16.4.26

EU Integrationsvertrag mit der Schweiz. Übernahme von EU-Recht ist zwingend.

Bei den geltenden bilateralen Verträgen Schweiz-EU erfolgte die Anpassung durch Verhandlung beider Parteien auf Augenhöhe.


Auf Verlangen der EU muss die Schweiz laut den neuen Verträgen neues EU-Recht im Bereich bestehender Verträge ohne Möglichkeit zur Anpassung zwingend übernehmen.


Der sogenannte Rahmenvertrag (falsch: „Bilaterale III“, richtig: Integrationsvertrag) verlangt, eine jeweilige Anpassung an neues EU-Recht ohne Widerspruch zu übernehmen; es handelt es sich also um eine automatische oder dynamische EU-Rechtsübernahme (faktisch: eine Teil-Integration). 


Reine Augenwischerei: Bei Uneinigkeit soll ein „Schiedsgericht“ mit dem EU-Gericht als letze Instanz beigezogen werden.


Professor Matthias Oesch kommt zum Schluss, dass die Übernahme von EU-Recht faktisch alternativlos ist.

Matthias Oesch: Die bilateralen Abkommen Schweiz - EU und die Übernahme von EU-Recht, in AJP/PJA 5/2017,S.638ff

14.4.26

Schweiz-EU – Neuer realistischer und vernichtender Bericht NZZ, 9. April 2026

Schweiz-EU – Neuer realistischer und vernichtender Bericht

NZZ, 9. April 2026 (übersetzte Auszüge, Klammern hinzugefügt).


« In einer 120-seitigen Studie des IWP (Universität Luzern) hat der Professor für Öffentliches Recht und ehemalige Rektor Paul Richli den verfassungsrechtlichen Umfang und die Folgen der Integrationsabkommen für den Bundesrat und die Kantone untersucht. (…)


« Richli wirft dem Bundesrat vor, die Konsequenzen zu bagatellisieren. Seiner Ansicht nach ist bereits die Bezeichnung „Bilaterale III“ unzutreffend, da es sich tatsächlich um ein Integrationsabkommen handelt.

Aus Post von François Schaller.

4.4.26

«Die Schweiz ist eine Ausnahme». «Es wäre fatal, die Schweiz in den EU-Suppentopf zu werfen»

«Die direkte Demokratie der Schweiz ist der Stachel im Fleisch der repräsentativen Demokratien», sagt Sloterdijk im NZZ-Gespräch mit René Scheu, Geschäftsführer des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern. Die Schweiz sei ein politischer Sonderfall, in dem die Bürger ihre Souveränität nicht nur formell besässen, sondern tatsächlich ausübten.

Im übrigen Westen hingegen gehe das Vertrauen in etablierte Verfahren zurück, Zukunftsfurcht ersetze den Fortschrittsglauben.

Die Schweiz bildet nach Sloterdijk hier eine historisch gewachsene Ausnahme. Ihr Geheimnis liege schon im Namen: Eine Eidgenossenschaft sei etwas grundlegend anderes als ein Nationalstaat, sie beruhe auf dem Versprechen mündiger Bürger, füreinander zu sorgen. Als einziges Land der Welt habe die Eidgenossenschaft den Gedanken der Volkssouveränität ernst genommen.

Es wäre fatal, die Schweiz zu eng an die EU anzubinden, sagte Sloterdijk, das «helvetische Konzentrat» würde sich in der «dünnen europäischen Brühe» auflösen. Die klügeren europäischen Staatslenker erkennten die Schweizer Ausnahme zwar an — doch genau deshalb fürchteten sie sich auch vor ihr.

Interview mit Peter Sloterdijk

2.4.26

Wir fordern das Ständemehr !

Die neuen EU-Verträge sind kein harmloses Update der Bilateralen – sie bedeuten eine massive Unterwerfung unter EU-Recht, dynamische Übernahme und letztinstanzlich den EuGH!
Das schwächt unsere direkte Demokratie, höhlt den Föderalismus aus und stellt kantonale Kompetenzen massiv in Frage. Der Bundesrat will uns mit einem simplen Volksmehr abspeisen. 
Genau deshalb braucht es bei solchen weitreichenden Abkommen zwingend das Ständemehr – Volks- UND Ständemehr! Unsere Kantone und damit die ganze Schweiz müssen geschützt werden.
Lasst uns gemeinsam verhindern, dass fremde Richter und Brüsseler Bürokraten über unser Schicksal entscheiden. Für eine freie, souveräne und unabhängige Schweiz! 

28.3.26

EU-Beitritt, partieller Beitritt: Experten sprechen sich für Ständemehr aus

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist ein partieller Integrationsvertrag und betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben und die direkte Demokratie ausgehebelt wird: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

aargauerzeitung: Der Ständerat ist ein wichtiger Pfeiler des Föderalismus. Aktuell befasst sich seine staatspolitische Kommission mit der Frage des Ständemehrs bei den EU-Verträgen.

In diese einfliessen dürften auch die Einschätzungen von fünf Expertinnen und Experten, die am Freitag ein Kurzreferat hielten. Folgende drei Professoren sprachen sich für das Ständemehr aus.

Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht

Die Abkommen griffen tief in die verfassungsmässige Ordnung ein. In solchen Fällen komme das Referendum «sui generis» zur Anwendung, also ein gewohnheitsrechtliches Instrument, das beim EWR, beim Freihandelsabkommen mit der EU und beim Beitritt zum Völkerbund eingesetzt wurde. Glaser verwies zudem auf die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, dessen Auslegung im Streitfall bindend ist.

Stefan G. Schmid, Professor für Verfassungsrecht

Schmid von der Universität St. Gallen ortet verfassungsrechtliche Probleme in der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, die Teil des EU-Pakets ist. Gemäss der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Verfassungsbestimmung verstossen.

Oliver Zimmer, ehemaliger Professor für Moderne Europäische Geschichte

Der Historiker, der einst an der Universität Oxford lehrte, hielt ein Plädoyer für das Ständemehr. Der Föderalismus sei von existenzieller Bedeutung; ohne das Zweikammersystem hätte sich die Schweiz nach dem Sonderbundskrieg nicht von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat wandeln können. Für Zimmer ist klar, dass die EU-Verträge die Verfassung tangieren, weil die Gesetzgebungskompetenz in zentralen Bereichen an ein supranationales Gericht, namentlich den Europäischen Gerichtshof, ausgelagert werde. Er warnte, dass die EU-Verträge die Macht weg von Bürgern, Parlament und Kantonen hin zu den Gerichten verschöben.

Auf welche Experten hört die Politik?

26.3.26

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

Das Stromabkommen der Schweiz mit der EU muss abgelehnt werden. Mit der Übergabe der Steuerung der Energieversorgung an die EU werden uns schwankende Strompreise und Blackouts plagen. 


Die Energiepolitik bleibt eines der wichtigsten Felder eines souveränen Staats. Wer hier Kompetenzen abgibt und seinen Handlungsspielraum einschränkt, wird es bereuen (weltwoche).


Norwegen produziert so viel Strom, dass das Land praktisch autark wäre, entsprechend tief müssten die Preise für Private und Unternehmen sein – sind sie aber nicht. 


Norwegen ist verpflichtet, seinen Strom in das europäische Stromsystem zu exportieren, und muss gleichzeitig die hohen Preise importieren, die aufgrund der volatilen und strukturell zu knappen Kapazitäten vor allem in Deutschland auf dem europäischen Strommarkt hoch 

bleiben dürften.


Weil Norwegen nicht selbst über die Exportflüsse und Preise bestimmen darf, sitzt das EWR-Land in der Preisfalle.


Schweden und Frankreich denken darüber nach, aus dem EU-Strommarkt auszusteigen.

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

8.3.26

Schleichende Entmachtung des Souveräns!

Zitat aus X: Parmelins EU‑Unterschrift in Brüssel ist für mich das perfekte Beispiel, wie unsere direkte Demokratie systematisch ausgehöhlt wird. Ein SVP‑Bundespräsident, der ein EU‑Vertragspaket absegnet, das tief in unsere Souveränität eingreift – und sich dann hinter "Kollegialitätsprinzip" versteckt? Das ist kein Zwang, sondern eine politische Entscheidung.

Solche Verträge haben faktisch Verfassungsrang. Sie binden uns jahrelang an fremde Richter, fremde Regeln und fremde Dynamiken. Und trotzdem darf das Volk NICHT automatisch mitreden, sondern höchstens im Nachhinein! Zuerst berät und entscheidet das Parlament, und erst danach gibt es vielleicht ein Referendum, wenn genügend Kräfte eine Unterschriftensammlung stemmen. Das ist schleichende Entmachtung des Souveräns!

Bianca Stettler auf X

27.2.26

EU Verträge: Verlust der Souveränität

«Wir verlieren ganz klar Souveränität…Wir wissen nicht, wie sich die EU weiterentwickelt in den Bereichen, in denen wir uns anbinden. Wir sind naiv, wenn wir glauben, wir verlören keine erheblichen Zuständigkeiten»

Prof. Richli, zu EU_Verträgen, NZZ 27.2. / Post auf X

EU-Verträge: «Selbstverständlich wäre es ein Verstoss gegen den Zuwanderungsartikel» – «Diese Personen sind ja bereits in der Schweiz»

Wie vertragen sich die EU-Verträge mit der Bundesverfassung? Und wie sieht es aus mit dem Ständemehr? Die Juristen Martin Dumermuth und Paul Richli sehen (fast) alles unterschiedlich. NZZ

24.2.26

In der EU herrscht keine Rechtssicherheit. Vetorecht wird umgangen.

EU zahlt Ukraine-Kredit ungeachtet des ungarischen Vetos aus.

In der EU gibt es keine Rechtssicherheit. Die EU-Mitgliedstaaten haben ein vertraglich abgesichertes Veto-Recht. Doch Brüssel umgeht immer wieder eigenes Recht. 


Nach Worten von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird die Europäische Union der Ukraine den geplanten Kredit über 90 Milliarden Euro ungeachtet des ungarischen Vetos auszahlen. Dies werde „auf die eine oder andere Weise" geschehen, sagt von der Leyen in Kiew. Zudem kündigt sie ein neues Energiepaket für den Winter über 920 Millionen Euro für ⁠2026/2027 an. 


Ungarn hat am Vortag neue EU-Sanktionen gegen Russland und den Kredit blockiert. Die Regierung in Budapest wirft der Ukraine vor, Öllieferungen über die Druschba-Pipeline absichtlich unterbrochen zu haben.

19.2.26

Sparen bei den Subventionen und den EU-Milliarden

Alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz blickt mit Sorge auf die Bundesfinanzen und fordert einen Abbau von Subventionen statt höherer Steuern. Die neuen Verträge mit der EU lehnt er ab.

Wie stehen Sie zu den neuen EU-Verträgen?

Ich bin nicht für die EU-Verträge. Es ist ein Demokratieverlust. Unser bewährtes föderalistisches System ist nicht mit dem der EU kompatibel. Die dynamische Rechtsübernahme, also die automatische Übernahme von EU-Recht, ist nicht zum Vorteil der Schweiz.

Ich warne davor, die Mehrwertsteuer als Bedienungsladen für alle möglichen Zwecke zu missbrauchen. Sie war ursprünglich für die AHV gedacht. Wenn wir sie nun für alles Mögliche verwenden, stellen wir die Logik der Schuldenbremse infrage.

Alt Bundesrat Merz will Subventionen abbauen und ist gegen die EU-Verträge

9.2.26

EU: Wir werden vor unseren Augen verarscht.

In der EU gibt es keine Rechtsicherheit. Die Demokratie wird mit Füssen getreten. Die EU hat sich in die Wahlen in Rumänien eingemischt. 

15.1.26

Bilateralen III: NEIN! | Nein zur Fremdbestimmung!

Wie Euro-Turbos die Schweiz von der EU abhängig machen und warum die Bilateralen III ein No-Go für die Schweiz sind. Bilateralen Weg: Okay. Bilateralen III: Auf keinen Fall! 

The European Union is not "the free world". It is a supranational tyranny that tramples upon freedom of speech, democracy and national sovereignty. It will inevitably collapse, as all dictatorships eventually do.

22.12.25

Müssen am Ende WIR für die Ukraine-Hilfe zahlen?

24 von 27 EU-Ländern werden über die Kommission gemeinsame Schulden in Höhe von 90 Milliarden Euro aufnehmen, die durch den EU-Haushalt abgesichert sind. Dieses Geld wird der Ukraine in den nächsten zwei Jahren als Darlehen zur Verfügung gestellt.

Nachteil des neuen Mechanismus, der nach Angaben der EU-Diplomaten erst in den Gipfel-Verhandlungen entwickelt wurde: die laufenden Kredit-Zinsen für die EU. Wer die zahlt, ist vorerst unklar.


„Neue EU-Schulden sind unverantwortlich"

Der für die Wirtschaft zuständige EU-Kommissar Paolo Gentiloni braucht Geld, viel Geld. Und da er das Geld nicht direkt von den EU-Ländern bekommt, will er sich verschulden. Wofür, das scheint fast schon egal zu sein.  Hauptsache das Geld fließt. 2020 spielte er eine entscheidende Rolle beim Beschluss über den Next Generation EU Fonds, mit dem zur Bekämpfung der Corona-Folgen eine Schuldenaufnahme von über 800 Milliarden Euro ermöglicht wurde. Im Mai 2022 wollte er Kredite aufnehmen, um die Hilfen für die Ukraine zu finanzieren. Im Oktober 2022 wollte er, dass die EU sich verschuldet, um die Gaskäufe der Bürger Europa zu finanzieren. Hans-Werner Sinn.


Nun wird im Rahmen der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit ein zinsloser Kredit über 90 Milliarden Euro an die Ukraine doch mit EU-Schulden finanziert. Ungarn, Tschechien und die Slowakei haften für mögliche Ausfälle jedoch nicht. Die Rückzahlung der Kredite durch die Ukraine ist unwahrscheinlich, da Russland mit großer Sicherheit keine Reparationen an die Ukraine leisten wird. Ob die bislang eingefrorenen russischen Vermögenswerte künftig tatsächlich konfisziert werden können, ist ebenfalls ungewiss.

Da Staatsverschuldung und Inflation historisch eng miteinander verbunden sind, steigen mit dem kostspieligen Ukraine-Krieg die Risiken für den Euro weiter an. Die großen Staaten der Eurozone sind bereits hoch verschuldet, und die EU setzt der nationalen Verschuldung zunehmend supranationale Schulden obenauf. table.media


Neues EU-Darlehen für Kiew wird für Deutschland zur Dauerbelastung

Das neue EU-Finanzpaket für Kiew klingt solidarisch – doch die Rechnung landet langfristig bei den großen Mitgliedstaaten. Für Deutschland geht es um hunderte Millionen Euro pro Jahr.

Die EU nimmt das Geld am Kapitalmarkt auf. Die Zinsen dafür zahlen nicht abstrakte Institutionen, sondern die Mitgliedstaaten – entsprechend ihrer Wirtschaftskraft. Deutschland trägt als größter Nettozahler den größten Anteil.

EU-intern rechnet man laut einer ranghohen Beamtin mit rund drei Milliarden Euro Zins- und Finanzierungskosten pro Jahr für die beteiligten Staaten. Auf unabsehbare Zeit. Neues EU-Darlehen.


27.11.25

Kritische Stellungnahmen zum Vertragspaket Schweiz-EU

Das Vernehmlassungsverfahren für das EU-Vertragspaket Schweiz-EU dauerte vom 13. Juni bis zum 31. Oktober 2025.

Der Bundesrat hat in dieser Zeit die ausgehandelten Abkommen (u.a. zu Strom, Land- und Luftverkehr) zusammen mit der nötigen innerstaatlichen Umsetzung und flankierenden Massnahmen den Kantonen, Parteien und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Analyse der Rückmeldungen läuft derzeit, um auf dieser Grundlage die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten, die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen wird.

Es gingen enorm viele kritische bis ablehnende Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie auch von Kantonen ein.

Der Bundesrat sollte diese Stellungnahmen ernst nehmen und jetzt die Übung abbrechen. Lukas Reimann auf TikTok

26.11.25

«Masseneinwanderung» wegen EU-Verträgen? Das sind die Fakten

Das Abkommen Berns mit der EU (Teil-Integration / Institutionelles Abkommen / Rahmenvertrag / Unterwerfungsvertrag / „Bilaterale III") gibt Einwanderern aus der EU ein Daueraufenthaltsrecht. Das würde eine noch grössere Masseneinwanderung hervorrufen.

Das EU-Abkommen umfasst 1800 Seiten und tausende von verlinkten EU Paragrafen. Eine der problematischsten Punkte betrifft die Personenfreizügigkeit, die ausgeweitet werden soll.

Eine Zahl wirft jetzt schon hohe Wellen: schätzungsweise bis zu 690000 Personen wären fünf Jahre nach der Übernahme der neuen Personenfreizügigkeitsregel der EU auf einen Schlag berechtigt, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen. Das sorgt für reichlich Spekulationen, welche Folgen das für die Schweiz hat. Reiner Eichenberger, Wirtschaftswissenschaftler und Astrid Epiney, Rechtswissenschaftlerin, beide von der Universität Fribourg, schätzen ein. Lesen Sie den Artikel in 20 Minuten.

17.11.25

«Die Schweiz muss frei bleiben, um mit der ganzen Welt zu handeln»

Es gibt diverse Fakten, die klar gegen das EU-Vertragspaket sprechen und die die direkte Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz gefährden.

«Europa ist ein zentraler Markt für die Schweiz, aber wir brauchen dafür keine institutionelle Anbindung», ist Urs Wietlisbach, Investor und Partners Group Gründer, überzeugt. «Übernehmen wir die EU-Regulierung, verlieren wir unsere Innovationskraft und unseren Standortvorteil.» Und er plädiert bei einer allfälligen Volksabstimmung für das Ständemehr.


Ich verstehe unter einer weltoffenen Wirtschaft eine souveräne Schweiz ausserhalb von Wirtschaftsblöcken, die sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowohl mit den Staaten der EU als auch weltweit einsetzt.


Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell, sie funktioniert besser als die EU. Das zeigen alle wichtigen Wirtschaftsindikatoren. Warum sollten wir uns an ein dysfunktionales System anbinden? Unser wirtschaftlicher Erfolg basiert auf Eigenständigkeit – das sollten wir bewahren und gezielt weiterentwickeln.

Lesen Sie das ganze Interview mit Urs Wietlisbach.

13.11.25

Dossier Rahmenverträge der Schweiz mit der EU

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:

Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

Weil die Schweiz in diesen Bereichen nichts mehr zu sagen haben und damit die Demokratie ausgehebelt wird, kann dieser Vertrag als Integrationsvertrag bezeichnet werden und ist somit gleichzusetzen mit einem partiellen EU-Beitritt. Diese Verträge müssen vom Volk und Ständen abgelehnt werden, um unsere Schweizer Demokratie und Selbstbestimmung zu erhalten.

Lesen Sie das Dossier zu diesen Verträgen im Nebelspalter.

Was ist der wirtschaftliche Nutzen der Verträge?

Was sind die politischen Auswirkungen der Verträge?

Was sind die Folgen für die Zuwanderung?

Was ist die Schutzklausel?

Was ist die «dynamische Rechtsübernahme»?

Was ist das Streitbeilegungsverfahren?

Was bedeuten die Verträge für die Landwirtschaft?

Was passiert mit der Forschungszusammenarbeit «Horizon»?

Was bedeutet die Unterstellung der Schweiz unter das Beihilferecht der EU?

Was ist mit dem «Kohäsionsbeitrag» der Schweiz?

Was bringt das Stromabkommen?

Wieso braucht es eine Abstimmung mit Ständemehr?

Die wichtigsten Argumente der Befürworter im Test

Das Quiz zu den Rahmenverträgen

10.11.25

Was die EU-Verträge konkret bedeuten: Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen

Das EU-Rahmenabkommen weitet die Personenfreizügigkeit aus. Die EU kann die Vertragsbedingungen laufend anpassen und die Schweiz muss sie automatisch übernehmen. EU-Bürger dürfen sich in der Schweiz aufhalten und arbeiten. EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialleistungen in der Schweiz.


Es ist ein Deal, der über 1800 Seiten umfasst: Die Schweiz will einen erleichterten Zugang zum EU-Markt, weil sie sich davon Wohlstand und Arbeitsplätze erhofft. Und sie übernimmt dafür im grossen Stil Regeln der Europäischen Union. Dabei verpflichtet sie sich unter anderem, die Personenfreizügigkeit auszubauen und die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie teilweise zu übernehmen. Lesen Sie im TA.

5.11.25

Das Ende der bilateralen Verträge mit der EU

Mit dem Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU werden  bestehende bilaterale Verträge aufgehoben und durch eine Teilintegration in die supranationale Organisation der EU ersetzt.

Ein Vertrag mit einer supranationalen Organisation, wie es die EU ist, bedeutet die Übergabe von Entscheidungsbefugnissen der nationalen Parlamente und des Volkes an die Organe dieser Organisation. 

Die EU wird verbindliche Regeln erlassen können, welche die nationalen Gesetze der Schweiz übertreffen werden. Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist kein bilaterales Abkommen, da es nicht auf Konsens basiert, sondern ist eine Teilintegration mit der Verpflichtung, die Beschlüsse der EU-Organe ohne Widerspruch übernehmen zu müssen.

Die automatische (dynamische, verbindliche) Übernahme von Beschlüssen der EU bedeutet ein Verlust der demokratischen Rechte. Mit dem Rahmenabkommen überträgt die Schweiz in den vereinbarten Bereichen ihre Souveränitätsrechte, also die Entscheidungsrechte der Parlamente und des Volkes an die EU.

 

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:

Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.