1.7.26

EU-Vertrag: Die auf dem Altar von Brüssel geopferten Kantone

Der Bundesrat stellt das Paket Schweiz-EU als eine einfache Modernisierung des bilateralen Weges dar. Doch hinter den Versprechungen von Stabilität und Marktzugang zum europäischen Markt verbirgt sich eine viel weniger beruhigende Realität: Die großen Verlierer dieses Abkommens werden die Kantone sein.

Seit der Gründung unseres Föderalstaats bilden die Kantone einen der Pfeiler der Schweiz. Sie verfügen über weitreichende Kompetenzen, eine bedeutende finanzielle Autonomie und eine Nähe zu den Bürgern, die die Stärke unseres politischen Systems ausmacht. Doch der Vertrag mit der Europäischen Union reißt eine tiefe Bresche in dieses Gleichgewicht.  
Die dynamische Übernahme des europäischen Rechts bedeutet, dass zukünftig Regeln, die in Brüssel erarbeitet werden, regelmäßig von der Schweiz übernommen werden müssen.

Zwar versichert der Bundesrat, dass die Volksrechte und die kantonalen Kompetenzen gewahrt bleiben. Doch jeder versteht, dass es sich dabei um eine theoretische Wahrung handelt. Wenn eine neue europäische Regel übernommen werden muss, um den Zugang zum Binnenmarkt aufrechtzuerhalten, wird der reale Handlungsspielraum der Kantone äußerst begrenzt.

Das europäische Beihilfenregime bedroht unsere Infrastruktur  
Noch besorgniserregender ist die Einführung des europäischen Beihilfenregimes. Hinter diesem technischen Ausdruck verbirgt sich eine direkte Infragestellung zahlreicher Instrumente, die die Kantone nutzen, um ihre Wirtschaft, ihre Infrastruktur oder ihre öffentlichen Unternehmen zu unterstützen. Regionale Politiken, Beihilfen für bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten oder die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen könnten künftig anhand von Kriterien geprüft werden, die durch das europäische Recht definiert sind. Was bisher im demokratischen Ermessen der Kantone lag, könnte schrittweise einer externen Überwachung unterworfen werden.

Das Problem ist nicht nur juristisch. Es ist zutiefst politisch. In einem Föderalstaat sind die Kantone keine bloßen Vollstrecker. Sie sind souveräne Akteure in den Bereichen, die die Verfassung ihnen vorbehält. Doch mit diesem Unterwerfungsabkommen riskieren sie, zu den ersten Empfängern von Entscheidungen zu werden, die sie weder erarbeitet noch wirklich beeinflusst haben.

Der Bundesrat hebt Konsultations- und Beteiligungsmechanismen hervor. Doch zu konsultieren heißt nicht zu entscheiden. Zu informieren heißt nicht zu regieren. Die Kantone werden ihre Meinung äußern können, aber die wesentlichen Normen werden weiterhin in Brüssel erarbeitet, bevor sie unter dem Druck internationaler Verpflichtungen in der Schweiz übernommen werden.  
Brüssel entscheidet, die Kantone wenden an  
Die Befürworter des Abkommens sprechen von Pragmatismus. In Wirklichkeit handelt es sich um eine schrittweise Machtübertragung. Eine diskrete, technische Übertragung, die oft hinter komplexen juristischen Formulierungen verborgen wird, deren Konsequenzen jedoch sehr real sein werden. Jede neue Übernahme von europäischem Recht wird den Entscheidungsspielraum der kantonalen Behörden ein wenig weiter einschränken.

Die Schweiz hat ihre Prosperität stets auf der Vielfalt ihrer Kantone, dem Wettbewerb der Ideen und der demokratischen Nähe aufgebaut. Ein Mechanismus anzunehmen, der die Entscheidungszentren entfernt und die kantonale Autonomie schwächt, bedeutet, eines der Fundamente unseres politischen Modells infrage zu stellen.

Bevor ein solcher Vertrag unterzeichnet wird, verdient eine Frage gestellt zu werden: Wollen wir noch, dass die Kantone über ihre Zukunft entscheiden, oder akzeptieren wir, dass sie zu bloßen Relais von Entscheidungen werden, die anderswo getroffen werden?
Michaël Buffat
Nationalrat
udc.ch/actualites/pub…
Übersetzt aus dem dem französischen Text von François Kolly. Auf X.

26.6.26

Die Schweizer Neutralität wird immer wichtiger!

18.6.26

Die EU hat jetzt offiziell Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufgenommen.

Die EU hat jetzt offiziell Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufgenommen. Das ist der Weg in die Katastrophe. Sollte die Ukraine der EU beitreten, stände Deutschland als EU-Mitglied unmittelbar im Krieg mit der Atommacht Russland. Die EU-Verträge sehen nämlich eine gegenseitige Beistandspflicht im Fall eines Angriffs vor. Das ist der sichere Weg in den Krieg und muss auf jeden Fall verhindert werden. 
Hinzu kommen die immensen Kosten. 186 Milliarden Euro würde ein EU-Beitritt der Ukraine kosten. Das sind übrigens Zahlen der EU selbst. Wer bitte soll das bezahlen? Das europäische Sozialmodell steht bereits jetzt massiv unter Druck. Zusätzliche Milliardenbeiträge an die hochkorrupte Ukraine zu überweisen, würde den endgültigen finanziellen Ruin der europäischen Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Die EU-Kommission missachtet im Übrigen auch ihre eigenen Beitrittskriterien wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. 
Die Grundvoraussetzungen sind nämlich in der Ukraine überhaupt nicht gegeben. Mal ganz davon abgesehen, dass das Land im Krieg steht. Wer trotzdem, wie die EU, Beitrittsverhandlungen mit einem Land aufnimmt, das Oppositionsparteien verbietet, Gewerkschafter drangsaliert und die russischsprachigen Menschen diskriminiert, hat offensichtlich vollständig seinen moralischen Kompass verloren. Den Beitritt der Ukraine zu forcieren, wie es die EU gerade tut, ist völlig verantwortungslos. 
Dieser Irrsinn muss gestoppt werden, und zwar besser heute als morgen.

Ruth Firmenich. Transkript von https://vm.tiktok.com/ZNR3UYbqS/

14.6.26

Ständemehr, das Mitspracherecht der Kantone.

Ständeräte, die in der EU Integrationsfrage gegen das erforderliche Ständemehr stimmten, verraten den Föderalismus. Die meisten Ständeräte der Ostschweizer Kantone stimmten JA in der Frage des Ständemehrs für die Integration der Schweiz in die EU (Siehe Abstimmungsprotokoll vom 11.06.2026). Einzige Ausnahme ist der St.Galler Ständerat Benedikt Würth, der NEIN stimmte und damit auf ein Mitspracherecht der Kantone verzichten will. Würth vertritt damit nicht seinen Kanton, sondern seine persönlichen Eigeninteressen. Würth verkennt die Aufgabe eines Ständerates und sollte abgewählt werden. 
Das Ständemehr sollte eine Selbstverständlichkeit sein in Entscheidungen, welche die Verfassung des Schweizer Bundes betreffen, wie es der Fall ist in der Frage des Beitritts oder Teilintegration der Schweiz in die EU. Der Ständerat wurde bei der Gründung des Bundes von souveränen Kantonen als Voraussetzung für den Zusammenschluss geschaffen. Der Föderalismus gibt den Kantonen ein Stimmrecht und bewahrt das Gleichgewicht gegenüber bevölkerungsreichen Kantonen.

4.5.26

Gegen die EU-Anbindung der Schweiz.

Rede eine Neuschweizers:

Es steht mir als Neu-Schweizer nicht wirklich zu, der Schweiz einen Ratschlag zu geben, aber als jemand, der die EU sehr gut kennt, kann ich wirklich nur davor warnen, dass wegen verschiedener Branchen, die in der Schweiz wirtschaftlich relevant sind, für die man auch bilaterale Abkommen mit der EU für den Handel schließen könnte, weshalb dafür das ganze Volk der Schweiz dem EU-Rechtssystem unterworfen werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.


Die letzte Instanz, so ist es ja da festgelegt, wäre bei Streitigkeiten der Europäische Gerichtshof und ich sage das jetzt einmal ganz glatt: Der Europäische Gerichtshof trifft nicht immer nur Entscheidungen entsprechend dem Recht, sondern er ist auch eine Art Ausführungsorgan der Kommission. 


Also werden Entscheidungen immer auch und besonders wenn sie sensibel sind, politisch getroffen. Das heißt, weshalb soll die Schweiz Vorteile daraus ableiten können, dass sie sich in ein, ich sage einmal drastisch, mittelmäßiges System der Überbürokratisierung hineinbegibt, das auf Dauer die Schweiz nur schwächt und der Schweiz am Ende die Eigenständigkeit nimmt?


Meiner Meinung nach würde über die Zeit die direkte Demokratie sukzessive abgeschafft. Also aus meiner Sicht absolut a no-go.

Transkription https://vm.tiktok.com/ZNRpYq5dw/

16.4.26

EU Integrationsvertrag mit der Schweiz. Übernahme von EU-Recht ist zwingend.

Bei den geltenden bilateralen Verträgen Schweiz-EU erfolgte die Anpassung durch Verhandlung beider Parteien auf Augenhöhe.


Auf Verlangen der EU muss die Schweiz laut den neuen Verträgen neues EU-Recht im Bereich bestehender Verträge ohne Möglichkeit zur Anpassung zwingend übernehmen.


Der sogenannte Rahmenvertrag (falsch: „Bilaterale III“, richtig: Integrationsvertrag) verlangt, eine jeweilige Anpassung an neues EU-Recht ohne Widerspruch zu übernehmen; es handelt es sich also um eine automatische oder dynamische EU-Rechtsübernahme (faktisch: eine Teil-Integration). 


Reine Augenwischerei: Bei Uneinigkeit soll ein „Schiedsgericht“ mit dem EU-Gericht als letze Instanz beigezogen werden.


Professor Matthias Oesch kommt zum Schluss, dass die Übernahme von EU-Recht faktisch alternativlos ist.

Matthias Oesch: Die bilateralen Abkommen Schweiz - EU und die Übernahme von EU-Recht, in AJP/PJA 5/2017,S.638ff

14.4.26

Schweiz-EU – Neuer realistischer und vernichtender Bericht NZZ, 9. April 2026

Schweiz-EU – Neuer realistischer und vernichtender Bericht

NZZ, 9. April 2026 (übersetzte Auszüge, Klammern hinzugefügt).


« In einer 120-seitigen Studie des IWP (Universität Luzern) hat der Professor für Öffentliches Recht und ehemalige Rektor Paul Richli den verfassungsrechtlichen Umfang und die Folgen der Integrationsabkommen für den Bundesrat und die Kantone untersucht. (…)


« Richli wirft dem Bundesrat vor, die Konsequenzen zu bagatellisieren. Seiner Ansicht nach ist bereits die Bezeichnung „Bilaterale III“ unzutreffend, da es sich tatsächlich um ein Integrationsabkommen handelt.

Aus Post von François Schaller.

4.4.26

«Die Schweiz ist eine Ausnahme». «Es wäre fatal, die Schweiz in den EU-Suppentopf zu werfen»

«Die direkte Demokratie der Schweiz ist der Stachel im Fleisch der repräsentativen Demokratien», sagt Sloterdijk im NZZ-Gespräch mit René Scheu, Geschäftsführer des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern. Die Schweiz sei ein politischer Sonderfall, in dem die Bürger ihre Souveränität nicht nur formell besässen, sondern tatsächlich ausübten.

Im übrigen Westen hingegen gehe das Vertrauen in etablierte Verfahren zurück, Zukunftsfurcht ersetze den Fortschrittsglauben.

Die Schweiz bildet nach Sloterdijk hier eine historisch gewachsene Ausnahme. Ihr Geheimnis liege schon im Namen: Eine Eidgenossenschaft sei etwas grundlegend anderes als ein Nationalstaat, sie beruhe auf dem Versprechen mündiger Bürger, füreinander zu sorgen. Als einziges Land der Welt habe die Eidgenossenschaft den Gedanken der Volkssouveränität ernst genommen.

Es wäre fatal, die Schweiz zu eng an die EU anzubinden, sagte Sloterdijk, das «helvetische Konzentrat» würde sich in der «dünnen europäischen Brühe» auflösen. Die klügeren europäischen Staatslenker erkennten die Schweizer Ausnahme zwar an — doch genau deshalb fürchteten sie sich auch vor ihr.

Interview mit Peter Sloterdijk

2.4.26

Wir fordern das Ständemehr !

Die neuen EU-Verträge sind kein harmloses Update der Bilateralen – sie bedeuten eine massive Unterwerfung unter EU-Recht, dynamische Übernahme und letztinstanzlich den EuGH!
Das schwächt unsere direkte Demokratie, höhlt den Föderalismus aus und stellt kantonale Kompetenzen massiv in Frage. Der Bundesrat will uns mit einem simplen Volksmehr abspeisen. 
Genau deshalb braucht es bei solchen weitreichenden Abkommen zwingend das Ständemehr – Volks- UND Ständemehr! Unsere Kantone und damit die ganze Schweiz müssen geschützt werden.
Lasst uns gemeinsam verhindern, dass fremde Richter und Brüsseler Bürokraten über unser Schicksal entscheiden. Für eine freie, souveräne und unabhängige Schweiz! 

28.3.26

EU-Beitritt, partieller Beitritt: Experten sprechen sich für Ständemehr aus

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist ein partieller Integrationsvertrag und betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben und die direkte Demokratie ausgehebelt wird: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

aargauerzeitung: Der Ständerat ist ein wichtiger Pfeiler des Föderalismus. Aktuell befasst sich seine staatspolitische Kommission mit der Frage des Ständemehrs bei den EU-Verträgen.

In diese einfliessen dürften auch die Einschätzungen von fünf Expertinnen und Experten, die am Freitag ein Kurzreferat hielten. Folgende drei Professoren sprachen sich für das Ständemehr aus.

Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht

Die Abkommen griffen tief in die verfassungsmässige Ordnung ein. In solchen Fällen komme das Referendum «sui generis» zur Anwendung, also ein gewohnheitsrechtliches Instrument, das beim EWR, beim Freihandelsabkommen mit der EU und beim Beitritt zum Völkerbund eingesetzt wurde. Glaser verwies zudem auf die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, dessen Auslegung im Streitfall bindend ist.

Stefan G. Schmid, Professor für Verfassungsrecht

Schmid von der Universität St. Gallen ortet verfassungsrechtliche Probleme in der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, die Teil des EU-Pakets ist. Gemäss der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Verfassungsbestimmung verstossen.

Oliver Zimmer, ehemaliger Professor für Moderne Europäische Geschichte

Der Historiker, der einst an der Universität Oxford lehrte, hielt ein Plädoyer für das Ständemehr. Der Föderalismus sei von existenzieller Bedeutung; ohne das Zweikammersystem hätte sich die Schweiz nach dem Sonderbundskrieg nicht von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat wandeln können. Für Zimmer ist klar, dass die EU-Verträge die Verfassung tangieren, weil die Gesetzgebungskompetenz in zentralen Bereichen an ein supranationales Gericht, namentlich den Europäischen Gerichtshof, ausgelagert werde. Er warnte, dass die EU-Verträge die Macht weg von Bürgern, Parlament und Kantonen hin zu den Gerichten verschöben.

Auf welche Experten hört die Politik?

26.3.26

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

Das Stromabkommen der Schweiz mit der EU muss abgelehnt werden. Mit der Übergabe der Steuerung der Energieversorgung an die EU werden uns schwankende Strompreise und Blackouts plagen. 


Die Energiepolitik bleibt eines der wichtigsten Felder eines souveränen Staats. Wer hier Kompetenzen abgibt und seinen Handlungsspielraum einschränkt, wird es bereuen (weltwoche).


Norwegen produziert so viel Strom, dass das Land praktisch autark wäre, entsprechend tief müssten die Preise für Private und Unternehmen sein – sind sie aber nicht. 


Norwegen ist verpflichtet, seinen Strom in das europäische Stromsystem zu exportieren, und muss gleichzeitig die hohen Preise importieren, die aufgrund der volatilen und strukturell zu knappen Kapazitäten vor allem in Deutschland auf dem europäischen Strommarkt hoch 

bleiben dürften.


Weil Norwegen nicht selbst über die Exportflüsse und Preise bestimmen darf, sitzt das EWR-Land in der Preisfalle.


Schweden und Frankreich denken darüber nach, aus dem EU-Strommarkt auszusteigen.

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

8.3.26

Schleichende Entmachtung des Souveräns!

Zitat aus X: Parmelins EU‑Unterschrift in Brüssel ist für mich das perfekte Beispiel, wie unsere direkte Demokratie systematisch ausgehöhlt wird. Ein SVP‑Bundespräsident, der ein EU‑Vertragspaket absegnet, das tief in unsere Souveränität eingreift – und sich dann hinter "Kollegialitätsprinzip" versteckt? Das ist kein Zwang, sondern eine politische Entscheidung.

Solche Verträge haben faktisch Verfassungsrang. Sie binden uns jahrelang an fremde Richter, fremde Regeln und fremde Dynamiken. Und trotzdem darf das Volk NICHT automatisch mitreden, sondern höchstens im Nachhinein! Zuerst berät und entscheidet das Parlament, und erst danach gibt es vielleicht ein Referendum, wenn genügend Kräfte eine Unterschriftensammlung stemmen. Das ist schleichende Entmachtung des Souveräns!

Bianca Stettler auf X

27.2.26

EU Verträge: Verlust der Souveränität

«Wir verlieren ganz klar Souveränität…Wir wissen nicht, wie sich die EU weiterentwickelt in den Bereichen, in denen wir uns anbinden. Wir sind naiv, wenn wir glauben, wir verlören keine erheblichen Zuständigkeiten»

Prof. Richli, zu EU_Verträgen, NZZ 27.2. / Post auf X

EU-Verträge: «Selbstverständlich wäre es ein Verstoss gegen den Zuwanderungsartikel» – «Diese Personen sind ja bereits in der Schweiz»

Wie vertragen sich die EU-Verträge mit der Bundesverfassung? Und wie sieht es aus mit dem Ständemehr? Die Juristen Martin Dumermuth und Paul Richli sehen (fast) alles unterschiedlich. NZZ

24.2.26

In der EU herrscht keine Rechtssicherheit. Vetorecht wird umgangen.

EU zahlt Ukraine-Kredit ungeachtet des ungarischen Vetos aus.

In der EU gibt es keine Rechtssicherheit. Die EU-Mitgliedstaaten haben ein vertraglich abgesichertes Veto-Recht. Doch Brüssel umgeht immer wieder eigenes Recht. 


Nach Worten von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird die Europäische Union der Ukraine den geplanten Kredit über 90 Milliarden Euro ungeachtet des ungarischen Vetos auszahlen. Dies werde „auf die eine oder andere Weise" geschehen, sagt von der Leyen in Kiew. Zudem kündigt sie ein neues Energiepaket für den Winter über 920 Millionen Euro für ⁠2026/2027 an. 


Ungarn hat am Vortag neue EU-Sanktionen gegen Russland und den Kredit blockiert. Die Regierung in Budapest wirft der Ukraine vor, Öllieferungen über die Druschba-Pipeline absichtlich unterbrochen zu haben.

19.2.26

Sparen bei den Subventionen und den EU-Milliarden

Alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz blickt mit Sorge auf die Bundesfinanzen und fordert einen Abbau von Subventionen statt höherer Steuern. Die neuen Verträge mit der EU lehnt er ab.

Wie stehen Sie zu den neuen EU-Verträgen?

Ich bin nicht für die EU-Verträge. Es ist ein Demokratieverlust. Unser bewährtes föderalistisches System ist nicht mit dem der EU kompatibel. Die dynamische Rechtsübernahme, also die automatische Übernahme von EU-Recht, ist nicht zum Vorteil der Schweiz.

Ich warne davor, die Mehrwertsteuer als Bedienungsladen für alle möglichen Zwecke zu missbrauchen. Sie war ursprünglich für die AHV gedacht. Wenn wir sie nun für alles Mögliche verwenden, stellen wir die Logik der Schuldenbremse infrage.

Alt Bundesrat Merz will Subventionen abbauen und ist gegen die EU-Verträge

9.2.26

EU: Wir werden vor unseren Augen verarscht.

In der EU gibt es keine Rechtsicherheit. Die Demokratie wird mit Füssen getreten. Die EU hat sich in die Wahlen in Rumänien eingemischt. 

15.1.26

Bilateralen III: NEIN! | Nein zur Fremdbestimmung!

Wie Euro-Turbos die Schweiz von der EU abhängig machen und warum die Bilateralen III ein No-Go für die Schweiz sind. Bilateralen Weg: Okay. Bilateralen III: Auf keinen Fall! 

The European Union is not "the free world". It is a supranational tyranny that tramples upon freedom of speech, democracy and national sovereignty. It will inevitably collapse, as all dictatorships eventually do.