Bundesrat und Bundesversammlung zeigen zunehmend hemmungslos ihre Missachtung der Bundesverfassung als oberste Strategie unseres Nationalstaates. Die Verluderung und Zersetzung der verfassungsmässigen Verteidigungsbereitschaft, also der Armee ist dabei wohl das kapitalste Verbrechen gegen unser Völkerrecht.
Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
a. Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
e. Sie trifft Massnahmen zur Durchsetzung des Bundesrechts
Sie trifft Massnahmen – das ist eine Verpflichtung! Und – Durchsetzung des Bundesrechts – und nicht EU- oder anderer international-sozialistischer, illegaler Verordnungen und Gesetze! Ganz egal woher. Bilaterale Verträge, vom Bundesrat abgeschlossen, die gegen Bundesrecht verstossen, sind damit ungültig!
Ganz egal, ob es sich um die Altersgrenze von Helikopterpiloten in der Schweiz handelt, oder schwerwiegendere Nötigungen, die ja vor allem von unseren Bundesrätinnen, Sommaruga und Leuthard mit dreister Schamlosigkeit dem Souverän präsentiert werden!
Der Eidgenossenschaft, dem Bund kann man nur noch ein Versagerzeugnis ausstellen. Die Armee ist nur noch eine Alibitruppe, weil der Auftrag doch immer noch in unserer Verfassung steht und vom Volk in den letzten Jahrzehnten mehrmals deutlich bestätigt worden ist (Armeeabschaffung – nein – Wehrpflicht – ja).
Wann trifft diese von uns gewählte Bundesversammlung endlich die verfassungsmässigen Massnahmen?
Ganzen Beitrag lesen. Evolutionäre Chance Selbstverteidigung von
Alexander Steinacher, Thalwil, al.steinacher@gmail.com
Alexander Steinacher, Thalwil, al.steinacher@gmail.com
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