7.11.26

Völkerrechtliche Verpflichtung, neue Rechtsakte der EU zu übernehmen

Nein zur Anbindung an die EU. Nein zum Rahmenvertrag. Nein zum EU-Beitritt.

Die Schweiz geht eine Völkerrechtliche Verpflichtung ein, neue Rechtsakte der EU zu übernehmen. Eine Nicht-Übernahme ist eine Vertragsverletzung. 


Auch hier redet der Bundesrat diese Mechanik schön: Er redet von Souveränitätsgewinn. Das Gegenteil ist der Fall: Es ist ein asymmetrisches Tauschgeschäft.

Die Schweiz geht eine rechtliche Pflicht zur dynamischen Übernahme ein, deren Verweigerung Ausgleichsmassnahmen nach sich ziehen kann. Die EU verpflichtet sich im Gegenzug lediglich zur Anhörung von Schweizer Experten, ohne an deren Anliegen gebunden zu sein.


Fazit: Die Schweiz ist komplett vom Goodwill der EU abhängig. Die EU (kann) die Schweiz anhören, muss aber nicht zuhören, die Schweiz muss zwingend übernehmen! 

Post von R.M. auf X

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