Der Bundesrat stellt das Paket Schweiz-EU als eine einfache Modernisierung des bilateralen Weges dar. Doch hinter den Versprechungen von Stabilität und Marktzugang zum europäischen Markt verbirgt sich eine viel weniger beruhigende Realität: Die großen Verlierer dieses Abkommens werden die Kantone sein.
Seit der Gründung unseres Föderalstaats bilden die Kantone einen der Pfeiler der Schweiz. Sie verfügen über weitreichende Kompetenzen, eine bedeutende finanzielle Autonomie und eine Nähe zu den Bürgern, die die Stärke unseres politischen Systems ausmacht. Doch der Vertrag mit der Europäischen Union reißt eine tiefe Bresche in dieses Gleichgewicht.
Die dynamische Übernahme des europäischen Rechts bedeutet, dass zukünftig Regeln, die in Brüssel erarbeitet werden, regelmäßig von der Schweiz übernommen werden müssen.
Zwar versichert der Bundesrat, dass die Volksrechte und die kantonalen Kompetenzen gewahrt bleiben. Doch jeder versteht, dass es sich dabei um eine theoretische Wahrung handelt. Wenn eine neue europäische Regel übernommen werden muss, um den Zugang zum Binnenmarkt aufrechtzuerhalten, wird der reale Handlungsspielraum der Kantone äußerst begrenzt.
Das europäische Beihilfenregime bedroht unsere Infrastruktur
Noch besorgniserregender ist die Einführung des europäischen Beihilfenregimes. Hinter diesem technischen Ausdruck verbirgt sich eine direkte Infragestellung zahlreicher Instrumente, die die Kantone nutzen, um ihre Wirtschaft, ihre Infrastruktur oder ihre öffentlichen Unternehmen zu unterstützen. Regionale Politiken, Beihilfen für bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten oder die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen könnten künftig anhand von Kriterien geprüft werden, die durch das europäische Recht definiert sind. Was bisher im demokratischen Ermessen der Kantone lag, könnte schrittweise einer externen Überwachung unterworfen werden.
Das Problem ist nicht nur juristisch. Es ist zutiefst politisch. In einem Föderalstaat sind die Kantone keine bloßen Vollstrecker. Sie sind souveräne Akteure in den Bereichen, die die Verfassung ihnen vorbehält. Doch mit diesem Unterwerfungsabkommen riskieren sie, zu den ersten Empfängern von Entscheidungen zu werden, die sie weder erarbeitet noch wirklich beeinflusst haben.
Der Bundesrat hebt Konsultations- und Beteiligungsmechanismen hervor. Doch zu konsultieren heißt nicht zu entscheiden. Zu informieren heißt nicht zu regieren. Die Kantone werden ihre Meinung äußern können, aber die wesentlichen Normen werden weiterhin in Brüssel erarbeitet, bevor sie unter dem Druck internationaler Verpflichtungen in der Schweiz übernommen werden.
Brüssel entscheidet, die Kantone wenden an
Die Befürworter des Abkommens sprechen von Pragmatismus. In Wirklichkeit handelt es sich um eine schrittweise Machtübertragung. Eine diskrete, technische Übertragung, die oft hinter komplexen juristischen Formulierungen verborgen wird, deren Konsequenzen jedoch sehr real sein werden. Jede neue Übernahme von europäischem Recht wird den Entscheidungsspielraum der kantonalen Behörden ein wenig weiter einschränken.
Die Schweiz hat ihre Prosperität stets auf der Vielfalt ihrer Kantone, dem Wettbewerb der Ideen und der demokratischen Nähe aufgebaut. Ein Mechanismus anzunehmen, der die Entscheidungszentren entfernt und die kantonale Autonomie schwächt, bedeutet, eines der Fundamente unseres politischen Modells infrage zu stellen.
Bevor ein solcher Vertrag unterzeichnet wird, verdient eine Frage gestellt zu werden: Wollen wir noch, dass die Kantone über ihre Zukunft entscheiden, oder akzeptieren wir, dass sie zu bloßen Relais von Entscheidungen werden, die anderswo getroffen werden?
Michaël Buffat
Nationalrat
udc.ch/actualites/pub…
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