28.3.26

EU-Beitritt, partieller Beitritt: Experten sprechen sich für Ständemehr aus

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist ein partieller Integrationsvertrag und betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben und die direkte Demokratie ausgehebelt wird: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

aargauerzeitung: Der Ständerat ist ein wichtiger Pfeiler des Föderalismus. Aktuell befasst sich seine staatspolitische Kommission mit der Frage des Ständemehrs bei den EU-Verträgen.

In diese einfliessen dürften auch die Einschätzungen von fünf Expertinnen und Experten, die am Freitag ein Kurzreferat hielten. Folgende drei Professoren sprachen sich für das Ständemehr aus.

Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht

Die Abkommen griffen tief in die verfassungsmässige Ordnung ein. In solchen Fällen komme das Referendum «sui generis» zur Anwendung, also ein gewohnheitsrechtliches Instrument, das beim EWR, beim Freihandelsabkommen mit der EU und beim Beitritt zum Völkerbund eingesetzt wurde. Glaser verwies zudem auf die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, dessen Auslegung im Streitfall bindend ist.

Stefan G. Schmid, Professor für Verfassungsrecht

Schmid von der Universität St. Gallen ortet verfassungsrechtliche Probleme in der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, die Teil des EU-Pakets ist. Gemäss der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Verfassungsbestimmung verstossen.

Oliver Zimmer, ehemaliger Professor für Moderne Europäische Geschichte

Der Historiker, der einst an der Universität Oxford lehrte, hielt ein Plädoyer für das Ständemehr. Der Föderalismus sei von existenzieller Bedeutung; ohne das Zweikammersystem hätte sich die Schweiz nach dem Sonderbundskrieg nicht von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat wandeln können. Für Zimmer ist klar, dass die EU-Verträge die Verfassung tangieren, weil die Gesetzgebungskompetenz in zentralen Bereichen an ein supranationales Gericht, namentlich den Europäischen Gerichtshof, ausgelagert werde. Er warnte, dass die EU-Verträge die Macht weg von Bürgern, Parlament und Kantonen hin zu den Gerichten verschöben.

Auf welche Experten hört die Politik?

26.3.26

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

Das Stromabkommen der Schweiz mit der EU muss abgelehnt werden. Mit der Übergabe der Steuerung der Energieversorgung an die EU werden uns schwankende Strompreise und Blackouts plagen. 


Die Energiepolitik bleibt eines der wichtigsten Felder eines souveränen Staats. Wer hier Kompetenzen abgibt und seinen Handlungsspielraum einschränkt, wird es bereuen (weltwoche).


Norwegen produziert so viel Strom, dass das Land praktisch autark wäre, entsprechend tief müssten die Preise für Private und Unternehmen sein – sind sie aber nicht. 


Norwegen ist verpflichtet, seinen Strom in das europäische Stromsystem zu exportieren, und muss gleichzeitig die hohen Preise importieren, die aufgrund der volatilen und strukturell zu knappen Kapazitäten vor allem in Deutschland auf dem europäischen Strommarkt hoch 

bleiben dürften.


Weil Norwegen nicht selbst über die Exportflüsse und Preise bestimmen darf, sitzt das EWR-Land in der Preisfalle.


Schweden und Frankreich denken darüber nach, aus dem EU-Strommarkt auszusteigen.

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

8.3.26

Schleichende Entmachtung des Souveräns!

Zitat aus X: Parmelins EU‑Unterschrift in Brüssel ist für mich das perfekte Beispiel, wie unsere direkte Demokratie systematisch ausgehöhlt wird. Ein SVP‑Bundespräsident, der ein EU‑Vertragspaket absegnet, das tief in unsere Souveränität eingreift – und sich dann hinter "Kollegialitätsprinzip" versteckt? Das ist kein Zwang, sondern eine politische Entscheidung.

Solche Verträge haben faktisch Verfassungsrang. Sie binden uns jahrelang an fremde Richter, fremde Regeln und fremde Dynamiken. Und trotzdem darf das Volk NICHT automatisch mitreden, sondern höchstens im Nachhinein! Zuerst berät und entscheidet das Parlament, und erst danach gibt es vielleicht ein Referendum, wenn genügend Kräfte eine Unterschriftensammlung stemmen. Das ist schleichende Entmachtung des Souveräns!

Bianca Stettler auf X