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22.10.15

Die Rüge aus Strassburg. Genozid-Leugner siegt in Strassburg gegen die Schweiz

Kommentar von Alexander Steinacher.
Wir haben das mitbekommen; ein Türkischer Politiker tritt in der Schweiz vor einer Menge türkischer Fähnchen schwenkenden Leuten auf, gibt seine nationalen Ideologien von sich und löst damit ein Polit- und Justiz-Theater von maximaler Groteske aus!
Das beginnt also mit einer Klage wegen Rassendiskriminierung. Die entsprechende Verurteilung wurde auch vom Bundesgericht bestätigt. Der türkische Wanderprediger wendet sich an das EGMR in Strassburg.
Wettbewerb der Dummheiten:
1. Ausländische Polit-Propagandisten und ihre Fähnchen schwingenden Anhänger sollen ihre Aktionen bei sich zuhause aufführen.
Die neutrale, demokratische Schweiz ist als Bühne für internationale, bzw. kulturell eher ferne Shows nicht geeignet. Besteht da nicht auch ein entsprechendes Verbot?
2. Anstatt den türkisch-nationalen Showmaster und seine Anhänger einfach nach Hause zu schicken / auszuweisen, verklagt man ihn vor Schweizer Gericht wegen Verletzung des Rassismusartikels!
3. Die Geschichte der Menschheit ist voll von Massenmorden, Völkermorden und weiterer nach heutiger Sicht völkerrechtlichen Verbrechen. Für die Beurteilung des Bezweifelns, Leugnens oder auch Mythologisierens dieser dunklen Stellen der menschlichen Geschichte sollten wir nicht die Justiz, die Gerichte missbrauchen. Das muss doch die Aufgabe der Historiker sein. Und selbst unter diesen sind divergierende Meinungen erst noch wissenschaftliche Usanz!
4. Der Rassismusartikel (Art 261 Schweiz. Strafgesetzbuch) ist eine typische Geburt von hyperventilierenden Politikern und ihren Interessengruppen. Die verfassungswidrige Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16, Bundesverfassung) ist Zeichen einer bedenklichen Entwicklung. Die Möglichkeiten, jemand wegen Beleidigung oder übler Nachrede usw. anzuklagen, müsste genügen. Blosse Dummheit, bzw. Nicht-Glauben von historisch genügend nachweisbaren Tatsachen gesetzlich strafbar zu machen ist eine Dummheit, die dem Schweizer Souverän „untergejubelt" wurde, mit einem nur schwer nachvollziehbaren Zustimmungsresultat!
5. Das Bundesgericht ist die höchste Rechtssprech-Instanz in unserem Land. Die Bundesverfassung sieht keine Instanzen vor, die diese rechtsstaatliche Garantie ausser Kraft setzen könnte. Ausländische Gerichte, welcher Provenienz auch immer, ob sie sich Menschenrechtsgerichte oder vielleicht später Schariagerichte usw. nennen, können in ihren Hoheitsbereichen nach ihren Gesetzen funktionieren, wie sie wollen. Eine Beeinflussung unserer eigenen Rechtssprechung, bzw. von Justizvollzug ist verfassungswidrig. (Art. 30 unserer Bundesverfassung - ….. Ausnahmegerichte sind untersagt. Als solche sind alle Institutionen mit wie auch immer angemassten, bzw. legalisierten Rechtskraft-Entscheiden anzusehen, die nicht nach unserer BV „durch schweizerisches Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges Gericht" legitimiert sind)
Beitrag von Alexander Steinacher al.steinacher@gmail.com
Referenz NZZ: Urteil gegen die Schweiz. Strassburg rügt Bestrafung von Völkermord-Leugner. Die Schweiz hat den türkischen Nationalisten Perincek zu Unrecht bestraft. Das sagt der Menschenrechtsgerichtshof. Ob wegen des Urteils die Rassismusstrafnorm angepasst werden muss, ist offen.

15.10.15

Rassismusgesetz. Schweiz beschneidet Redefreiheit und Demokratie.

Der Staat verbietet die freie Meinungsäusserung. Das Rassismusgesetz der Schweiz verbietet die Diskussion und behindert die Demokratie.
Zitat: Die Schweiz hat die Meinungsäusserungsfreiheit des türkischen Redners Dogu Perincek verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg in ihrem am Mittag verkündeten Entscheid. Die Schweizer Justiz hatte Perincek 2007 wegen Rassendiskriminierung verurteilt, weil er an mehreren öffentlichen Auftritten hierzulande den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich in den Jahren 1915 bis 1917 als «internationale Lüge» bezeichnet hatte.
Das Recht auf eine offene Debatte über heikle oder unliebsame Fragen gehöre zu den grundlegenden Aspekten der Meinungsäusserungsfreiheit und unterscheide demokratische Gesellschaften von totalitären Regimen.
Zitiert aus Türkischer Völkermord-Leugner erhält Recht.
http://www.nzz.ch/schweiz/tuerkischer-voelkermord-leugner-erhaelt-recht-1.18630211

18.12.13

Rassismusgesetz: Die Meinungsfreiheit geht vor

Die Schweiz hat gegen die freie Meinungsäusserung verstossen. Die Rassismus-Strafnorm des schweizerischen Strafgesetzbuches steht im Widerspruch zur Meinungsfreiheit und Demokratie. Das haben hier einige Politiker schon längst bemerkt und wurde kürzlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil bekräftigt. Die Schweiz verurteilte einen türkischen Politikers, der die These vom Völkermord an Armeniern durch die Türkei im Ersten Weltkrieg bestritten hatte. Dies sei ein Verstoss gegen die in der Menschenrechtscharta des Europarats verankerte Meinungsfreiheit. In einer Demokratie darf der Staat in der Geschichtsschreibung nicht manipulieren und offene Diskussionen verbieten.
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/die-meinungsfreiheit-geht-vor-1.18206579
Man müsse aufpassen, mahnt der Menschenrechtsgerichtshof, dass solche Sanktionen nicht in Zensur mündeten und Bürger davon abhielten, sich kritisch zu äussern. Konsequenterweise lehnen es die Strassburger Richter denn auch ab, ihrerseits eine rechtliche Bewertung der Ereignisse in der Türkei vor hundert Jahren vorzunehmen.
Wenn ein Staat definiert, was Wahrheit sei, und, dass die Ablehnung der definierten Wahrheit unter Strafe steht, erinnert das böse an Mittel des Staatsterrors, wie sie u.a. das Verbot der "Majestätsbeleidigung", von "Äusserungen gegen das Türkentum" oder von "kommunistischer Agitation" darstellen können.
http://www.srf.ch/news/schweiz/schweiz-in-strassburg-fuer-rassismus-urteil-geruegt
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-12/egmr-armenien-genozid-meinungsfreiheit
Beim Begriff Genozid geht es auch um viel Geld.