The European Union is not "the free world". It is a supranational tyranny that tramples upon freedom of speech, democracy and national sovereignty. It will inevitably collapse, as all dictatorships eventually do.
15.1.26
Bilateralen III: NEIN! | Nein zur Fremdbestimmung!
27.11.25
Kritische Stellungnahmen zum Vertragspaket Schweiz-EU
Das Vernehmlassungsverfahren für das EU-Vertragspaket Schweiz-EU dauerte vom 13. Juni bis zum 31. Oktober 2025.
Der Bundesrat hat in dieser Zeit die ausgehandelten Abkommen (u.a. zu Strom, Land- und Luftverkehr) zusammen mit der nötigen innerstaatlichen Umsetzung und flankierenden Massnahmen den Kantonen, Parteien und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Analyse der Rückmeldungen läuft derzeit, um auf dieser Grundlage die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten, die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen wird.
Es gingen enorm viele kritische bis ablehnende Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie auch von Kantonen ein.
Der Bundesrat sollte diese Stellungnahmen ernst nehmen und jetzt die Übung abbrechen. Lukas Reimann auf TikTok
10.11.25
Was die EU-Verträge konkret bedeuten: Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen
Das EU-Rahmenabkommen weitet die Personenfreizügigkeit aus. Die EU kann die Vertragsbedingungen laufend anpassen und die Schweiz muss sie automatisch übernehmen. EU-Bürger dürfen sich in der Schweiz aufhalten und arbeiten. EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialleistungen in der Schweiz.
Es ist ein Deal, der über 1800 Seiten umfasst: Die Schweiz will einen erleichterten Zugang zum EU-Markt, weil sie sich davon Wohlstand und Arbeitsplätze erhofft. Und sie übernimmt dafür im grossen Stil Regeln der Europäischen Union. Dabei verpflichtet sie sich unter anderem, die Personenfreizügigkeit auszubauen und die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie teilweise zu übernehmen. Lesen Sie im TA.
5.11.25
Das Ende der bilateralen Verträge mit der EU
Mit dem Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU werden bestehende bilaterale Verträge aufgehoben und durch eine Teilintegration in die supranationale Organisation der EU ersetzt.
Ein Vertrag mit einer supranationalen Organisation, wie es die EU ist, bedeutet die Übergabe von Entscheidungsbefugnissen der nationalen Parlamente und des Volkes an die Organe dieser Organisation.
Die EU wird verbindliche Regeln erlassen können, welche die nationalen Gesetze der Schweiz übertreffen werden. Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist kein bilaterales Abkommen, da es nicht auf Konsens basiert, sondern ist eine Teilintegration mit der Verpflichtung, die Beschlüsse der EU-Organe ohne Widerspruch übernehmen zu müssen.
Die automatische (dynamische, verbindliche) Übernahme von Beschlüssen der EU bedeutet ein Verlust der demokratischen Rechte. Mit dem Rahmenabkommen überträgt die Schweiz in den vereinbarten Bereichen ihre Souveränitätsrechte, also die Entscheidungsrechte der Parlamente und des Volkes an die EU.
Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:
Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.
22.10.25
Ausgleichsmassnahmen Rahmenvertrag Missverständnis
Aus Post auf X: Es geht um die sogenannten Ausgleichsmassnahmen, die die EU verhängen kann, wenn die Schweiz einen EU-Rechtsakt nicht übernimmt.
Die EU-Turbos tun so, als seien diese Massnahmen harmlos – als würde die Schweiz einfach mit einem freundlichen „Opt-out" davonkommen. Sie tun so, als sei eine Nichtübernahme eines EU-Rechtsaktes damit möglich.
Eine Ablehnung ist kein Opt-out, kein sanftes „Nein, danke" mit anschliessender Freifahrt.
Die vertragliche Hauptpflicht der Schweiz – nämlich den EU-Rechtsakt zu übernehmen – bleibt weiterhin bestehen. Die Ausgleichsmassnahmen sind keine Alternative, sie sind eine Strafe.
Und das Spiel kann noch härter werden: Die EU kann diese Massnahmen anpassen, verschärfen, verlängern – so lange, bis die Schweiz nachgibt und den EU-Gesetzestext übernimmt.
Wir reden hier nicht über Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern über Druckmittel – über einen Mechanismus, der uns in eine politische Folterkammer führt.
Die Daumenschrauben bleiben angelegt. Und sie können, jederzeit, weiter angezogen werden bis wir das EU-Gesetz eben doch übernehmen!
21.10.25
EU-Bürokratiemonster "Bilaterale III"
Post auf X. #WenigerFreiheit #MehrStaat
8.10.25
Kritisch zum Stromabkommen mit der EU
Kompass/Europa begrüsst die Pläne des Bundesrates für fünf zusätzliche Gas-Reservekraftwerke (insgesamt 583 MW) bis 2030. Das entspricht unseren Empfehlungen von 2021 (Whitepaper Strom und Studie zur Versorgungssicherheit): flexible, wetterunabhängige Peak-Power-Gaskraftwerke als „Versicherung" für kritische Situationen. Notstromaggregate können sinnvoll ergänzt werden, reichen allein aber nicht aus.
Gleichzeitig bringt das geplante Stromabkommen im EU-Vertragspaket keine Versorgungssicherheits-Garantie und schränkt die Handlungsfreiheit der Schweiz in Mangellagen ein.
Auch in einem NZZ-Artikel wird auf diesen Missstand verwiesen „Mit dem Vertrag könnten wir unsere Reservekraftwerke wie Birr nur noch mit einer Genehmigung der EU laufen lassen."
Auch das Stromabkommen ist schlecht. Wir stellen unsere Vorteile wie unsere Wasserkraft in den Dienst der EU und haben nichts mehr zu sagen. Auch die vorgesehene freie Wahl des Stromanbieters für Private wird nicht funktionieren.
Was überrascht bei den EU-Verträgen am meisten ?
Die Verträge Hebeln die Volksrechte aus. Die Aussage «Das Volk kann immer noch abstimmen» ist ein Hohn.
Das neue EU-Recht wird direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung und gilt für alle. Das Volk hätte in den meisten Fällen nichts mehr zu sagen.
Ein Referendum kann man nur gegen ein durch das Parlament verabschiedetes Gesetz ergreifen. Wenn wir dem EU-Vertragspaket zustimmen, übernehmen
wir aber das meiste EU-Recht direkt, das heisst, ohne dass wir noch Schweizer Gesetze dazu erlassen.
«Es ist illusorisch, anzunehmen, wir könnten uns weiterhin Regeln geben, die von jenen der EU abweichen.»
6.10.25
EU-Verträge: Schweiz verliert die Autonomie bei der Zulassung von Pestiziden
2.9.25
Die nachteiligen Folgen der EU-Verträge
Nationalrätin Martullo-Blocher erklärt in sieben Podcasts Folgen verständlich die neuen EU-Verträge?
Step 1: Wird unsere Demokratie abgeschafft ?
In vielen Lebensbereichen wird EU- Recht übernommen, worüber die Schweiz nicht mehr selbst bestimmen kann.
Step 2: Wo bleibt die Rechtssicherheit ?
Die EU reguliert und bricht eigene Gesetze. Die EU ist nicht bekannt für Rechtssicherheit.
Step 3: Milliarden für die EU-Bürokratie
Die Schweiz muss jährlich 900 Millionen Fr. an die EU bezahlen.
Step 4: Zuwanderung in unsere Sozialwerke - wir zahlen !
Erwerbstätige EU Einwanderer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe.
Step 5: Sicherer und bezahlbarer Strom ?
Die Schweiz soll im Strommarkt EU-Recht anwenden. Die Schweiz wird in den EU-Strommarkt eingebunden und muss Richtlinien von Brüssel befolgen.
Step 6: Dürfen Gemeinden noch einen Sportplatz bauen ?
Staatliche Beihilfen an die Privatwirtschaft wird nicht mehr erlaubt. Das betrifft z.B. den Landverkehr.
Step:7: Bestimmt die EU, was wir essen und trinken ?
Warum brauchen wir EU-Recht für Lebensmittelsicherheit ?
23.8.25
EU-Rahmenvertrag: Es gibt einen Ausweg aus der Sackgasse
Die Folgen der Personenfreizügigkeit senken die Lebensqualität in der Schweiz in Richtung EU-Niveau. Die Befürworter einer engeren Anlehnung an die EU sollen endlich aufwachen.
Immer mehr Wirtschaftsvertreter und Politiker verstehen, dass der anvisierte Vertrag mit der EU der Lebensqualität und den Chancen der Schweiz abträglich wäre. Viele wollen das aber nicht offen eingestehen und stecken in einer Schweigespirale.
Die Bundesverfassung sagt in Art 121 Abs 1 und 4: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig», und «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen». Deshalb bedarf die Unterzeichnung des Vertrags einer Verfassungsänderung und dafür des doppelten Mehrs.
R.Eichenberger erklärt:
https://www.fuw.ch/eu-rahmenvertrag-es-gibt-einen-ausweg-aus-der-sackgasse-564750797413
16.8.25
Verteidigungsminister Martin Pfister verheddert sich in Widersprüche
Es scheint, als habe er keine festen Grundsätze und orientiere sich an der Windfahne in seinem Umfeld. Diese Politik ist äussert schädlich.
Weltwoche: Im Juni präsentierte er einen Plan, der in Sachen Kriegsmaterial eine klare Bevorzugung der EU gegenüber den USA vorsieht. Künftig will man 60 Prozent in der Schweiz, 30 Prozent von EU-Ländern und bloss noch 10 Prozent aus den USA posten.
Als dann aber der 39-Prozent-Zollhammer auf die Schweiz niederging, relativierte Pfister am letzten Wochenende gegenüber SRF seinen Kaufplan wieder. Nun gab der Verteidigungsminister zu verstehen, er sei offen dafür, mehr Waffen in den USA zu beschaffen. Die rüstungspolitische Strategie bezeichnete er ausserdem bloss noch als «Richtwert».
Kaufen wir jetzt mehr oder weniger Rüstungsgüter in den ...Die Weltwoche
30.7.25
Post von Alles Roger 🇨🇭 #SwitzerlandFirst auf X
25.7.25
Die EU-Verträge: Gefahr durch Ausweitung des Familiennachzugs?
5.7.25
Freihandelsabkommen anstatt EU Anbindung
Lukas Reimann EU-Personenfreizügigkeit
4.7.25
Anstatt Kontrolle der Einwanderung, noch mehr Personenfreizügigkeit
27.3.19
Möglicher Juncker-Nachfolger schimpft über Schweizer
24.9.18
EU-Kommissar Johannes Hahn zum Rahmenabkommen Schweiz-EU
11.8.18
Economiesuisse und FDP auf dem Holzweg. Die Schweiz ist nicht EU-Binnenmarktterritorium.
19.7.18
Schiedsgericht als Tarnung der fremden Richter

https://bazonline.ch/schweiz/standard/schiedsgericht-zur-tarnung/story/17377740
Eingeladen als neutrale Sachverständige. Professorin Christa Tobler informierte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats.
Mit dem zur Zeit verhandelten Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU wird die Schweiz von fremden Richtern der EU bestimmt werden. Dass ein von beiden Parteien besetztes Schiedsgericht entscheide, ist eine Verschleierung der Wahrheit.
Schon mehrmals in Arena-Sendungen ist die sogenannte Basler Europarechtlerin Christa Tobler mit anfechtbaren Erklärungen zum Verhältnis der Schweiz mit der EU aufgefallen. Neuerdings machte sie zweifelhafte und unwahre Aussagen zum Verfahren der Streitbeilegung zwischen der EU und der Schweiz in der Aussenpolitische Kommission des Nationalrats. Diese Frau ist keine neutrale Sachverständige, sondern vertritt als Trägerin des Europapreises der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (Nebs) einseitig die Sache der EU.
Lesen Sie dazu:
„Schiedsgericht zur Tarnung. Die Basler Europarechtlerin Christa Tobler präsentiert zweifelhafte Erklärungen zum Streitbeilegungsverfahren mit der EU."
https://bazonline.ch/schweiz/standard/schiedsgericht-zur-tarnung/story/17377740