Einwanderung. Der vom Volk beschlossene Verfassungsartikel zur Steuerung der Einwanderung wird nicht umgesetzt. Volkswille und Verfassung werden von Regierung und Parlament ignoriert. Die Ausrede ist, die EU möchte nicht verhandeln. Die Schweizer Regierung hat nicht mit Nachdruck auf Verhandlungen bestanden und hat sich wie ein armseliger Kriecher abwimmeln lassen. Damit machen Schweizer Regierung und EU das Schweizer Volk mundtot und die EU wird auch weiterhin Schweizer Volksabstimmungen abwürgen. Die Schweiz ist ein Vasallenstaat der EU geworden. Unsere Regierung und Parlament sind der EU hörig. Die Justiz unterstützt diese Unterwerfung unter die EU mit dem Urteil, der Personenfreizügigkeitsvertrag mit der EU stehe über der Verfassung (Volkswillen). Bilaterale Verträge entstanden mit der Zustimmung des Volkes und können auch wieder, so das Volk will, gekündigt oder neu verhandelt werden. Nötigenfalls muss die Gegenpartei zu Verhandlungen gezwungen werden. Die bilateralen Verträge sind nicht in Stein gemeisselt und schon gar kein Völkerrecht. Jämmerliche Justiz !
Sonntag, 29. Januar 2017
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