22.10.25

Ausgleichsmassnahmen Rahmenvertrag Missverständnis

Aus Post auf X: Es geht um die sogenannten Ausgleichsmassnahmen, die die EU verhängen kann, wenn die Schweiz einen EU-Rechtsakt nicht übernimmt.


Die EU-Turbos tun so, als seien diese Massnahmen harmlos – als würde die Schweiz einfach mit einem freundlichen „Opt-out" davonkommen. Sie tun so, als sei eine Nichtübernahme eines EU-Rechtsaktes damit möglich.


Eine Ablehnung ist kein Opt-out, kein sanftes „Nein, danke" mit anschliessender Freifahrt.

Die vertragliche Hauptpflicht der Schweiz – nämlich den EU-Rechtsakt zu übernehmen – bleibt weiterhin bestehen. Die Ausgleichsmassnahmen sind keine Alternative, sie sind eine Strafe.


Und das Spiel kann noch härter werden: Die EU kann diese Massnahmen anpassen, verschärfen, verlängern – so lange, bis die Schweiz nachgibt und den EU-Gesetzestext übernimmt.


Wir reden hier nicht über Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern über Druckmittel – über einen Mechanismus, der uns in eine politische Folterkammer führt.


Die Daumenschrauben bleiben angelegt. Und sie können, jederzeit, weiter angezogen werden bis wir das EU-Gesetz eben doch übernehmen!

Lesen Sie den Post auf X von R.M.

21.10.25

EU-Bürokratiemonster "Bilaterale III"

2'228 Seiten Vertragspaket. Dazu kommen 20'897 Seiten sekundäre Erlasse (17'968 Seiten EU- und 2'929 Seiten CH-Erlasse), Dutzende EU-Tertiärerlasse, EU-Kommissionsentscheide und Urteile des EU-Gerichtshofs. 

Post auf X. #WenigerFreiheit #MehrStaat 

8.10.25

Kritisch zum Stromabkommen mit der EU

Kompass/Europa begrüsst die Pläne des Bundesrates für fünf zusätzliche Gas-Reservekraftwerke (insgesamt 583 MW) bis 2030. Das entspricht unseren Empfehlungen von 2021 (Whitepaper Strom und Studie zur Versorgungssicherheit): flexible, wetterunabhängige Peak-Power-Gaskraftwerke als „Versicherung" für kritische Situationen. Notstromaggregate können sinnvoll ergänzt werden, reichen allein aber nicht aus. 


Gleichzeitig bringt das geplante Stromabkommen im EU-Vertragspaket keine Versorgungssicherheits-Garantie und schränkt die Handlungsfreiheit der Schweiz in Mangellagen ein. 

Auch in einem NZZ-Artikel wird auf diesen Missstand verwiesen „Mit dem Vertrag könnten wir unsere Reservekraftwerke wie Birr nur noch mit einer Genehmigung der EU laufen lassen." 


Auch das Stromabkommen ist schlecht. Wir stellen unsere Vorteile wie unsere Wasserkraft in den Dienst der EU und haben nichts mehr zu sagen. Auch die vorgesehene freie Wahl des Stromanbieters für Private wird nicht funktionieren.


Was überrascht bei den EU-Verträgen am meisten ?

Die Verträge Hebeln die Volksrechte aus. Die Aussage «Das Volk kann immer noch abstimmen» ist ein Hohn.


Das neue EU-Recht wird direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung und gilt für alle. Das Volk hätte in den meisten Fällen nichts mehr zu sagen.


Ein Referendum kann man nur gegen ein durch das Parlament verabschiedetes Gesetz ergreifen. Wenn wir dem EU-Vertragspaket zustimmen, übernehmen

wir aber das meiste EU-Recht direkt, das heisst, ohne dass wir noch Schweizer Gesetze dazu erlassen. 


«Es ist illusorisch, anzunehmen, wir könnten uns weiterhin Regeln geben, die von jenen der EU abweichen.»

https://unterwerfungsvertrag.ch/wp-content/uploads/2025/10/251001_NZZ_Interview-EU_Raum-der-Rechtsunsicherheit.pdf

https://www.nzz.ch/schweiz/auch-der-bundesrat-ueberblickt-nicht-mehr-was-seine-leute-da-verhandelt-haben-sagt-magdalena-martullo-blocher-ld.1903577

6.10.25

EU-Verträge: Schweiz verliert die Autonomie bei der Zulassung von Pestiziden

Mit den neuen Verträgen übernimmt die Schweiz vollständig das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Umweltschützer befürchten einen massiven Rückschritt beim Gewässerschutz. Bauern hoffen dagegen auf neue Spritzmittel aus Europa. NZZ.
…. das Kapitel «Lebensmittelsicherheit» ist Teil des Vertragswerks. Damit würden Standards, die heute das Tierwohl sichern, relativiert. 
So darf ein Betrieb in der Schweiz beispielsweise maximal 18'000 Legehennen halten, ein Biobetrieb nur 4000. In der EU sind dagegen Ställe mit bis zu 100'000 Tieren erlaubt – inklusive die in der Schweiz verbotene Käfighaltung.
Umweltschützer befürchten aber auch einen massiven Rückschritt beim Gewässerschutz, wie die «NZZ» schreibt. Denn die Schweiz müsste das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel übernehmen.