlangt oder unmöglich das Vertragswerk von diesem enormen Umfang zu lesen und zu verdauen.

Warum wehren sich Bundesrat und Befürworter gegen das Ständemehr, obwohl der Inhalt der Verträge mit deren EU-Anpassungen Verfassungsrang hat ? 

Der Druck der EU und deren Einmischung in die Abstimmung für die Verträge weist darauf hin, dass die Verträge allein für die EU von Vorteil sind. 

Die Abgabe der demokratischen Rechte an die fremde Macht in Brüssel ist ein Integrationsschritt mit Verlust der Selbstbestimmung in wesentlichen Bereichen (z.B. Personenfreizügigkeit, Strom, Lebensmittel) und hat materiell Verfassungsrang. 

Die Unabhängigkeit, die direkte Demokratie und die Neutralität sind keine Selbstverständlichkeit. Die Freiheit muss stets verteidigt werden.

13.8.26

Auswüchse der direkten Demokratie der Schweiz

In der Schweiz kann das Volk und die Kantone mit Referenden und Initiativen in Volksabstimmungen mitbestimmen. Nicht aber ohne weiteres im Falle des vom Bundesrat ausgehandelten Vertrages der Anbindung an die EU. Wenn das Parlament dem EU-Vertrag zustimmt, werden die Gegner vom Referendumsrecht Gebrauch machen und Unterschriften sammeln müssen. Damit würde ein einfaches Volksmehr zur Entscheidung führen. Ohne Ständemehr hätten die Kantone bei dieser wichtigen Frage keine Mitsprache.


Dieser Anbindungsvertrag ist eine Teilintegration in die EU und verstösst gegen Verfassungsartikel, für dessen Änderung Volks- und Ständemehr erforderlich sind. Das doppelte Mehr ist erforderlich bei einer Revision der Bundesverfassung. 2014 wurde durch die Masseneinwanderungsinitiative ein neuer Verfassungsartikel angenommen (Art. 121a BV). Dieser verlangte, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert.


Unverständlich ist, dass über banale Themen wie Kuhhörner oder Froschschenkel mit dem Ständemehr abgestimmt werden muss, aber nicht über Verträge, welche Verfassungsartikel und die Aufhebung von demokratischen Rechten betreffen.


Die Kompass-Initiative setzt sich gegen das EU-Vertragspaket ein und verlangt eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr, also  dass es für Annahme eine Mehrheit der Schweizer Volksstimmen und eine Mehrheit von Kantonen erfordert.


Bei ihrer Annahme unterstünden Verträge mit der Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen dem obligatorischen Referendum. Damit wäre das Kernanliegen der Kompass-Initiative erfüllt. Das Paket Schweiz–EU würde Volk und Ständen unterbreitet.


Der Bundesrat lehnt die Kompass-Initiative in seiner Botschaft erwartungsgemäss und ohne Gegenvorschlag ab. Seine Einwände halten einer Prüfung aber nicht stand. Zwar anerkennt er in seiner Botschaft die Gültigkeit der Initiative und bestätigt, dass sie bei ihrer Annahme genau die beabsichtigte Wirkung hätte: das doppelte Mehr von Volk und Ständen für Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme – allen voran für die EU-Verträge.

Bundesrat verschleppt Kompass-Initiative

8.8.26

EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift.

Im Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU geht es nicht um eine einfache Bestimmung oder oder ein Gesetz, sondern um die Verpflichtung, in Zukunft EU-Recht ohne Widerspruch, fortlaufend zu übernehmen. Damit hebelt der Rahmenvertrag die Selbstbestimmung und Demokratie in folgenden wichtigen Bereichen aus: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.
Valentin Landmann: Für die Schweiz bedeutet das: EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift. Man müsste es übernehmen, sobald es erlassen wird – nicht nach eigener Prüfung, sondern weil die EU es so beschließt. youtu.be/Y6JNa_8Bavc #Schweiz #EURecht

1.7.26

EU-Vertrag: Die auf dem Altar von Brüssel geopferten Kantone

Der Bundesrat stellt das Paket Schweiz-EU als eine einfache Modernisierung des bilateralen Weges dar. Doch hinter den Versprechungen von Stabilität und Marktzugang zum europäischen Markt verbirgt sich eine viel weniger beruhigende Realität: Die großen Verlierer dieses Abkommens werden die Kantone sein.

Seit der Gründung unseres Föderalstaats bilden die Kantone einen der Pfeiler der Schweiz. Sie verfügen über weitreichende Kompetenzen, eine bedeutende finanzielle Autonomie und eine Nähe zu den Bürgern, die die Stärke unseres politischen Systems ausmacht. Doch der Vertrag mit der Europäischen Union reißt eine tiefe Bresche in dieses Gleichgewicht.  
Die dynamische Übernahme des europäischen Rechts bedeutet, dass zukünftig Regeln, die in Brüssel erarbeitet werden, regelmäßig von der Schweiz übernommen werden müssen.

Zwar versichert der Bundesrat, dass die Volksrechte und die kantonalen Kompetenzen gewahrt bleiben. Doch jeder versteht, dass es sich dabei um eine theoretische Wahrung handelt. Wenn eine neue europäische Regel übernommen werden muss, um den Zugang zum Binnenmarkt aufrechtzuerhalten, wird der reale Handlungsspielraum der Kantone äußerst begrenzt.

Das europäische Beihilfenregime bedroht unsere Infrastruktur  
Noch besorgniserregender ist die Einführung des europäischen Beihilfenregimes. Hinter diesem technischen Ausdruck verbirgt sich eine direkte Infragestellung zahlreicher Instrumente, die die Kantone nutzen, um ihre Wirtschaft, ihre Infrastruktur oder ihre öffentlichen Unternehmen zu unterstützen. Regionale Politiken, Beihilfen für bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten oder die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen könnten künftig anhand von Kriterien geprüft werden, die durch das europäische Recht definiert sind. Was bisher im demokratischen Ermessen der Kantone lag, könnte schrittweise einer externen Überwachung unterworfen werden.

Das Problem ist nicht nur juristisch. Es ist zutiefst politisch. In einem Föderalstaat sind die Kantone keine bloßen Vollstrecker. Sie sind souveräne Akteure in den Bereichen, die die Verfassung ihnen vorbehält. Doch mit diesem Unterwerfungsabkommen riskieren sie, zu den ersten Empfängern von Entscheidungen zu werden, die sie weder erarbeitet noch wirklich beeinflusst haben.

Der Bundesrat hebt Konsultations- und Beteiligungsmechanismen hervor. Doch zu konsultieren heißt nicht zu entscheiden. Zu informieren heißt nicht zu regieren. Die Kantone werden ihre Meinung äußern können, aber die wesentlichen Normen werden weiterhin in Brüssel erarbeitet, bevor sie unter dem Druck internationaler Verpflichtungen in der Schweiz übernommen werden.  
Brüssel entscheidet, die Kantone wenden an  
Die Befürworter des Abkommens sprechen von Pragmatismus. In Wirklichkeit handelt es sich um eine schrittweise Machtübertragung. Eine diskrete, technische Übertragung, die oft hinter komplexen juristischen Formulierungen verborgen wird, deren Konsequenzen jedoch sehr real sein werden. Jede neue Übernahme von europäischem Recht wird den Entscheidungsspielraum der kantonalen Behörden ein wenig weiter einschränken.

Die Schweiz hat ihre Prosperität stets auf der Vielfalt ihrer Kantone, dem Wettbewerb der Ideen und der demokratischen Nähe aufgebaut. Ein Mechanismus anzunehmen, der die Entscheidungszentren entfernt und die kantonale Autonomie schwächt, bedeutet, eines der Fundamente unseres politischen Modells infrage zu stellen.

Bevor ein solcher Vertrag unterzeichnet wird, verdient eine Frage gestellt zu werden: Wollen wir noch, dass die Kantone über ihre Zukunft entscheiden, oder akzeptieren wir, dass sie zu bloßen Relais von Entscheidungen werden, die anderswo getroffen werden?
Michaël Buffat
Nationalrat
udc.ch/actualites/pub…
Übersetzt aus dem dem französischen Text von François Kolly. Auf X.

4.5.26

Gegen die EU-Anbindung der Schweiz.

Rede eine Neuschweizers:

„Es steht mir als Neu-Schweizer nicht wirklich zu, der Schweiz einen Ratschlag zu geben, aber als jemand, der die EU sehr gut kennt, kann ich wirklich nur davor warnen, dass wegen verschiedener Branchen, die in der Schweiz wirtschaftlich relevant sind, für die man auch bilaterale Abkommen mit der EU für den Handel schließen könnte, weshalb dafür das ganze Volk der Schweiz dem EU-Rechtssystem unterworfen werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.


Die letzte Instanz, so ist es ja da festgelegt, wäre bei Streitigkeiten der Europäische Gerichtshof und ich sage das jetzt einmal ganz glatt: Der Europäische Gerichtshof trifft nicht immer nur Entscheidungen entsprechend dem Recht, sondern er ist auch eine Art Ausführungsorgan der Kommission. 


Also werden Entscheidungen immer auch und besonders wenn sie sensibel sind, politisch getroffen. Das heißt, weshalb soll die Schweiz Vorteile daraus ableiten können, dass sie sich in ein, ich sage einmal drastisch, mittelmäßiges System der Überbürokratisierung hineinbegibt, das auf Dauer die Schweiz nur schwächt und der Schweiz am Ende die Eigenständigkeit nimmt?


Meiner Meinung nach würde über die Zeit die direkte Demokratie sukzessive abgeschafft. Also aus meiner Sicht absolut a no-go.“

Transkription https://vm.tiktok.com/ZNRpYq5dw/

16.4.26

EU Integrationsvertrag mit der Schweiz. Übernahme von EU-Recht ist zwingend.

Bei den geltenden bilateralen Verträgen Schweiz-EU erfolgte die Anpassung durch Verhandlung beider Parteien auf Augenhöhe.


Auf Verlangen der EU muss die Schweiz laut den neuen Verträgen neues EU-Recht im Bereich bestehender Verträge ohne Möglichkeit zur Anpassung zwingend übernehmen.


Der sogenannte Rahmenvertrag (falsch: „Bilaterale III“, richtig: Integrationsvertrag) verlangt, eine jeweilige Anpassung an neues EU-Recht ohne Widerspruch zu übernehmen; es handelt es sich also um eine automatische oder dynamische EU-Rechtsübernahme (faktisch: eine Teil-Integration). 


Reine Augenwischerei: Bei Uneinigkeit soll ein „Schiedsgericht“ mit dem EU-Gericht als letze Instanz beigezogen werden.


Professor Matthias Oesch kommt zum Schluss, dass die Übernahme von EU-Recht faktisch alternativlos ist.

Matthias Oesch: Die bilateralen Abkommen Schweiz - EU und die Übernahme von EU-Recht, in AJP/PJA 5/2017,S.638ff

28.3.26

EU-Beitritt, partieller Beitritt: Experten sprechen sich für Ständemehr aus

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist ein partieller Integrationsvertrag und betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben und die direkte Demokratie ausgehebelt wird: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

aargauerzeitung: Der Ständerat ist ein wichtiger Pfeiler des Föderalismus. Aktuell befasst sich seine staatspolitische Kommission mit der Frage des Ständemehrs bei den EU-Verträgen.

In diese einfliessen dürften auch die Einschätzungen von fünf Expertinnen und Experten, die am Freitag ein Kurzreferat hielten. Folgende drei Professoren sprachen sich für das Ständemehr aus.

Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht

Die Abkommen griffen tief in die verfassungsmässige Ordnung ein. In solchen Fällen komme das Referendum «sui generis» zur Anwendung, also ein gewohnheitsrechtliches Instrument, das beim EWR, beim Freihandelsabkommen mit der EU und beim Beitritt zum Völkerbund eingesetzt wurde. Glaser verwies zudem auf die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, dessen Auslegung im Streitfall bindend ist.

Stefan G. Schmid, Professor für Verfassungsrecht

Schmid von der Universität St. Gallen ortet verfassungsrechtliche Probleme in der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, die Teil des EU-Pakets ist. Gemäss der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Verfassungsbestimmung verstossen.

Oliver Zimmer, ehemaliger Professor für Moderne Europäische Geschichte

Der Historiker, der einst an der Universität Oxford lehrte, hielt ein Plädoyer für das Ständemehr. Der Föderalismus sei von existenzieller Bedeutung; ohne das Zweikammersystem hätte sich die Schweiz nach dem Sonderbundskrieg nicht von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat wandeln können. Für Zimmer ist klar, dass die EU-Verträge die Verfassung tangieren, weil die Gesetzgebungskompetenz in zentralen Bereichen an ein supranationales Gericht, namentlich den Europäischen Gerichtshof, ausgelagert werde. Er warnte, dass die EU-Verträge die Macht weg von Bürgern, Parlament und Kantonen hin zu den Gerichten verschöben.

Auf welche Experten hört die Politik?

26.3.26

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

Das Stromabkommen der Schweiz mit der EU muss abgelehnt werden. Mit der Übergabe der Steuerung der Energieversorgung an die EU werden uns schwankende Strompreise und Blackouts plagen. 


Die Energiepolitik bleibt eines der wichtigsten Felder eines souveränen Staats. Wer hier Kompetenzen abgibt und seinen Handlungsspielraum einschränkt, wird es bereuen (weltwoche).


Norwegen produziert so viel Strom, dass das Land praktisch autark wäre, entsprechend tief müssten die Preise für Private und Unternehmen sein – sind sie aber nicht. 


Norwegen ist verpflichtet, seinen Strom in das europäische Stromsystem zu exportieren, und muss gleichzeitig die hohen Preise importieren, die aufgrund der volatilen und strukturell zu knappen Kapazitäten vor allem in Deutschland auf dem europäischen Strommarkt hoch 

bleiben dürften.


Weil Norwegen nicht selbst über die Exportflüsse und Preise bestimmen darf, sitzt das EWR-Land in der Preisfalle.


Schweden und Frankreich denken darüber nach, aus dem EU-Strommarkt auszusteigen.

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

8.3.26

Schleichende Entmachtung des Souveräns!

Zitat aus X: Parmelins EU‑Unterschrift in Brüssel ist für mich das perfekte Beispiel, wie unsere direkte Demokratie systematisch ausgehöhlt wird. Ein SVP‑Bundespräsident, der ein EU‑Vertragspaket absegnet, das tief in unsere Souveränität eingreift – und sich dann hinter "Kollegialitätsprinzip" versteckt? Das ist kein Zwang, sondern eine politische Entscheidung.

Solche Verträge haben faktisch Verfassungsrang. Sie binden uns jahrelang an fremde Richter, fremde Regeln und fremde Dynamiken. Und trotzdem darf das Volk NICHT automatisch mitreden, sondern höchstens im Nachhinein! Zuerst berät und entscheidet das Parlament, und erst danach gibt es vielleicht ein Referendum, wenn genügend Kräfte eine Unterschriftensammlung stemmen. Das ist schleichende Entmachtung des Souveräns!

Bianca Stettler auf X

15.1.26

Bilateralen III: NEIN! | Nein zur Fremdbestimmung!

Wie Euro-Turbos die Schweiz von der EU abhängig machen und warum die Bilateralen III ein No-Go für die Schweiz sind. Bilateralen Weg: Okay. Bilateralen III: Auf keinen Fall! 

The European Union is not "the free world". It is a supranational tyranny that tramples upon freedom of speech, democracy and national sovereignty. It will inevitably collapse, as all dictatorships eventually do.

27.11.25

Kritische Stellungnahmen zum Vertragspaket Schweiz-EU

Das Vernehmlassungsverfahren für das EU-Vertragspaket Schweiz-EU dauerte vom 13. Juni bis zum 31. Oktober 2025.

Der Bundesrat hat in dieser Zeit die ausgehandelten Abkommen (u.a. zu Strom, Land- und Luftverkehr) zusammen mit der nötigen innerstaatlichen Umsetzung und flankierenden Massnahmen den Kantonen, Parteien und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Analyse der Rückmeldungen läuft derzeit, um auf dieser Grundlage die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten, die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen wird.

Es gingen enorm viele kritische bis ablehnende Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie auch von Kantonen ein.

Der Bundesrat sollte diese Stellungnahmen ernst nehmen und jetzt die Übung abbrechen. Lukas Reimann auf TikTok

26.11.25

«Masseneinwanderung» wegen EU-Verträgen? Das sind die Fakten

Das Abkommen Berns mit der EU (Teil-Integration / Institutionelles Abkommen / Rahmenvertrag / Unterwerfungsvertrag / „Bilaterale III") gibt Einwanderern aus der EU ein Daueraufenthaltsrecht. Das würde eine noch grössere Masseneinwanderung hervorrufen.

Das EU-Abkommen umfasst 1800 Seiten und tausende von verlinkten EU Paragrafen. Eine der problematischsten Punkte betrifft die Personenfreizügigkeit, die ausgeweitet werden soll.

Eine Zahl wirft jetzt schon hohe Wellen: schätzungsweise bis zu 690000 Personen wären fünf Jahre nach der Übernahme der neuen Personenfreizügigkeitsregel der EU auf einen Schlag berechtigt, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen. Das sorgt für reichlich Spekulationen, welche Folgen das für die Schweiz hat. Reiner Eichenberger, Wirtschaftswissenschaftler und Astrid Epiney, Rechtswissenschaftlerin, beide von der Universität Fribourg, schätzen ein. Lesen Sie den Artikel in 20 Minuten.

17.11.25

«Die Schweiz muss frei bleiben, um mit der ganzen Welt zu handeln»

Es gibt diverse Fakten, die klar gegen das EU-Vertragspaket sprechen und die die direkte Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz gefährden.

«Europa ist ein zentraler Markt für die Schweiz, aber wir brauchen dafür keine institutionelle Anbindung», ist Urs Wietlisbach, Investor und Partners Group Gründer, überzeugt. «Übernehmen wir die EU-Regulierung, verlieren wir unsere Innovationskraft und unseren Standortvorteil.» Und er plädiert bei einer allfälligen Volksabstimmung für das Ständemehr.


Ich verstehe unter einer weltoffenen Wirtschaft eine souveräne Schweiz ausserhalb von Wirtschaftsblöcken, die sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowohl mit den Staaten der EU als auch weltweit einsetzt.


Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell, sie funktioniert besser als die EU. Das zeigen alle wichtigen Wirtschaftsindikatoren. Warum sollten wir uns an ein dysfunktionales System anbinden? Unser wirtschaftlicher Erfolg basiert auf Eigenständigkeit – das sollten wir bewahren und gezielt weiterentwickeln.

Lesen Sie das ganze Interview mit Urs Wietlisbach.

10.11.25

Was die EU-Verträge konkret bedeuten: Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen

Das EU-Rahmenabkommen weitet die Personenfreizügigkeit aus. Die EU kann die Vertragsbedingungen laufend anpassen und die Schweiz muss sie automatisch übernehmen. EU-Bürger dürfen sich in der Schweiz aufhalten und arbeiten. EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialleistungen in der Schweiz.


Es ist ein Deal, der über 1800 Seiten umfasst: Die Schweiz will einen erleichterten Zugang zum EU-Markt, weil sie sich davon Wohlstand und Arbeitsplätze erhofft. Und sie übernimmt dafür im grossen Stil Regeln der Europäischen Union. Dabei verpflichtet sie sich unter anderem, die Personenfreizügigkeit auszubauen und die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie teilweise zu übernehmen. Lesen Sie im TA.

5.11.25

Das Ende der bilateralen Verträge mit der EU

Mit dem Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU werden  bestehende bilaterale Verträge aufgehoben und durch eine Teilintegration in die supranationale Organisation der EU ersetzt.

Ein Vertrag mit einer supranationalen Organisation, wie es die EU ist, bedeutet die Übergabe von Entscheidungsbefugnissen der nationalen Parlamente und des Volkes an die Organe dieser Organisation. 

Die EU wird verbindliche Regeln erlassen können, welche die nationalen Gesetze der Schweiz übertreffen werden. Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist kein bilaterales Abkommen, da es nicht auf Konsens basiert, sondern ist eine Teilintegration mit der Verpflichtung, die Beschlüsse der EU-Organe ohne Widerspruch übernehmen zu müssen.

Die automatische (dynamische, verbindliche) Übernahme von Beschlüssen der EU bedeutet ein Verlust der demokratischen Rechte. Mit dem Rahmenabkommen überträgt die Schweiz in den vereinbarten Bereichen ihre Souveränitätsrechte, also die Entscheidungsrechte der Parlamente und des Volkes an die EU.

 

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:

Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

22.10.25

Ausgleichsmassnahmen Rahmenvertrag Missverständnis

Aus Post auf X: Es geht um die sogenannten Ausgleichsmassnahmen, die die EU verhängen kann, wenn die Schweiz einen EU-Rechtsakt nicht übernimmt.


Die EU-Turbos tun so, als seien diese Massnahmen harmlos – als würde die Schweiz einfach mit einem freundlichen „Opt-out" davonkommen. Sie tun so, als sei eine Nichtübernahme eines EU-Rechtsaktes damit möglich.


Eine Ablehnung ist kein Opt-out, kein sanftes „Nein, danke" mit anschliessender Freifahrt.

Die vertragliche Hauptpflicht der Schweiz – nämlich den EU-Rechtsakt zu übernehmen – bleibt weiterhin bestehen. Die Ausgleichsmassnahmen sind keine Alternative, sie sind eine Strafe.


Und das Spiel kann noch härter werden: Die EU kann diese Massnahmen anpassen, verschärfen, verlängern – so lange, bis die Schweiz nachgibt und den EU-Gesetzestext übernimmt.


Wir reden hier nicht über Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern über Druckmittel – über einen Mechanismus, der uns in eine politische Folterkammer führt.


Die Daumenschrauben bleiben angelegt. Und sie können, jederzeit, weiter angezogen werden bis wir das EU-Gesetz eben doch übernehmen!

Lesen Sie den Post auf X von R.M.

21.10.25

EU-Bürokratiemonster "Bilaterale III"

2'228 Seiten Vertragspaket. Dazu kommen 20'897 Seiten sekundäre Erlasse (17'968 Seiten EU- und 2'929 Seiten CH-Erlasse), Dutzende EU-Tertiärerlasse, EU-Kommissionsentscheide und Urteile des EU-Gerichtshofs. 

Post auf X. #WenigerFreiheit #MehrStaat 

2.9.25

Die nachteiligen Folgen der EU-Verträge

Nationalrätin Martullo-Blocher erklärt in sieben Podcasts Folgen verständlich die neuen EU-Verträge?

Step 1: Wird unsere Demokratie abgeschafft ?

In vielen Lebensbereichen wird EU- Recht übernommen, worüber die Schweiz nicht mehr selbst bestimmen kann. 

Step 2: Wo bleibt die Rechtssicherheit ?

Die EU reguliert und bricht eigene Gesetze. Die EU ist nicht bekannt für Rechtssicherheit.

Step 3: Milliarden für die EU-Bürokratie

Die Schweiz muss jährlich 900 Millionen Fr. an die EU bezahlen.

Step 4: Zuwanderung in unsere Sozialwerke - wir zahlen !

Erwerbstätige EU Einwanderer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. 

Step 5: Sicherer und bezahlbarer Strom ?

Die Schweiz soll im Strommarkt EU-Recht anwenden. Die Schweiz wird in den EU-Strommarkt eingebunden und muss Richtlinien von Brüssel befolgen.

Step 6: Dürfen Gemeinden noch einen Sportplatz bauen ?

Staatliche Beihilfen an die Privatwirtschaft wird nicht mehr erlaubt.  Das betrifft z.B. den Landverkehr.

Step:7: Bestimmt die EU, was wir essen und trinken ?

Warum brauchen wir EU-Recht für Lebensmittelsicherheit ?