Dienstag, 13. Juli 2010

Selbstbestimmend oder Untertan - Bilaterale oder EU-Beitritt.

In den Beziehungen der souveränen Eidgenossenschaft und des souveränen Staatsgebildes EU baut die Schweiz auf gegenseitiges Aushandeln von Verträgen, die sogenannten bilateralen Verträge, welche alle lebenswichtigen Bereiche für eine gute zwischenstaatliche Nachbarschaft regeln. Es geht nicht um die Integration der Schweiz in die EU. Es geht um ein friedliches und produktives Nebeneinander von selbständigen Staaten. Die bilateralen Verträge sind traditionelles Völkerrecht, Verträge zwischen Staaten respektive internationalen Organisationen.
Nun wollen EU-Beitrittsbefürworter den bilateralen Weg verlassen, weil die Verhandlungen zu kompliziert würden, und propagieren als einzige Lösung den EU-Vollbeitritt der Schweiz.
Ein gewisser Andreas Kellerhals vom Europa Institut schreibt in der NZZ in naiver Weise und unüberlegt, warum die Schweiz der EU beitreten soll:
- das bilaterae Vertragsgeflecht mit der Schweiz sei für die EU ein komplizierter Sonderfall.
Das stimmt nicht. Die EU hat ein Interesse, den Kontakt mit der Schweiz zu pflegen. Schliesslich will die EU keinen eisernen Vorhang um die Schweiz.
- die EU sei nicht mehr gewillt, den Nachvollzug des weiter entwickelten EU-Rechts, weiter zu akzeptieren.
Was bleibt der EU anderes übrig ? Es sollten keine Verträge abgeschlossen werden, die die automatische Akzeptierung von veränderten Rechtsgrundlagen beinhalten. Jeder Vertrag muss neu verhandelt werden, sobald die EU ihr Recht verändert. Das trifft auch zu, wenn neue Staaten der EU beitreten, sofern dies nicht vorher vertraglich festgehalten wurde. Nur das ist juristisch korrekt und verhindert einen Untertanenstatus.
- die Verwaltung der bisherigen bilateralen Abkommen sei aufwändig.
Das soll es auch sein, wenn richtige Lösungen gefunden werden sollen. Die Schweiz muss für ihre Sache kämpfen.
- Rechtsanpassungen und "autonomer Nachvollzug".  Die Rechtsanpassungen, könne man als «versteckte Integration» bezeichnen.
Das stimmt so nicht. In den meisten Fällen ist es eine praktische Anpassung, die das Alltagsleben und den Warenaustausch vereinfachen. Das ist in Ordnung so lange die Schweiz nicht ihre hohen Standards preisgibt.
Dass die Schweiz kein Mitspracherecht in der EU-Gesetzgebung hat, ist uns verständlich. Das wollen wir auch nicht, denn wir wollen kein EU-Mitglied werden.
- Ungenügend scheine aus föderaler Sicht auch die Mitsprache der Kantone.
Der Bund sollte immer im Interesse der Kantone handeln und auf die Anliegen der Kantone in seiner Aussenpolitik Rücksicht nehmen.
- die bilateralen Verträge seien ein Auslaufmodell.
Die Bilateralen als Auslaufmodell darzustellen, ist pure Propaganda, die den EU-Beitritt als einzige Lösung verkaufen will. Was anderes als bilaterale Verträge kann ein eigenständiger Staat wie die Schweiz mit den Nachbarn abschliessen ? Es gibt keine Alternativen, wenn wir unsere Freiheit nicht aufgeben wollen.
Die Nachteile des EU-Beitritts wurden in der Vergangenheit ausgiebig besprochen und vom Schweizer Volk mehrmals abgelehnt.
Antwort auf den Artikel "Die Bilateralen sind ein Auslaufmodell", 13.7.2010.

4 Kommentare:

  1. Die EU ist ein Auslaufmodell. Europa und die EU sind seit den 90er Jahren in Dauerkrise. Das hat mit dem Mangel an Demokratie und der Brüsseler krumme Bananen-Bürokratie zu tun. Die Euro-Krise hat gezeigt, dass die eigenen Verträge und Grundsätze nicht gehalten werden und dass die Grossen, Deutschland und Frankreich, über die Kleinen bestimmen. Die kleinen Staaten laufen in die Schuldenfalle. Die Schweiz würde als EU-Mitglied bald einmal verschuldet und im Lebensstandard absinken. Die direkte Demokratie müsste aufgegeben werden. Das Beispiel des EU-Mitglieds Deutschland zeigt, dass der Bundestag zu 80 % die Geschäfte abstempelt, welche in Brüssel schon beschlossen wurden. Wo bleibt da die Demokratie ?

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  2. Bilaterale neu verhandeln.
    Die Mehrzahl der Schweizer hat den EU- und EWR-Beitritt abgelehnt. Die Gründe für die Ablehnung sind immer noch gültig. Bilaterale Verträge sind die einzige Möglichkeit, um die Beziehungen der Schweiz mit der EU zu regeln. Die Schweizer Regierung macht den Fehler, dass sie immer weitere neue Verträge abschliessen will und der EU auf die Nerven geht. Wir fordern einen Verhandlungsstopp für neue Themenbereiche und die Einstellung der Verhandlungen des geplanten Agrar-Freihandelsabkommens. Die bestehenden bilateralen Verträge sind ausreichend und müssen lediglich angepasst, respektive neu verhandelt werden.

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  3. Oeystein Peterson19. Juli 2010 um 17:29

    Keine neuen Milliarden für die Oststaaten.
    Die EU hebelt die Demokratie der Mitgliedstaaten aus. Der Beitritt wäre für die Schweiz verheerend. Die Schweiz hätte nicht mal eine Stimme in der Kommission und müsste Gesetze, Forderungen und all den Bullshit ohne wirkliche Mitsprache aus Brüssel übernehmen.

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  4. Weiterführende Informationen über die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU finden sich unter http://real-estate-blog.ch/2013/07/12/die-schweizer-teilnahme-am-europaischen-binnenmarkt-die-bilateralen-abkommen-zwischen-der-schweiz-und-der-eu/

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