19.8.26

Big Brother fährt mit – und Brüssel gibt die Regeln vor.

Die EU plant die totale Kontrolle der Bürger und kennt keine Privatsphäre. Neben der Chat-Kontrolle, welche das Briefgeheimnis verletzt, soll nun auch der Autofahrer elektronisch überwacht werden.

Unter dem Vorwand der Sicherheit plant Brüssel die totale Überwachung der Autofahrer.  Konkret geht es um Assistenzsysteme im Auto. Sie warnen, greifen ein, lenken vom Verkehr ab – und können die Fahrer überwachen. Heute bestimmen wir noch selber, ob wir diese Systeme wollen. Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag haben wir keine Wahl mehr.

Aufmerksamkeitskontrolle, Steuerradkontrolle, Gurten- und Türöffnungskontrolle, Spurhalteassistent, Notbremsassistent und Rückfahrassistent: Assistenz- und Warnsysteme sorgen mit ihrem Gepiepse bei vielen Autofahrern für Unsicherheit und Ablenkung im Strassenverkehr. Nein zum EU-Unterwerfungsvertrag. Für eine Schweiz ohne EU-Anbindung

13.8.26

Auswüchse der direkten Demokratie der Schweiz

In der Schweiz kann das Volk und die Kantone mit Referenden und Initiativen in Volksabstimmungen mitbestimmen. Nicht aber ohne weiteres im Falle des vom Bundesrat ausgehandelten Vertrages der Anbindung an die EU. Wenn das Parlament dem EU-Vertrag zustimmt, werden die Gegner vom Referendumsrecht Gebrauch machen und Unterschriften sammeln müssen. Damit würde ein einfaches Volksmehr zur Entscheidung führen. Ohne Ständemehr hätten die Kantone bei dieser wichtigen Frage keine Mitsprache.


Dieser Anbindungsvertrag ist eine Teilintegration in die EU und verstösst gegen Verfassungsartikel, für dessen Änderung Volks- und Ständemehr erforderlich sind. Das doppelte Mehr ist erforderlich bei einer Revision der Bundesverfassung. 2014 wurde durch die Masseneinwanderungsinitiative ein neuer Verfassungsartikel angenommen (Art. 121a BV). Dieser verlangte, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert.


Unverständlich ist, dass über banale Themen wie Kuhhörner oder Froschschenkel mit dem Ständemehr abgestimmt werden muss, aber nicht über Verträge, welche Verfassungsartikel und die Aufhebung von demokratischen Rechten betreffen.


Die Kompass-Initiative setzt sich gegen das EU-Vertragspaket ein und verlangt eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr, also  dass es für Annahme eine Mehrheit der Schweizer Volksstimmen und eine Mehrheit von Kantonen erfordert.


Bei ihrer Annahme unterstünden Verträge mit der Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen dem obligatorischen Referendum. Damit wäre das Kernanliegen der Kompass-Initiative erfüllt. Das Paket Schweiz–EU würde Volk und Ständen unterbreitet.


Der Bundesrat lehnt die Kompass-Initiative in seiner Botschaft erwartungsgemäss und ohne Gegenvorschlag ab. Seine Einwände halten einer Prüfung aber nicht stand. Zwar anerkennt er in seiner Botschaft die Gültigkeit der Initiative und bestätigt, dass sie bei ihrer Annahme genau die beabsichtigte Wirkung hätte: das doppelte Mehr von Volk und Ständen für Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme – allen voran für die EU-Verträge.

Bundesrat verschleppt Kompass-Initiative

8.8.26

EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift.

Im Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU geht es nicht um eine einfache Bestimmung oder oder ein Gesetz, sondern um die Verpflichtung, in Zukunft EU-Recht ohne Widerspruch, fortlaufend zu übernehmen. Damit hebelt der Rahmenvertrag die Selbstbestimmung und Demokratie in folgenden wichtigen Bereichen aus: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.
Valentin Landmann: Für die Schweiz bedeutet das: EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift. Man müsste es übernehmen, sobald es erlassen wird – nicht nach eigener Prüfung, sondern weil die EU es so beschließt. youtu.be/Y6JNa_8Bavc #Schweiz #EURecht