Der Staat verbietet die freie Meinungsäusserung. Das Rassismusgesetz der Schweiz verbietet die Diskussion und behindert die Demokratie.
Zitat: Die Schweiz hat die Meinungsäusserungsfreiheit des türkischen Redners Dogu Perincek verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg in ihrem am Mittag verkündeten Entscheid. Die Schweizer Justiz hatte Perincek 2007 wegen Rassendiskriminierung verurteilt, weil er an mehreren öffentlichen Auftritten hierzulande den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich in den Jahren 1915 bis 1917 als «internationale Lüge» bezeichnet hatte.
Das Recht auf eine offene Debatte über heikle oder unliebsame Fragen gehöre zu den grundlegenden Aspekten der Meinungsäusserungsfreiheit und unterscheide demokratische Gesellschaften von totalitären Regimen.
Zitiert aus Türkischer Völkermord-Leugner erhält Recht.
http://www.nzz.ch/schweiz/tuerkischer-voelkermord-leugner-erhaelt-recht-1.18630211
Zitat: Die Schweiz hat die Meinungsäusserungsfreiheit des türkischen Redners Dogu Perincek verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg in ihrem am Mittag verkündeten Entscheid. Die Schweizer Justiz hatte Perincek 2007 wegen Rassendiskriminierung verurteilt, weil er an mehreren öffentlichen Auftritten hierzulande den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich in den Jahren 1915 bis 1917 als «internationale Lüge» bezeichnet hatte.
Das Recht auf eine offene Debatte über heikle oder unliebsame Fragen gehöre zu den grundlegenden Aspekten der Meinungsäusserungsfreiheit und unterscheide demokratische Gesellschaften von totalitären Regimen.
Zitiert aus Türkischer Völkermord-Leugner erhält Recht.
http://www.nzz.ch/schweiz/tuerkischer-voelkermord-leugner-erhaelt-recht-1.18630211
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