Die Folgen der Personenfreizügigkeit senken die Lebensqualität in der Schweiz in Richtung EU-Niveau. Die Befürworter einer engeren Anlehnung an die EU sollen endlich aufwachen.
Immer mehr Wirtschaftsvertreter und Politiker verstehen, dass der anvisierte Vertrag mit der EU der Lebensqualität und den Chancen der Schweiz abträglich wäre. Viele wollen das aber nicht offen eingestehen und stecken in einer Schweigespirale.
Die Bundesverfassung sagt in Art 121 Abs 1 und 4: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig», und «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen». Deshalb bedarf die Unterzeichnung des Vertrags einer Verfassungsänderung und dafür des doppelten Mehrs.
R.Eichenberger erklärt:
https://www.fuw.ch/eu-rahmenvertrag-es-gibt-einen-ausweg-aus-der-sackgasse-564750797413
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