Das steht im TA: Die EU-Kommission erschwert den Export von Schutzausrüstung in Drittstaaten wie die Schweiz. Die EU-Staaten dürfen den Export von Schutzbrillen, Schutzkleidung oder Mundschutz in Drittstaaten nur noch erlauben, wenn dafür eine besondere Ausfuhrgenehmigung vorliegt.
Die Einschränkung trifft neben der Schweiz auch die EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. Brüssel reagiert mit der vorerst auf sechs Wochen befristeten Notmassnahme auf das Chaos mit innerhalb der EU mit blockierten Lieferungen. Deutschland und Frankreich hatten vergangene Woche im Alleingang Ausfuhrbeschränkungen verfügt und selbst Lieferungen in andere EU-Staaten verhindert.
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