22.12.25

Müssen am Ende WIR für die Ukraine-Hilfe zahlen?

24 von 27 EU-Ländern werden über die Kommission gemeinsame Schulden in Höhe von 90 Milliarden Euro aufnehmen, die durch den EU-Haushalt abgesichert sind. Dieses Geld wird der Ukraine in den nächsten zwei Jahren als Darlehen zur Verfügung gestellt.

Nachteil des neuen Mechanismus, der nach Angaben der EU-Diplomaten erst in den Gipfel-Verhandlungen entwickelt wurde: die laufenden Kredit-Zinsen für die EU. Wer die zahlt, ist vorerst unklar.


„Neue EU-Schulden sind unverantwortlich"

Der für die Wirtschaft zuständige EU-Kommissar Paolo Gentiloni braucht Geld, viel Geld. Und da er das Geld nicht direkt von den EU-Ländern bekommt, will er sich verschulden. Wofür, das scheint fast schon egal zu sein.  Hauptsache das Geld fließt. 2020 spielte er eine entscheidende Rolle beim Beschluss über den Next Generation EU Fonds, mit dem zur Bekämpfung der Corona-Folgen eine Schuldenaufnahme von über 800 Milliarden Euro ermöglicht wurde. Im Mai 2022 wollte er Kredite aufnehmen, um die Hilfen für die Ukraine zu finanzieren. Im Oktober 2022 wollte er, dass die EU sich verschuldet, um die Gaskäufe der Bürger Europa zu finanzieren. Hans-Werner Sinn.


Nun wird im Rahmen der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit ein zinsloser Kredit über 90 Milliarden Euro an die Ukraine doch mit EU-Schulden finanziert. Ungarn, Tschechien und die Slowakei haften für mögliche Ausfälle jedoch nicht. Die Rückzahlung der Kredite durch die Ukraine ist unwahrscheinlich, da Russland mit großer Sicherheit keine Reparationen an die Ukraine leisten wird. Ob die bislang eingefrorenen russischen Vermögenswerte künftig tatsächlich konfisziert werden können, ist ebenfalls ungewiss.

Da Staatsverschuldung und Inflation historisch eng miteinander verbunden sind, steigen mit dem kostspieligen Ukraine-Krieg die Risiken für den Euro weiter an. Die großen Staaten der Eurozone sind bereits hoch verschuldet, und die EU setzt der nationalen Verschuldung zunehmend supranationale Schulden obenauf. table.media


Neues EU-Darlehen für Kiew wird für Deutschland zur Dauerbelastung

Das neue EU-Finanzpaket für Kiew klingt solidarisch – doch die Rechnung landet langfristig bei den großen Mitgliedstaaten. Für Deutschland geht es um hunderte Millionen Euro pro Jahr.

Die EU nimmt das Geld am Kapitalmarkt auf. Die Zinsen dafür zahlen nicht abstrakte Institutionen, sondern die Mitgliedstaaten – entsprechend ihrer Wirtschaftskraft. Deutschland trägt als größter Nettozahler den größten Anteil.

EU-intern rechnet man laut einer ranghohen Beamtin mit rund drei Milliarden Euro Zins- und Finanzierungskosten pro Jahr für die beteiligten Staaten. Auf unabsehbare Zeit. Neues EU-Darlehen.


27.11.25

Kritische Stellungnahmen zum Vertragspaket Schweiz-EU

Das Vernehmlassungsverfahren für das EU-Vertragspaket Schweiz-EU dauerte vom 13. Juni bis zum 31. Oktober 2025.

Der Bundesrat hat in dieser Zeit die ausgehandelten Abkommen (u.a. zu Strom, Land- und Luftverkehr) zusammen mit der nötigen innerstaatlichen Umsetzung und flankierenden Massnahmen den Kantonen, Parteien und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Analyse der Rückmeldungen läuft derzeit, um auf dieser Grundlage die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten, die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen wird.

Es gingen enorm viele kritische bis ablehnende Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie auch von Kantonen ein.

Der Bundesrat sollte diese Stellungnahmen ernst nehmen und jetzt die Übung abbrechen. Lukas Reimann auf TikTok

26.11.25

«Masseneinwanderung» wegen EU-Verträgen? Das sind die Fakten

Das Abkommen Berns mit der EU (Teil-Integration / Institutionelles Abkommen / Rahmenvertrag / Unterwerfungsvertrag / „Bilaterale III") gibt Einwanderern aus der EU ein Daueraufenthaltsrecht. Das würde eine noch grössere Masseneinwanderung hervorrufen.

Das EU-Abkommen umfasst 1800 Seiten und tausende von verlinkten EU Paragrafen. Eine der problematischsten Punkte betrifft die Personenfreizügigkeit, die ausgeweitet werden soll.

Eine Zahl wirft jetzt schon hohe Wellen: schätzungsweise bis zu 690000 Personen wären fünf Jahre nach der Übernahme der neuen Personenfreizügigkeitsregel der EU auf einen Schlag berechtigt, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen. Das sorgt für reichlich Spekulationen, welche Folgen das für die Schweiz hat. Reiner Eichenberger, Wirtschaftswissenschaftler und Astrid Epiney, Rechtswissenschaftlerin, beide von der Universität Fribourg, schätzen ein. Lesen Sie den Artikel in 20 Minuten.

17.11.25

«Die Schweiz muss frei bleiben, um mit der ganzen Welt zu handeln»

Es gibt diverse Fakten, die klar gegen das EU-Vertragspaket sprechen und die die direkte Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz gefährden.

«Europa ist ein zentraler Markt für die Schweiz, aber wir brauchen dafür keine institutionelle Anbindung», ist Urs Wietlisbach, Investor und Partners Group Gründer, überzeugt. «Übernehmen wir die EU-Regulierung, verlieren wir unsere Innovationskraft und unseren Standortvorteil.» Und er plädiert bei einer allfälligen Volksabstimmung für das Ständemehr.


Ich verstehe unter einer weltoffenen Wirtschaft eine souveräne Schweiz ausserhalb von Wirtschaftsblöcken, die sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowohl mit den Staaten der EU als auch weltweit einsetzt.


Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell, sie funktioniert besser als die EU. Das zeigen alle wichtigen Wirtschaftsindikatoren. Warum sollten wir uns an ein dysfunktionales System anbinden? Unser wirtschaftlicher Erfolg basiert auf Eigenständigkeit – das sollten wir bewahren und gezielt weiterentwickeln.

Lesen Sie das ganze Interview mit Urs Wietlisbach.

13.11.25

Dossier Rahmenverträge der Schweiz mit der EU

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:

Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

Weil die Schweiz in diesen Bereichen nichts mehr zu sagen haben und damit die Demokratie ausgehebelt wird, kann dieser Vertrag als Integrationsvertrag bezeichnet werden und ist somit gleichzusetzen mit einem partiellen EU-Beitritt. Diese Verträge müssen vom Volk und Ständen abgelehnt werden, um unsere Schweizer Demokratie und Selbstbestimmung zu erhalten.

Lesen Sie das Dossier zu diesen Verträgen im Nebelspalter.

Was ist der wirtschaftliche Nutzen der Verträge?

Was sind die politischen Auswirkungen der Verträge?

Was sind die Folgen für die Zuwanderung?

Was ist die Schutzklausel?

Was ist die «dynamische Rechtsübernahme»?

Was ist das Streitbeilegungsverfahren?

Was bedeuten die Verträge für die Landwirtschaft?

Was passiert mit der Forschungszusammenarbeit «Horizon»?

Was bedeutet die Unterstellung der Schweiz unter das Beihilferecht der EU?

Was ist mit dem «Kohäsionsbeitrag» der Schweiz?

Was bringt das Stromabkommen?

Wieso braucht es eine Abstimmung mit Ständemehr?

Die wichtigsten Argumente der Befürworter im Test

Das Quiz zu den Rahmenverträgen

10.11.25

Was die EU-Verträge konkret bedeuten: Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen

Das EU-Rahmenabkommen weitet die Personenfreizügigkeit aus. Die EU kann die Vertragsbedingungen laufend anpassen und die Schweiz muss sie automatisch übernehmen. EU-Bürger dürfen sich in der Schweiz aufhalten und arbeiten. EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialleistungen in der Schweiz.


Es ist ein Deal, der über 1800 Seiten umfasst: Die Schweiz will einen erleichterten Zugang zum EU-Markt, weil sie sich davon Wohlstand und Arbeitsplätze erhofft. Und sie übernimmt dafür im grossen Stil Regeln der Europäischen Union. Dabei verpflichtet sie sich unter anderem, die Personenfreizügigkeit auszubauen und die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie teilweise zu übernehmen. Lesen Sie im TA.

5.11.25

Das Ende der bilateralen Verträge mit der EU

Mit dem Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU werden  bestehende bilaterale Verträge aufgehoben und durch eine Teilintegration in die supranationale Organisation der EU ersetzt.

Ein Vertrag mit einer supranationalen Organisation, wie es die EU ist, bedeutet die Übergabe von Entscheidungsbefugnissen der nationalen Parlamente und des Volkes an die Organe dieser Organisation. 

Die EU wird verbindliche Regeln erlassen können, welche die nationalen Gesetze der Schweiz übertreffen werden. Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist kein bilaterales Abkommen, da es nicht auf Konsens basiert, sondern ist eine Teilintegration mit der Verpflichtung, die Beschlüsse der EU-Organe ohne Widerspruch übernehmen zu müssen.

Die automatische (dynamische, verbindliche) Übernahme von Beschlüssen der EU bedeutet ein Verlust der demokratischen Rechte. Mit dem Rahmenabkommen überträgt die Schweiz in den vereinbarten Bereichen ihre Souveränitätsrechte, also die Entscheidungsrechte der Parlamente und des Volkes an die EU.

 

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:

Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

22.10.25

Ausgleichsmassnahmen Rahmenvertrag Missverständnis

Aus Post auf X: Es geht um die sogenannten Ausgleichsmassnahmen, die die EU verhängen kann, wenn die Schweiz einen EU-Rechtsakt nicht übernimmt.


Die EU-Turbos tun so, als seien diese Massnahmen harmlos – als würde die Schweiz einfach mit einem freundlichen „Opt-out" davonkommen. Sie tun so, als sei eine Nichtübernahme eines EU-Rechtsaktes damit möglich.


Eine Ablehnung ist kein Opt-out, kein sanftes „Nein, danke" mit anschliessender Freifahrt.

Die vertragliche Hauptpflicht der Schweiz – nämlich den EU-Rechtsakt zu übernehmen – bleibt weiterhin bestehen. Die Ausgleichsmassnahmen sind keine Alternative, sie sind eine Strafe.


Und das Spiel kann noch härter werden: Die EU kann diese Massnahmen anpassen, verschärfen, verlängern – so lange, bis die Schweiz nachgibt und den EU-Gesetzestext übernimmt.


Wir reden hier nicht über Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern über Druckmittel – über einen Mechanismus, der uns in eine politische Folterkammer führt.


Die Daumenschrauben bleiben angelegt. Und sie können, jederzeit, weiter angezogen werden bis wir das EU-Gesetz eben doch übernehmen!

Lesen Sie den Post auf X von R.M.

21.10.25

EU-Bürokratiemonster "Bilaterale III"

2'228 Seiten Vertragspaket. Dazu kommen 20'897 Seiten sekundäre Erlasse (17'968 Seiten EU- und 2'929 Seiten CH-Erlasse), Dutzende EU-Tertiärerlasse, EU-Kommissionsentscheide und Urteile des EU-Gerichtshofs. 

Post auf X. #WenigerFreiheit #MehrStaat 

8.10.25

Kritisch zum Stromabkommen mit der EU

Kompass/Europa begrüsst die Pläne des Bundesrates für fünf zusätzliche Gas-Reservekraftwerke (insgesamt 583 MW) bis 2030. Das entspricht unseren Empfehlungen von 2021 (Whitepaper Strom und Studie zur Versorgungssicherheit): flexible, wetterunabhängige Peak-Power-Gaskraftwerke als „Versicherung" für kritische Situationen. Notstromaggregate können sinnvoll ergänzt werden, reichen allein aber nicht aus. 


Gleichzeitig bringt das geplante Stromabkommen im EU-Vertragspaket keine Versorgungssicherheits-Garantie und schränkt die Handlungsfreiheit der Schweiz in Mangellagen ein. 

Auch in einem NZZ-Artikel wird auf diesen Missstand verwiesen „Mit dem Vertrag könnten wir unsere Reservekraftwerke wie Birr nur noch mit einer Genehmigung der EU laufen lassen." 


Auch das Stromabkommen ist schlecht. Wir stellen unsere Vorteile wie unsere Wasserkraft in den Dienst der EU und haben nichts mehr zu sagen. Auch die vorgesehene freie Wahl des Stromanbieters für Private wird nicht funktionieren.


Was überrascht bei den EU-Verträgen am meisten ?

Die Verträge Hebeln die Volksrechte aus. Die Aussage «Das Volk kann immer noch abstimmen» ist ein Hohn.


Das neue EU-Recht wird direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung und gilt für alle. Das Volk hätte in den meisten Fällen nichts mehr zu sagen.


Ein Referendum kann man nur gegen ein durch das Parlament verabschiedetes Gesetz ergreifen. Wenn wir dem EU-Vertragspaket zustimmen, übernehmen

wir aber das meiste EU-Recht direkt, das heisst, ohne dass wir noch Schweizer Gesetze dazu erlassen. 


«Es ist illusorisch, anzunehmen, wir könnten uns weiterhin Regeln geben, die von jenen der EU abweichen.»

https://unterwerfungsvertrag.ch/wp-content/uploads/2025/10/251001_NZZ_Interview-EU_Raum-der-Rechtsunsicherheit.pdf

https://www.nzz.ch/schweiz/auch-der-bundesrat-ueberblickt-nicht-mehr-was-seine-leute-da-verhandelt-haben-sagt-magdalena-martullo-blocher-ld.1903577