Die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative gemäss Nationalratskommission bricht die Verfassung........was die Parlamentarier der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates letzte Woche beschlossen und «Inländervorrang light» genannt haben, hat nichts mit dem Verfassungsartikel zu tun, dem die Schweizer Bevölkerung am 9. Februar 2014 zugestimmt hat. Der versteht unter Inländervorrang sicher nicht einfach die selektive Meldepflicht von offenen Stellen bei den regionalen Arbeitsämtern. Die Kontingente, die ebenfalls im Verfassungsartikel stehen, werden von der Mehrheit der Staatspolitiker des Nationalrats schon gar nicht erwähnt.
Samstag, 10. September 2016
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