Im Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU geht es nicht um eine einfache Bestimmung oder oder ein Gesetz, sondern um die Verpflichtung, in Zukunft EU-Recht ohne Widerspruch, fortlaufend zu übernehmen. Damit hebelt der Rahmenvertrag die Selbstbestimmung und Demokratie in folgenden wichtigen Bereichen aus: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.
Valentin Landmann: Für die Schweiz bedeutet das: EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift. Man müsste es übernehmen, sobald es erlassen wird – nicht nach eigener Prüfung, sondern weil die EU es so beschließt. youtu.be/Y6JNa_8Bavc #Schweiz #EURecht
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen