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17.10.26

Rahmenvertrag mehr Nachteile als Vorteile

Der Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU bringt mehr Nachteile als Vorteile. Neu sind fragliche Abkommen im Bereich Strom, Gesundheit und Lebensmittel und Erweiterungen der Personenfreizügigkeit. Im Mittelpunkt steht aber die automatische Übernahme von EU-Recht ohne Mitsprache. Die Schweiz muss zwingend neue EU-Gesetze übernehmen. Bei Ablehnung sind die vorgesehenen Rechtsverfahren nicht zum Vorteil der Schweiz.


Von den Befürwortern wird behauptet, der Rahmenvertrag bringe eine Stabilisierung und Rechtssicherheit der bestehenden Verträge. Das betreffe den sicheren Marktzugang und den Abbau von Handelshemmnissen. Diese Bereiche sind schon abgedeckt durch die bestehenden bilateralen Abkommen. Von Rechtssicherheit kann keine Rede sein, weil die EU bestehende Abkommen nicht mehr einhalten muss und in Zukunft laufend verändern kann.


Neu soll in einem Stromabkommen der schweizerische Strommarkt in den europäischen Strommarkt integriert werden. Der Verlust der Selbstbestimmung über Produktion und Marketing des Stroms bringt nur Nachteile. Die Versorgungssicherheit und die Preissicherheit werden verschlechtert durch schwankende Angebote der EU-Länder (Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle). 


Im Gesundheitsabkommen verpflichtet sich die Schweiz zur Übernahme von europäischen Richtlinien der EU für eine Integration und Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich inklusive Pandemien. Die Schweiz übernimmt künftig dynamisch die EU-Regeln bezüglich schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, Seuchenkontrolle und Prävention. Die gegenwärtigen bewährten Regeln der schweizerischen Seuchenkontrolle würden durch diejenigen der EU ersetzt.


Im Bereich der Lebensmittelsicherheit erlaubt die Schweiz der EU unsere Standards zu überprüfen und verlangt unsere Gesetze der EU anzupassen. Das betrifft die gesamte Lebensmittelkette von Lebensmitteln tierischer, pflanzlicher und  nicht-tierischen Ursprungs von der Produktion in der Landwirtschaft und der Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie bis zu den Marktgesetzen. Hier können unsere hohen Standards durch die niederen Standards der EU oder überflüssige EU-Gesetze  herabgestuft werden.


Im Bereich der Personenfreizügigkeit gibt es wesentliche Neuerungen, die den Schweizer Arbeitsmarkt und das Sozialsystem betreffen. Die Personenfreizügigkeit wird erweitert, obwohl die Schweiz schon unter Übervölkerung leidet.


Die Schweiz übernimmt Teile der EU-Bürgerrichtlinie. EU-Bürgerinnen und -Bürger erhalten nach fünf Jahren rechtmässigem und ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Wer dieses Daueraufenthaltsrecht besitzt, ist grundsätzlich vor einer Ausweisung geschützt, selbst wenn die Person dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen ist.


Neuerungen im Bereich Lohnschutz verhindern nicht wirkungsvoll Lohndumping.


Eingewanderte EU-Bürger dürfen zusätzlich zu Partner und Kinder auch Enkelkinder, Eltern und Grosseltern nachziehen. Diese Nachzügler erhalten die gleichen Rechte.


Welcher Geschäftsmann würde dem Kunden eine Gebühr für die Handelsbeziehung zahlen ? Die Schweiz bezahlte bisher „freiwillig“ einen Kohäsionsbeitrag an die EU. Im neuen Vertrag soll die Schweiz 350 Millionen Fr. per Jahr an die EU bezahlen. 


Die Bezahlung von Steuern und die Übernahme fremden Rechts und Anerkennung fremder Richter ist eine Rückkehr zur Vogtei Herrschaft von vor der Gründung der Eidgenossenschaft.


Der Kern des Abkommens ist die dynamische Rechtsübernahme. Das ist eine vertragliche Verpflichtung der Schweiz, neue EU-Gesetze zu übernehmen. Neue, noch nicht bekannte EU-Gesetze werden von der EU ohne Mitbestimmung der Schweiz erlassen und müssen im ganzen Binnenmarktgebiet eingeführt werden. Diese Integration der Schweiz als Passivmitglied in eine fremde Macht bedeutet ein Abbau der Demokratie.


Es wird von „massgeschneiderten Lösungen“ gesprochen. Das bedeutet nichts anderes als die Zustimmung der Schweiz zu allen künftigen Gesetzesanpassungen der EU. Bei Ablehnung der Einführung neuer Gesetze durch die Schweiz (dynamische Übernahme) beginnt ein Rechtsverfahren, bei dem der Europäische Gerichtshof das letzte Wort hat.


Das Rechtsverfahren zur Klärung der Streitsache sieht einen gemeinsamen Ausschuss vor. Bei Uneinigkeit soll ein Schiedsgericht eingesetzt werden. Die Rechtslage wird allein vom EuGh beurteilt werden. Hält sich die Schweiz nicht an das Urteil, werden Ausgleichsmassnahmen (Strafen) fällig.


Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden nicht erlauben, dass die Schweiz geltende und künftige  Binnenmarktgesetze nicht einhält. Die Schweiz erlaubt hier vertraglich, der EU Strafmassnahmen vorzunehmen, womit die Schweiz gezwungen wird, die neuen Gesetze zu übernehmen und einzuhalten. Beschlüsse des Schweizer Parlaments und Volksabstimmungen in Referenden werden durch diesen Vertrag der dynamischen Rechtsübernahme nichtig (EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift).

13.8.26

Auswüchse der direkten Demokratie der Schweiz

In der Schweiz kann das Volk und die Kantone mit Referenden und Initiativen in Volksabstimmungen mitbestimmen. Nicht aber ohne weiteres im Falle des vom Bundesrat ausgehandelten Vertrages der Anbindung an die EU. Wenn das Parlament dem EU-Vertrag zustimmt, werden die Gegner vom Referendumsrecht Gebrauch machen und Unterschriften sammeln müssen. Damit würde ein einfaches Volksmehr zur Entscheidung führen. Ohne Ständemehr hätten die Kantone bei dieser wichtigen Frage keine Mitsprache.


Dieser Anbindungsvertrag ist eine Teilintegration in die EU und verstösst gegen Verfassungsartikel, für dessen Änderung Volks- und Ständemehr erforderlich sind. Das doppelte Mehr ist erforderlich bei einer Revision der Bundesverfassung. 2014 wurde durch die Masseneinwanderungsinitiative ein neuer Verfassungsartikel angenommen (Art. 121a BV). Dieser verlangte, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert.


Unverständlich ist, dass über banale Themen wie Kuhhörner oder Froschschenkel mit dem Ständemehr abgestimmt werden muss, aber nicht über Verträge, welche Verfassungsartikel und die Aufhebung von demokratischen Rechten betreffen.


Die Kompass-Initiative setzt sich gegen das EU-Vertragspaket ein und verlangt eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr, also  dass es für Annahme eine Mehrheit der Schweizer Volksstimmen und eine Mehrheit von Kantonen erfordert.


Bei ihrer Annahme unterstünden Verträge mit der Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen dem obligatorischen Referendum. Damit wäre das Kernanliegen der Kompass-Initiative erfüllt. Das Paket Schweiz–EU würde Volk und Ständen unterbreitet.


Der Bundesrat lehnt die Kompass-Initiative in seiner Botschaft erwartungsgemäss und ohne Gegenvorschlag ab. Seine Einwände halten einer Prüfung aber nicht stand. Zwar anerkennt er in seiner Botschaft die Gültigkeit der Initiative und bestätigt, dass sie bei ihrer Annahme genau die beabsichtigte Wirkung hätte: das doppelte Mehr von Volk und Ständen für Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme – allen voran für die EU-Verträge.

Bundesrat verschleppt Kompass-Initiative

8.8.26

EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift.

Im Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU geht es nicht um eine einfache Bestimmung oder oder ein Gesetz, sondern um die Verpflichtung, in Zukunft EU-Recht ohne Widerspruch, fortlaufend zu übernehmen. Damit hebelt der Rahmenvertrag die Selbstbestimmung und Demokratie in folgenden wichtigen Bereichen aus: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.
Valentin Landmann: Für die Schweiz bedeutet das: EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift. Man müsste es übernehmen, sobald es erlassen wird – nicht nach eigener Prüfung, sondern weil die EU es so beschließt. youtu.be/Y6JNa_8Bavc #Schweiz #EURecht

2.4.26

Wir fordern das Ständemehr !

Die neuen EU-Verträge sind kein harmloses Update der Bilateralen – sie bedeuten eine massive Unterwerfung unter EU-Recht, dynamische Übernahme und letztinstanzlich den EuGH!
Das schwächt unsere direkte Demokratie, höhlt den Föderalismus aus und stellt kantonale Kompetenzen massiv in Frage. Der Bundesrat will uns mit einem simplen Volksmehr abspeisen. 
Genau deshalb braucht es bei solchen weitreichenden Abkommen zwingend das Ständemehr – Volks- UND Ständemehr! Unsere Kantone und damit die ganze Schweiz müssen geschützt werden.
Lasst uns gemeinsam verhindern, dass fremde Richter und Brüsseler Bürokraten über unser Schicksal entscheiden. Für eine freie, souveräne und unabhängige Schweiz! 

27.11.25

Kritische Stellungnahmen zum Vertragspaket Schweiz-EU

Das Vernehmlassungsverfahren für das EU-Vertragspaket Schweiz-EU dauerte vom 13. Juni bis zum 31. Oktober 2025.

Der Bundesrat hat in dieser Zeit die ausgehandelten Abkommen (u.a. zu Strom, Land- und Luftverkehr) zusammen mit der nötigen innerstaatlichen Umsetzung und flankierenden Massnahmen den Kantonen, Parteien und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Analyse der Rückmeldungen läuft derzeit, um auf dieser Grundlage die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten, die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen wird.

Es gingen enorm viele kritische bis ablehnende Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie auch von Kantonen ein.

Der Bundesrat sollte diese Stellungnahmen ernst nehmen und jetzt die Übung abbrechen. Lukas Reimann auf TikTok

22.10.25

Ausgleichsmassnahmen Rahmenvertrag Missverständnis

Aus Post auf X: Es geht um die sogenannten Ausgleichsmassnahmen, die die EU verhängen kann, wenn die Schweiz einen EU-Rechtsakt nicht übernimmt.


Die EU-Turbos tun so, als seien diese Massnahmen harmlos – als würde die Schweiz einfach mit einem freundlichen „Opt-out" davonkommen. Sie tun so, als sei eine Nichtübernahme eines EU-Rechtsaktes damit möglich.


Eine Ablehnung ist kein Opt-out, kein sanftes „Nein, danke" mit anschliessender Freifahrt.

Die vertragliche Hauptpflicht der Schweiz – nämlich den EU-Rechtsakt zu übernehmen – bleibt weiterhin bestehen. Die Ausgleichsmassnahmen sind keine Alternative, sie sind eine Strafe.


Und das Spiel kann noch härter werden: Die EU kann diese Massnahmen anpassen, verschärfen, verlängern – so lange, bis die Schweiz nachgibt und den EU-Gesetzestext übernimmt.


Wir reden hier nicht über Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern über Druckmittel – über einen Mechanismus, der uns in eine politische Folterkammer führt.


Die Daumenschrauben bleiben angelegt. Und sie können, jederzeit, weiter angezogen werden bis wir das EU-Gesetz eben doch übernehmen!

Lesen Sie den Post auf X von R.M.

8.10.25

Kritisch zum Stromabkommen mit der EU

Kompass/Europa begrüsst die Pläne des Bundesrates für fünf zusätzliche Gas-Reservekraftwerke (insgesamt 583 MW) bis 2030. Das entspricht unseren Empfehlungen von 2021 (Whitepaper Strom und Studie zur Versorgungssicherheit): flexible, wetterunabhängige Peak-Power-Gaskraftwerke als „Versicherung" für kritische Situationen. Notstromaggregate können sinnvoll ergänzt werden, reichen allein aber nicht aus. 


Gleichzeitig bringt das geplante Stromabkommen im EU-Vertragspaket keine Versorgungssicherheits-Garantie und schränkt die Handlungsfreiheit der Schweiz in Mangellagen ein. 

Auch in einem NZZ-Artikel wird auf diesen Missstand verwiesen „Mit dem Vertrag könnten wir unsere Reservekraftwerke wie Birr nur noch mit einer Genehmigung der EU laufen lassen." 


Auch das Stromabkommen ist schlecht. Wir stellen unsere Vorteile wie unsere Wasserkraft in den Dienst der EU und haben nichts mehr zu sagen. Auch die vorgesehene freie Wahl des Stromanbieters für Private wird nicht funktionieren.


Was überrascht bei den EU-Verträgen am meisten ?

Die Verträge Hebeln die Volksrechte aus. Die Aussage «Das Volk kann immer noch abstimmen» ist ein Hohn.


Das neue EU-Recht wird direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung und gilt für alle. Das Volk hätte in den meisten Fällen nichts mehr zu sagen.


Ein Referendum kann man nur gegen ein durch das Parlament verabschiedetes Gesetz ergreifen. Wenn wir dem EU-Vertragspaket zustimmen, übernehmen

wir aber das meiste EU-Recht direkt, das heisst, ohne dass wir noch Schweizer Gesetze dazu erlassen. 


«Es ist illusorisch, anzunehmen, wir könnten uns weiterhin Regeln geben, die von jenen der EU abweichen.»

https://unterwerfungsvertrag.ch/wp-content/uploads/2025/10/251001_NZZ_Interview-EU_Raum-der-Rechtsunsicherheit.pdf

https://www.nzz.ch/schweiz/auch-der-bundesrat-ueberblickt-nicht-mehr-was-seine-leute-da-verhandelt-haben-sagt-magdalena-martullo-blocher-ld.1903577