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26.11.25

«Masseneinwanderung» wegen EU-Verträgen? Das sind die Fakten

Das Abkommen Berns mit der EU (Teil-Integration / Institutionelles Abkommen / Rahmenvertrag / Unterwerfungsvertrag / „Bilaterale III") gibt Einwanderern aus der EU ein Daueraufenthaltsrecht. Das würde eine noch grössere Masseneinwanderung hervorrufen.

Das EU-Abkommen umfasst 1800 Seiten und tausende von verlinkten EU Paragrafen. Eine der problematischsten Punkte betrifft die Personenfreizügigkeit, die ausgeweitet werden soll.

Eine Zahl wirft jetzt schon hohe Wellen: schätzungsweise bis zu 690000 Personen wären fünf Jahre nach der Übernahme der neuen Personenfreizügigkeitsregel der EU auf einen Schlag berechtigt, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen. Das sorgt für reichlich Spekulationen, welche Folgen das für die Schweiz hat. Reiner Eichenberger, Wirtschaftswissenschaftler und Astrid Epiney, Rechtswissenschaftlerin, beide von der Universität Fribourg, schätzen ein. Lesen Sie den Artikel in 20 Minuten.

17.11.25

«Die Schweiz muss frei bleiben, um mit der ganzen Welt zu handeln»

Es gibt diverse Fakten, die klar gegen das EU-Vertragspaket sprechen und die die direkte Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz gefährden.

«Europa ist ein zentraler Markt für die Schweiz, aber wir brauchen dafür keine institutionelle Anbindung», ist Urs Wietlisbach, Investor und Partners Group Gründer, überzeugt. «Übernehmen wir die EU-Regulierung, verlieren wir unsere Innovationskraft und unseren Standortvorteil.» Und er plädiert bei einer allfälligen Volksabstimmung für das Ständemehr.


Ich verstehe unter einer weltoffenen Wirtschaft eine souveräne Schweiz ausserhalb von Wirtschaftsblöcken, die sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowohl mit den Staaten der EU als auch weltweit einsetzt.


Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell, sie funktioniert besser als die EU. Das zeigen alle wichtigen Wirtschaftsindikatoren. Warum sollten wir uns an ein dysfunktionales System anbinden? Unser wirtschaftlicher Erfolg basiert auf Eigenständigkeit – das sollten wir bewahren und gezielt weiterentwickeln.

Lesen Sie das ganze Interview mit Urs Wietlisbach.

13.11.25

Dossier Rahmenverträge der Schweiz mit der EU

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:

Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

Weil die Schweiz in diesen Bereichen nichts mehr zu sagen haben und damit die Demokratie ausgehebelt wird, kann dieser Vertrag als Integrationsvertrag bezeichnet werden und ist somit gleichzusetzen mit einem partiellen EU-Beitritt. Diese Verträge müssen vom Volk und Ständen abgelehnt werden, um unsere Schweizer Demokratie und Selbstbestimmung zu erhalten.

Lesen Sie das Dossier zu diesen Verträgen im Nebelspalter.

Was ist der wirtschaftliche Nutzen der Verträge?

Was sind die politischen Auswirkungen der Verträge?

Was sind die Folgen für die Zuwanderung?

Was ist die Schutzklausel?

Was ist die «dynamische Rechtsübernahme»?

Was ist das Streitbeilegungsverfahren?

Was bedeuten die Verträge für die Landwirtschaft?

Was passiert mit der Forschungszusammenarbeit «Horizon»?

Was bedeutet die Unterstellung der Schweiz unter das Beihilferecht der EU?

Was ist mit dem «Kohäsionsbeitrag» der Schweiz?

Was bringt das Stromabkommen?

Wieso braucht es eine Abstimmung mit Ständemehr?

Die wichtigsten Argumente der Befürworter im Test

Das Quiz zu den Rahmenverträgen

10.11.25

Was die EU-Verträge konkret bedeuten: Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen

Das EU-Rahmenabkommen weitet die Personenfreizügigkeit aus. Die EU kann die Vertragsbedingungen laufend anpassen und die Schweiz muss sie automatisch übernehmen. EU-Bürger dürfen sich in der Schweiz aufhalten und arbeiten. EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialleistungen in der Schweiz.


Es ist ein Deal, der über 1800 Seiten umfasst: Die Schweiz will einen erleichterten Zugang zum EU-Markt, weil sie sich davon Wohlstand und Arbeitsplätze erhofft. Und sie übernimmt dafür im grossen Stil Regeln der Europäischen Union. Dabei verpflichtet sie sich unter anderem, die Personenfreizügigkeit auszubauen und die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie teilweise zu übernehmen. Lesen Sie im TA.

5.11.25

Das Ende der bilateralen Verträge mit der EU

Mit dem Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU werden  bestehende bilaterale Verträge aufgehoben und durch eine Teilintegration in die supranationale Organisation der EU ersetzt.

Ein Vertrag mit einer supranationalen Organisation, wie es die EU ist, bedeutet die Übergabe von Entscheidungsbefugnissen der nationalen Parlamente und des Volkes an die Organe dieser Organisation. 

Die EU wird verbindliche Regeln erlassen können, welche die nationalen Gesetze der Schweiz übertreffen werden. Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist kein bilaterales Abkommen, da es nicht auf Konsens basiert, sondern ist eine Teilintegration mit der Verpflichtung, die Beschlüsse der EU-Organe ohne Widerspruch übernehmen zu müssen.

Die automatische (dynamische, verbindliche) Übernahme von Beschlüssen der EU bedeutet ein Verlust der demokratischen Rechte. Mit dem Rahmenabkommen überträgt die Schweiz in den vereinbarten Bereichen ihre Souveränitätsrechte, also die Entscheidungsrechte der Parlamente und des Volkes an die EU.

 

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:

Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

21.10.25

EU-Bürokratiemonster "Bilaterale III"

2'228 Seiten Vertragspaket. Dazu kommen 20'897 Seiten sekundäre Erlasse (17'968 Seiten EU- und 2'929 Seiten CH-Erlasse), Dutzende EU-Tertiärerlasse, EU-Kommissionsentscheide und Urteile des EU-Gerichtshofs. 

Post auf X. #WenigerFreiheit #MehrStaat 

6.10.25

EU-Verträge: Schweiz verliert die Autonomie bei der Zulassung von Pestiziden

Mit den neuen Verträgen übernimmt die Schweiz vollständig das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Umweltschützer befürchten einen massiven Rückschritt beim Gewässerschutz. Bauern hoffen dagegen auf neue Spritzmittel aus Europa. NZZ.
…. das Kapitel «Lebensmittelsicherheit» ist Teil des Vertragswerks. Damit würden Standards, die heute das Tierwohl sichern, relativiert. 
So darf ein Betrieb in der Schweiz beispielsweise maximal 18'000 Legehennen halten, ein Biobetrieb nur 4000. In der EU sind dagegen Ställe mit bis zu 100'000 Tieren erlaubt – inklusive die in der Schweiz verbotene Käfighaltung.
Umweltschützer befürchten aber auch einen massiven Rückschritt beim Gewässerschutz, wie die «NZZ» schreibt. Denn die Schweiz müsste das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel übernehmen.


2.9.25

Die nachteiligen Folgen der EU-Verträge

Nationalrätin Martullo-Blocher erklärt in sieben Podcasts Folgen verständlich die neuen EU-Verträge?

Step 1: Wird unsere Demokratie abgeschafft ?

In vielen Lebensbereichen wird EU- Recht übernommen, worüber die Schweiz nicht mehr selbst bestimmen kann. 

Step 2: Wo bleibt die Rechtssicherheit ?

Die EU reguliert und bricht eigene Gesetze. Die EU ist nicht bekannt für Rechtssicherheit.

Step 3: Milliarden für die EU-Bürokratie

Die Schweiz muss jährlich 900 Millionen Fr. an die EU bezahlen.

Step 4: Zuwanderung in unsere Sozialwerke - wir zahlen !

Erwerbstätige EU Einwanderer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. 

Step 5: Sicherer und bezahlbarer Strom ?

Die Schweiz soll im Strommarkt EU-Recht anwenden. Die Schweiz wird in den EU-Strommarkt eingebunden und muss Richtlinien von Brüssel befolgen.

Step 6: Dürfen Gemeinden noch einen Sportplatz bauen ?

Staatliche Beihilfen an die Privatwirtschaft wird nicht mehr erlaubt.  Das betrifft z.B. den Landverkehr.

Step:7: Bestimmt die EU, was wir essen und trinken ?

Warum brauchen wir EU-Recht für Lebensmittelsicherheit ?

23.8.25

EU-Rahmenvertrag: Es gibt einen Ausweg aus der Sackgasse

Die Folgen der Personenfreizügigkeit senken die Lebensqualität in der Schweiz in Richtung EU-Niveau. Die Befürworter einer engeren Anlehnung an die EU sollen endlich aufwachen.

Immer mehr Wirtschaftsvertreter und Politiker verstehen, dass der anvisierte Vertrag mit der EU der Lebensqualität und den Chancen der Schweiz abträglich wäre. Viele wollen das aber nicht offen eingestehen und stecken in einer Schweigespirale.

Die Bundesverfassung sagt in Art 121 Abs 1 und 4: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig», und «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen». Deshalb bedarf die Unterzeichnung des Vertrags einer Verfassungsänderung und dafür des doppelten Mehrs.

R.Eichenberger erklärt:

https://www.fuw.ch/eu-rahmenvertrag-es-gibt-einen-ausweg-aus-der-sackgasse-564750797413

25.7.25

Die EU-Verträge: Gefahr durch Ausweitung des Familiennachzugs?

Die Zuwanderungsfrage wird auch für die geplanten EU-Verträge ein zentrales Thema sein. - Es ist heute schon so, dass nicht nur Menschen in die Schweiz kommen, die einen Job haben: Drei von zehn EU-Zuwanderern kommen aufgrund des Familiennachzugs. Dieser Familiennachzug soll noch ausgeweitet werden.

5.7.25

Freihandelsabkommen anstatt EU Anbindung

Das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ist bereits das vierte Abkommen, das unser Bundesrat Guy Parmelin in diesem Jahr erfolgreich für die Schweiz verhandelt hat. Damit geht der Wirtschaftsminister konsequent den Weg, der gut ist für unsere Wirtschaft, unseren Wohlstand und unser Land: Freihandel mit möglichst vielen Ländern, statt EU-Unterwerfung. Im Unterschied zum Unterwerfungsvertag mit der EU muss die Schweiz bei diesem Abkommen keine Milliardenbeträge bezahlen, um Handel betreiben zu können. 

Lukas Reimann EU-Personenfreizügigkeit

Die EU-Personenfreizügigkeit ist zentraler Bestandteil der EU-Verträge. Sie gibt 450 Millionen EU Bürgern einen Rechtsanspruch auf Einwanderung in die Schweiz. 

4.7.25

Anstatt Kontrolle der Einwanderung, noch mehr Personenfreizügigkeit

Die Verfassung und damit der Volkswillen werden missachtet. Die neuen EU Verträge erweitern die Personenfreizügigkeit. Neu sollen auch Eltern und Schwiegereltern von EU-Zuwanderern ein Daueraufenthaltsrecht inklusive Anspruch auf Sozialhilfe erhalten. Und das auch ohne je gearbeitet zu haben. Ist ein solcher Bundesrat noch tragbar ?

8.6.19

Rahmenvertrag EU-Beitritt ohne Mitsprache. Untergang …

Die Schweiz muss bei Annahme des Rahmenvertrags EU-Gesetze automatisch übernehmen und hat kein Mitspracherecht. Das Referendumsrecht ist zwar gegeben aber mit Guillotineklauseln versehen, so dass ein Nein zu Gesetzesvorschlägen der EU negative Folgen und Sanktionen zur Folge haben. Ein solcher EU-Anschlussvertrag ist eine Unterwerfung und eine Aufgabe der Eigenständigkeit (kurz: der Untergang der Eidgenossenschaft). Die Schweizer Stimmbürger müssen diesen Vertrag ablehnen.
20-Minuten: Europa-Professorin zofft sich mit Martullo-Blocher.
In der SRF-«Arena» zum EU-Rahmenabkommen fuhr Europarechtlerin Christa Tobler Magdalena Martullo-Blocher über den Mund.
Die Professorin Tobler ist EU-Fan ersten Grades und einer neutralen wissenschaftlichen Aussage nicht fähig.
Leserbriefe:
Susi am 08.06.2019 13:23
Never Frau Professor. Wenn die Meinungen und Interpretationen so weit auseinanderliegen kann das nur bedeuten, dass dieses Vertragswerk unbrauchbar ist.
Rolli1972 am 08.06.2019 14:41
EU nein Danke. Ich finde es nicht gut das die Schweiz in die EU geht dann ade Freiheit die unser Vorfahren gekämpft haben viel Blut vergossen habe nie EU hat soviel Arbeitslose und wir importieren dann schlechte Lebensmittel Brot oder Fleisch von Polen wie in Tschechien dann haben unsere Lebensmittel Hersteller schlechte ware.
Schweizer am 08.06.2019 14:39
Einfach nur unglaublich....Diese EU Turbos sollen in die EU auswandern und die Schweiz in Ruhe lassen. Wie kann man nur positiv über einen Vertrag denken, der jederzeit, ohne Einwilligung der Schweiz, für uns negativ angepasst werden kann. Ich habe absolut kein Verdzändnis. Niemanden würde so einen Arbeitsvertrag unterschreiben....wacht endlich auf und lasst euch von der Wirtschaft (die wollen nur günstige ausländische Arbeitskräfte) und von der Politik (die haben es satt mit der EU zu diskutieren) auf den Arm nehmen)
MLE am 08.06.2019 14:31
Theorie und Praxis. Als Jurist begrüsse ich den Beizug einer Rechtswissenschaftlerin. Sie sollte Ruhe und Sachlichkeit in die Diskussion bringen. Tobler scheint mir diesbezüglich aber eine fatale Fehlbesetzung. Durch ihren naiv-utopistischen Glauben an die Einhaltung von Gesetzen gaukelt sie dem Zuschauer eine inexistente Schein-Sicherheit vor. Relevant ist nicht toter Buchstaben sondern reale Wirkung.


5.5.19

Brüssel weicht Lohnschutz weiter auf.

Der TA berichtet: Ein neues Dokument macht klar, dass die Garantien der EU im Rahmenabkommen wertlos sind. 
Das Papier nennt sich «Leitfaden für Entsendungen». Es ist der Entwurf eines offiziellen Dokuments der EU-Kommission. Darin legt die Kommission fest, wie der Lohnschutz in den EU-Ländern umgesetzt werden soll.
Das Dokument klingt unverfänglich, ist aber für die Schweiz höchst brisant. Denn wenn die Schweiz ein Rahmenabkommen mit der EU abschliesst, gilt der Leitfaden auch für sie. 
Das Dokument zeigt, dass die EU die bestehenden Lohnschutzmassnahmen noch einmal erheblich schwächen will. Und vor allem stellt es bisher unbestrittene Schweizer Lohnschutzmassnahmen infrage, für welche das Rahmenabkommen keine Garantien vorsieht. Das heisst, die EU könnte sie der Schweiz nach der Unterzeichnung des Rahmenabkommens ohne weiteres verbieten. Damit würden die Leitlinien die Schweizer Lohnschutzmassnahmen im Mark treffen.

16.3.19

Rahmenabkommen: Swatch-Chef Nick Hayek ist dagegen

Die Schweiz wolle und müsse Agreements mit ihren Partnern abschliessen, aber sie dürfe sich nicht erpressen lassen. Aus diesem Grunde ist Swatch-Chef Nick Hayek dezidiert gegen das Rahmenabkommen mit der EU.
Dies erklärte der CEO des grössten industriellen Arbeitgebers der Schweiz am Samstag in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF. Sobald die Schweiz auf ihre Eigenheiten poche, die ihre Stärken seien, setze die EU Druck auf, wie etwa mit dem Entzug der Börsenäquivalenz.
«Das ist doch nicht akzeptabel. Wir dürfen uns nicht erpressen lassen», führte Hayek aus. Die Schweiz neige zu stark dazu, sich defensiv zu verhalten. «Schauen wir doch einmal, was passiert.»
https://www.nzz.ch/schweiz/swatch-chef-nick-hayek-stellt-sich-klar-gegen-das-rahmenabkommen-ld.1467787

24.9.18

EU-Kommissar Johannes Hahn zum Rahmenabkommen Schweiz-EU

EU-Kommissar Johannes Hahn machte fragwürdige Aussagen zum Rahmenabkommen Schweiz-EU. Es liege ihm fern, irgendwelchen Druck aufzubauen. Dann sind aber doch alle Aussagen Drohungen und Erpressungen: Er erwarte, bis spätestens Ende Oktober etwas zusammengebracht zu haben (Abschluss eines Rahmenvertrags). Jetzt solle langsam der Sack zugemacht werden, es liege alles auf dem Tisch.
So habe die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur bis Ende 2018 anerkannt. Die EU habe seit 2014 eine klare Beschlusslage auf ihrer Seite, ohne Rahmenabkommen keine neuen Vereinbarungen abzuschliessen. Das Stromabkommen könne nicht weiter behandelt werden. Der Lohnschutz, also die flankierenden Massnahmen der Schweiz könne der EU-Regelung angepasst werden. Was es für die Schweiz jedenfalls nicht geben könne, seien permanente Ausnahmen. Sie müsse im Rahmen des EU-Entsenderechts vorgehen.
Referenzen:
EU-Kommissar Hahn: «Wir sollten jetzt den Sack zumachen»
Das Erpresser-Interview

11.8.18

Economiesuisse und FDP auf dem Holzweg. Die Schweiz ist nicht EU-Binnenmarktterritorium.

Es braucht kein Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU. Wir wollen nicht Mitglied des EU-Staatengebildes und deshalb auch nicht Voll-Mitglied des Binnenmarktes sein. Als Drittstatt wollen wir lediglich Marktzugang, wie es andere Drittstaaten ( z.B. Canada mit einem Freihandelsabkommen) auch haben.
Die bestehenden bilateralen Verträge der Eidgenossenschaft mit der EU für den Marktzugang funktionieren und werden beidseitig eingehalten. Bei Vertragsänderungen muss neu verhandelt werden, auch wenn dies mühsam ist. So z.B.: Die Anerkennung von Schweizer Normen in den Bereichen Produkte, Umwelt und Lebensmittestandardsl sollen immer Gegenstand von Verhandlungen sein. Schweizer Normen sollen nicht durch niedrige EU-Standards automatisch herabgesetzt werden können.  
Die Schweiz soll im Rahmenabkommen verpflichtet werden, EU-Recht zu übernehmen. Das ist ein Unsinn, denn in der Schweiz gilt Schweizer Recht. Die Schweiz ist nicht EU-Binnenmarktterritorium. Die EU soll die Verträge nicht einseitig nachführen können. In unserer Demokratie sind bei Vertragsänderungen Neuverhandlungen und Zustimmung des Souveräns zwingend.
Die Gesetzgebungsgewalt des Schweizer Parlaments und des Schweizer Volkes würde mit der erzwungenen Übernahme des EU-Rechts beschnitten. Das wäre ein fataler Souveränitätsverlust, dem die freie Schweiz niemals zustimmen kann. Das vorgeschlagene Schiedsgericht ist ein Feigenblatt, die letzte Instanz wird immer der EU-Gerichtshof sein, also fremde Richter. Bei Klagen kann die WTO angerufen werden.
Die Befürworter des Rahmenabkommens sind letztlich dieselben Kreise, die einem EU-Beitritt nahe stehen, und den vollen Souveränitätsverlust in Kauf nehmen. Die Linke verkennt, dass die EU eine neoliberale hegemoniale Politik betreibt und keinesfalls soziale Ziele verfolgt. Die Aufgabe der bestehenden flankierenden Vertragspunkte läuft auf einen Lohn-Wettbewerb und letztlich einer Lohnsenkung und -Nivellierung hinaus. Die treibende Kraft für ein Rahmenabkommen sind die liberale Partei FDP und der Wirtschaftsverband Economiesuisse, welche paradoxerweise Freiheit und Eigenständigkeit dem grenzenlosen Geschäftemachen opfern wollen.

19.7.18

Schiedsgericht als Tarnung der fremden Richter

Eingeladen als neutrale Sachverständige. Professorin Christa Tobler informierte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats.
https://bazonline.ch/schweiz/standard/schiedsgericht-zur-tarnung/story/17377740
Eingeladen als neutrale Sachverständige. Professorin Christa Tobler informierte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats. Bild: Nicole Pont
Mit dem zur Zeit verhandelten Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU wird die Schweiz von fremden Richtern der EU bestimmt werden. Dass ein von beiden Parteien besetztes Schiedsgericht entscheide, ist eine Verschleierung der Wahrheit.
Schon mehrmals in Arena-Sendungen ist die sogenannte Basler Europarechtlerin Christa Tobler mit anfechtbaren Erklärungen zum Verhältnis der Schweiz mit der EU aufgefallen. Neuerdings machte sie zweifelhafte und unwahre Aussagen zum Verfahren der Streitbeilegung zwischen der EU und der Schweiz in der Aussenpolitische Kommission des Nationalrats. Diese Frau ist keine neutrale Sachverständige, sondern vertritt als Trägerin des Europapreises der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (Nebs) einseitig die Sache der EU.
Lesen Sie dazu:
„Schiedsgericht zur Tarnung. Die Basler Europarechtlerin Christa Tobler präsentiert zweifelhafte Erklärungen zum Streitbeilegungsverfahren mit der EU."
https://bazonline.ch/schweiz/standard/schiedsgericht-zur-tarnung/story/17377740

9.7.18

Kein Rahmenabkommen mit der EU !

Ein Rahmenabkommen der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit der EU wird die direkte Demokratie schwächen. Die Schweiz muss dann das EU-Recht fortlaufend übernehmen.