Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist ein partieller Integrationsvertrag und betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben und die direkte Demokratie ausgehebelt wird: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.
aargauerzeitung: Der Ständerat ist ein wichtiger Pfeiler des Föderalismus. Aktuell befasst sich seine staatspolitische Kommission mit der Frage des Ständemehrs bei den EU-Verträgen.
In diese einfliessen dürften auch die Einschätzungen von fünf Expertinnen und Experten, die am Freitag ein Kurzreferat hielten. Folgende drei Professoren sprachen sich für das Ständemehr aus.
Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht
Die Abkommen griffen tief in die verfassungsmässige Ordnung ein. In solchen Fällen komme das Referendum «sui generis» zur Anwendung, also ein gewohnheitsrechtliches Instrument, das beim EWR, beim Freihandelsabkommen mit der EU und beim Beitritt zum Völkerbund eingesetzt wurde. Glaser verwies zudem auf die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, dessen Auslegung im Streitfall bindend ist.
Stefan G. Schmid, Professor für Verfassungsrecht
Schmid von der Universität St. Gallen ortet verfassungsrechtliche Probleme in der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, die Teil des EU-Pakets ist. Gemäss der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Verfassungsbestimmung verstossen.
Oliver Zimmer, ehemaliger Professor für Moderne Europäische Geschichte
Der Historiker, der einst an der Universität Oxford lehrte, hielt ein Plädoyer für das Ständemehr. Der Föderalismus sei von existenzieller Bedeutung; ohne das Zweikammersystem hätte sich die Schweiz nach dem Sonderbundskrieg nicht von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat wandeln können. Für Zimmer ist klar, dass die EU-Verträge die Verfassung tangieren, weil die Gesetzgebungskompetenz in zentralen Bereichen an ein supranationales Gericht, namentlich den Europäischen Gerichtshof, ausgelagert werde. Er warnte, dass die EU-Verträge die Macht weg von Bürgern, Parlament und Kantonen hin zu den Gerichten verschöben.
Stefan G. Schmid, Staatsrechtler an der Universität St. Gallen moniert, dass die neuen EU-Verträge im Widerspruch zur Bundesverfassung stünden. Konkret geht es um den Masseneinwanderungsartikel, den Artikel 121a, wonach die Schweiz die Zuwanderung «eigenständig» steuert und deshalb auch «keine völkerrechtlichen Verträge» abschliessen darf, die diesem Artikel widersprechen.
AntwortenLöschenDie eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Sie beauftragt den Gesetzgeber, die Zuwanderung von Ausländern in die Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, die sich nach den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz richten, zu begrenzen. Sie verlangt auch die Änderung widersprechender Staatsverträge, namentlich der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, welche die Personenfreizügigkeit vorsehen.
AntwortenLöschenWenn sich die Ständerat selbst abschaffen, braucht es dann noch das Parlament und den Bundesrat? Schliesslich entscheidet dann Brüssel. Respektive gehen einige der Verräter nach Brüssel ins Parlament.
AntwortenLöschenBraucht es noch das Bundeshaus? Ich frage für einen Freund.
Die EU hat wirklich nichts zu bieten was die Schweiz nicht zehnmal besser kann
AntwortenLöschenSollen sie doch die Bilateralen kuendigen, fuer uns waere das besser. Erstens haben wir ein Freihandelsabkommen mit der EU und zweitens koennen wir frei entscheiden mit wem wir Geschaefte machen wollen.