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1.7.26

EU-Vertrag: Die auf dem Altar von Brüssel geopferten Kantone

Der Bundesrat stellt das Paket Schweiz-EU als eine einfache Modernisierung des bilateralen Weges dar. Doch hinter den Versprechungen von Stabilität und Marktzugang zum europäischen Markt verbirgt sich eine viel weniger beruhigende Realität: Die großen Verlierer dieses Abkommens werden die Kantone sein.

Seit der Gründung unseres Föderalstaats bilden die Kantone einen der Pfeiler der Schweiz. Sie verfügen über weitreichende Kompetenzen, eine bedeutende finanzielle Autonomie und eine Nähe zu den Bürgern, die die Stärke unseres politischen Systems ausmacht. Doch der Vertrag mit der Europäischen Union reißt eine tiefe Bresche in dieses Gleichgewicht.  
Die dynamische Übernahme des europäischen Rechts bedeutet, dass zukünftig Regeln, die in Brüssel erarbeitet werden, regelmäßig von der Schweiz übernommen werden müssen.

Zwar versichert der Bundesrat, dass die Volksrechte und die kantonalen Kompetenzen gewahrt bleiben. Doch jeder versteht, dass es sich dabei um eine theoretische Wahrung handelt. Wenn eine neue europäische Regel übernommen werden muss, um den Zugang zum Binnenmarkt aufrechtzuerhalten, wird der reale Handlungsspielraum der Kantone äußerst begrenzt.

Das europäische Beihilfenregime bedroht unsere Infrastruktur  
Noch besorgniserregender ist die Einführung des europäischen Beihilfenregimes. Hinter diesem technischen Ausdruck verbirgt sich eine direkte Infragestellung zahlreicher Instrumente, die die Kantone nutzen, um ihre Wirtschaft, ihre Infrastruktur oder ihre öffentlichen Unternehmen zu unterstützen. Regionale Politiken, Beihilfen für bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten oder die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen könnten künftig anhand von Kriterien geprüft werden, die durch das europäische Recht definiert sind. Was bisher im demokratischen Ermessen der Kantone lag, könnte schrittweise einer externen Überwachung unterworfen werden.

Das Problem ist nicht nur juristisch. Es ist zutiefst politisch. In einem Föderalstaat sind die Kantone keine bloßen Vollstrecker. Sie sind souveräne Akteure in den Bereichen, die die Verfassung ihnen vorbehält. Doch mit diesem Unterwerfungsabkommen riskieren sie, zu den ersten Empfängern von Entscheidungen zu werden, die sie weder erarbeitet noch wirklich beeinflusst haben.

Der Bundesrat hebt Konsultations- und Beteiligungsmechanismen hervor. Doch zu konsultieren heißt nicht zu entscheiden. Zu informieren heißt nicht zu regieren. Die Kantone werden ihre Meinung äußern können, aber die wesentlichen Normen werden weiterhin in Brüssel erarbeitet, bevor sie unter dem Druck internationaler Verpflichtungen in der Schweiz übernommen werden.  
Brüssel entscheidet, die Kantone wenden an  
Die Befürworter des Abkommens sprechen von Pragmatismus. In Wirklichkeit handelt es sich um eine schrittweise Machtübertragung. Eine diskrete, technische Übertragung, die oft hinter komplexen juristischen Formulierungen verborgen wird, deren Konsequenzen jedoch sehr real sein werden. Jede neue Übernahme von europäischem Recht wird den Entscheidungsspielraum der kantonalen Behörden ein wenig weiter einschränken.

Die Schweiz hat ihre Prosperität stets auf der Vielfalt ihrer Kantone, dem Wettbewerb der Ideen und der demokratischen Nähe aufgebaut. Ein Mechanismus anzunehmen, der die Entscheidungszentren entfernt und die kantonale Autonomie schwächt, bedeutet, eines der Fundamente unseres politischen Modells infrage zu stellen.

Bevor ein solcher Vertrag unterzeichnet wird, verdient eine Frage gestellt zu werden: Wollen wir noch, dass die Kantone über ihre Zukunft entscheiden, oder akzeptieren wir, dass sie zu bloßen Relais von Entscheidungen werden, die anderswo getroffen werden?
Michaël Buffat
Nationalrat
udc.ch/actualites/pub…
Übersetzt aus dem dem französischen Text von François Kolly. Auf X.

14.6.26

Ständemehr, das Mitspracherecht der Kantone.

Ständeräte, die in der EU Integrationsfrage gegen das erforderliche Ständemehr stimmten, verraten den Föderalismus. Die meisten Ständeräte der Ostschweizer Kantone stimmten JA in der Frage des Ständemehrs für die Integration der Schweiz in die EU (Siehe Abstimmungsprotokoll vom 11.06.2026). Einzige Ausnahme ist der St.Galler Ständerat Benedikt Würth, der NEIN stimmte und damit auf ein Mitspracherecht der Kantone verzichten will. Würth vertritt damit nicht seinen Kanton, sondern seine persönlichen Eigeninteressen. Würth verkennt die Aufgabe eines Ständerates und sollte abgewählt werden. 
Das Ständemehr sollte eine Selbstverständlichkeit sein in Entscheidungen, welche die Verfassung des Schweizer Bundes betreffen, wie es der Fall ist in der Frage des Beitritts oder Teilintegration der Schweiz in die EU. Der Ständerat wurde bei der Gründung des Bundes von souveränen Kantonen als Voraussetzung für den Zusammenschluss geschaffen. Der Föderalismus gibt den Kantonen ein Stimmrecht und bewahrt das Gleichgewicht gegenüber bevölkerungsreichen Kantonen.

16.4.26

EU Integrationsvertrag mit der Schweiz. Übernahme von EU-Recht ist zwingend.

Bei den geltenden bilateralen Verträgen Schweiz-EU erfolgte die Anpassung durch Verhandlung beider Parteien auf Augenhöhe.


Auf Verlangen der EU muss die Schweiz laut den neuen Verträgen neues EU-Recht im Bereich bestehender Verträge ohne Möglichkeit zur Anpassung zwingend übernehmen.


Der sogenannte Rahmenvertrag (falsch: „Bilaterale III“, richtig: Integrationsvertrag) verlangt, eine jeweilige Anpassung an neues EU-Recht ohne Widerspruch zu übernehmen; es handelt es sich also um eine automatische oder dynamische EU-Rechtsübernahme (faktisch: eine Teil-Integration). 


Reine Augenwischerei: Bei Uneinigkeit soll ein „Schiedsgericht“ mit dem EU-Gericht als letze Instanz beigezogen werden.


Professor Matthias Oesch kommt zum Schluss, dass die Übernahme von EU-Recht faktisch alternativlos ist.

Matthias Oesch: Die bilateralen Abkommen Schweiz - EU und die Übernahme von EU-Recht, in AJP/PJA 5/2017,S.638ff

14.4.26

Schweiz-EU – Neuer realistischer und vernichtender Bericht NZZ, 9. April 2026

Schweiz-EU – Neuer realistischer und vernichtender Bericht

NZZ, 9. April 2026 (übersetzte Auszüge, Klammern hinzugefügt).


« In einer 120-seitigen Studie des IWP (Universität Luzern) hat der Professor für Öffentliches Recht und ehemalige Rektor Paul Richli den verfassungsrechtlichen Umfang und die Folgen der Integrationsabkommen für den Bundesrat und die Kantone untersucht. (…)


« Richli wirft dem Bundesrat vor, die Konsequenzen zu bagatellisieren. Seiner Ansicht nach ist bereits die Bezeichnung „Bilaterale III“ unzutreffend, da es sich tatsächlich um ein Integrationsabkommen handelt.

Aus Post von François Schaller.

4.4.26

«Die Schweiz ist eine Ausnahme». «Es wäre fatal, die Schweiz in den EU-Suppentopf zu werfen»

«Die direkte Demokratie der Schweiz ist der Stachel im Fleisch der repräsentativen Demokratien», sagt Sloterdijk im NZZ-Gespräch mit René Scheu, Geschäftsführer des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern. Die Schweiz sei ein politischer Sonderfall, in dem die Bürger ihre Souveränität nicht nur formell besässen, sondern tatsächlich ausübten.

Im übrigen Westen hingegen gehe das Vertrauen in etablierte Verfahren zurück, Zukunftsfurcht ersetze den Fortschrittsglauben.

Die Schweiz bildet nach Sloterdijk hier eine historisch gewachsene Ausnahme. Ihr Geheimnis liege schon im Namen: Eine Eidgenossenschaft sei etwas grundlegend anderes als ein Nationalstaat, sie beruhe auf dem Versprechen mündiger Bürger, füreinander zu sorgen. Als einziges Land der Welt habe die Eidgenossenschaft den Gedanken der Volkssouveränität ernst genommen.

Es wäre fatal, die Schweiz zu eng an die EU anzubinden, sagte Sloterdijk, das «helvetische Konzentrat» würde sich in der «dünnen europäischen Brühe» auflösen. Die klügeren europäischen Staatslenker erkennten die Schweizer Ausnahme zwar an — doch genau deshalb fürchteten sie sich auch vor ihr.

Interview mit Peter Sloterdijk

15.1.26

Bilateralen III: NEIN! | Nein zur Fremdbestimmung!

Wie Euro-Turbos die Schweiz von der EU abhängig machen und warum die Bilateralen III ein No-Go für die Schweiz sind. Bilateralen Weg: Okay. Bilateralen III: Auf keinen Fall! 

The European Union is not "the free world". It is a supranational tyranny that tramples upon freedom of speech, democracy and national sovereignty. It will inevitably collapse, as all dictatorships eventually do.

27.11.25

Kritische Stellungnahmen zum Vertragspaket Schweiz-EU

Das Vernehmlassungsverfahren für das EU-Vertragspaket Schweiz-EU dauerte vom 13. Juni bis zum 31. Oktober 2025.

Der Bundesrat hat in dieser Zeit die ausgehandelten Abkommen (u.a. zu Strom, Land- und Luftverkehr) zusammen mit der nötigen innerstaatlichen Umsetzung und flankierenden Massnahmen den Kantonen, Parteien und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Analyse der Rückmeldungen läuft derzeit, um auf dieser Grundlage die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten, die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen wird.

Es gingen enorm viele kritische bis ablehnende Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie auch von Kantonen ein.

Der Bundesrat sollte diese Stellungnahmen ernst nehmen und jetzt die Übung abbrechen. Lukas Reimann auf TikTok

26.11.25

«Masseneinwanderung» wegen EU-Verträgen? Das sind die Fakten

Das Abkommen Berns mit der EU (Teil-Integration / Institutionelles Abkommen / Rahmenvertrag / Unterwerfungsvertrag / „Bilaterale III") gibt Einwanderern aus der EU ein Daueraufenthaltsrecht. Das würde eine noch grössere Masseneinwanderung hervorrufen.

Das EU-Abkommen umfasst 1800 Seiten und tausende von verlinkten EU Paragrafen. Eine der problematischsten Punkte betrifft die Personenfreizügigkeit, die ausgeweitet werden soll.

Eine Zahl wirft jetzt schon hohe Wellen: schätzungsweise bis zu 690000 Personen wären fünf Jahre nach der Übernahme der neuen Personenfreizügigkeitsregel der EU auf einen Schlag berechtigt, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen. Das sorgt für reichlich Spekulationen, welche Folgen das für die Schweiz hat. Reiner Eichenberger, Wirtschaftswissenschaftler und Astrid Epiney, Rechtswissenschaftlerin, beide von der Universität Fribourg, schätzen ein. Lesen Sie den Artikel in 20 Minuten.

17.11.25

«Die Schweiz muss frei bleiben, um mit der ganzen Welt zu handeln»

Es gibt diverse Fakten, die klar gegen das EU-Vertragspaket sprechen und die die direkte Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz gefährden.

«Europa ist ein zentraler Markt für die Schweiz, aber wir brauchen dafür keine institutionelle Anbindung», ist Urs Wietlisbach, Investor und Partners Group Gründer, überzeugt. «Übernehmen wir die EU-Regulierung, verlieren wir unsere Innovationskraft und unseren Standortvorteil.» Und er plädiert bei einer allfälligen Volksabstimmung für das Ständemehr.


Ich verstehe unter einer weltoffenen Wirtschaft eine souveräne Schweiz ausserhalb von Wirtschaftsblöcken, die sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowohl mit den Staaten der EU als auch weltweit einsetzt.


Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell, sie funktioniert besser als die EU. Das zeigen alle wichtigen Wirtschaftsindikatoren. Warum sollten wir uns an ein dysfunktionales System anbinden? Unser wirtschaftlicher Erfolg basiert auf Eigenständigkeit – das sollten wir bewahren und gezielt weiterentwickeln.

Lesen Sie das ganze Interview mit Urs Wietlisbach.