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16.4.26

EU Integrationsvertrag mit der Schweiz. Übernahme von EU-Recht ist zwingend.

Bei den geltenden bilateralen Verträgen Schweiz-EU erfolgte die Anpassung durch Verhandlung beider Parteien auf Augenhöhe.


Auf Verlangen der EU muss die Schweiz laut den neuen Verträgen neues EU-Recht im Bereich bestehender Verträge ohne Möglichkeit zur Anpassung zwingend übernehmen.


Der sogenannte Rahmenvertrag (falsch: „Bilaterale III“, richtig: Integrationsvertrag) verlangt, eine jeweilige Anpassung an neues EU-Recht ohne Widerspruch zu übernehmen; es handelt es sich also um eine automatische oder dynamische EU-Rechtsübernahme (faktisch: eine Teil-Integration). 


Reine Augenwischerei: Bei Uneinigkeit soll ein „Schiedsgericht“ mit dem EU-Gericht als letze Instanz beigezogen werden.


Professor Matthias Oesch kommt zum Schluss, dass die Übernahme von EU-Recht faktisch alternativlos ist.

Matthias Oesch: Die bilateralen Abkommen Schweiz - EU und die Übernahme von EU-Recht, in AJP/PJA 5/2017,S.638ff

14.4.26

Schweiz-EU – Neuer realistischer und vernichtender Bericht NZZ, 9. April 2026

Schweiz-EU – Neuer realistischer und vernichtender Bericht

NZZ, 9. April 2026 (übersetzte Auszüge, Klammern hinzugefügt).


« In einer 120-seitigen Studie des IWP (Universität Luzern) hat der Professor für Öffentliches Recht und ehemalige Rektor Paul Richli den verfassungsrechtlichen Umfang und die Folgen der Integrationsabkommen für den Bundesrat und die Kantone untersucht. (…)


« Richli wirft dem Bundesrat vor, die Konsequenzen zu bagatellisieren. Seiner Ansicht nach ist bereits die Bezeichnung „Bilaterale III“ unzutreffend, da es sich tatsächlich um ein Integrationsabkommen handelt.

Aus Post von François Schaller.

4.4.26

«Die Schweiz ist eine Ausnahme». «Es wäre fatal, die Schweiz in den EU-Suppentopf zu werfen»

«Die direkte Demokratie der Schweiz ist der Stachel im Fleisch der repräsentativen Demokratien», sagt Sloterdijk im NZZ-Gespräch mit René Scheu, Geschäftsführer des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern. Die Schweiz sei ein politischer Sonderfall, in dem die Bürger ihre Souveränität nicht nur formell besässen, sondern tatsächlich ausübten.

Im übrigen Westen hingegen gehe das Vertrauen in etablierte Verfahren zurück, Zukunftsfurcht ersetze den Fortschrittsglauben.

Die Schweiz bildet nach Sloterdijk hier eine historisch gewachsene Ausnahme. Ihr Geheimnis liege schon im Namen: Eine Eidgenossenschaft sei etwas grundlegend anderes als ein Nationalstaat, sie beruhe auf dem Versprechen mündiger Bürger, füreinander zu sorgen. Als einziges Land der Welt habe die Eidgenossenschaft den Gedanken der Volkssouveränität ernst genommen.

Es wäre fatal, die Schweiz zu eng an die EU anzubinden, sagte Sloterdijk, das «helvetische Konzentrat» würde sich in der «dünnen europäischen Brühe» auflösen. Die klügeren europäischen Staatslenker erkennten die Schweizer Ausnahme zwar an — doch genau deshalb fürchteten sie sich auch vor ihr.

Interview mit Peter Sloterdijk

2.4.26

Wir fordern das Ständemehr !

Die neuen EU-Verträge sind kein harmloses Update der Bilateralen – sie bedeuten eine massive Unterwerfung unter EU-Recht, dynamische Übernahme und letztinstanzlich den EuGH!
Das schwächt unsere direkte Demokratie, höhlt den Föderalismus aus und stellt kantonale Kompetenzen massiv in Frage. Der Bundesrat will uns mit einem simplen Volksmehr abspeisen. 
Genau deshalb braucht es bei solchen weitreichenden Abkommen zwingend das Ständemehr – Volks- UND Ständemehr! Unsere Kantone und damit die ganze Schweiz müssen geschützt werden.
Lasst uns gemeinsam verhindern, dass fremde Richter und Brüsseler Bürokraten über unser Schicksal entscheiden. Für eine freie, souveräne und unabhängige Schweiz! 

26.3.26

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

Das Stromabkommen der Schweiz mit der EU muss abgelehnt werden. Mit der Übergabe der Steuerung der Energieversorgung an die EU werden uns schwankende Strompreise und Blackouts plagen. 


Die Energiepolitik bleibt eines der wichtigsten Felder eines souveränen Staats. Wer hier Kompetenzen abgibt und seinen Handlungsspielraum einschränkt, wird es bereuen (weltwoche).


Norwegen produziert so viel Strom, dass das Land praktisch autark wäre, entsprechend tief müssten die Preise für Private und Unternehmen sein – sind sie aber nicht. 


Norwegen ist verpflichtet, seinen Strom in das europäische Stromsystem zu exportieren, und muss gleichzeitig die hohen Preise importieren, die aufgrund der volatilen und strukturell zu knappen Kapazitäten vor allem in Deutschland auf dem europäischen Strommarkt hoch 

bleiben dürften.


Weil Norwegen nicht selbst über die Exportflüsse und Preise bestimmen darf, sitzt das EWR-Land in der Preisfalle.


Schweden und Frankreich denken darüber nach, aus dem EU-Strommarkt auszusteigen.

Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle

8.3.26

Schleichende Entmachtung des Souveräns!

Zitat aus X: Parmelins EU‑Unterschrift in Brüssel ist für mich das perfekte Beispiel, wie unsere direkte Demokratie systematisch ausgehöhlt wird. Ein SVP‑Bundespräsident, der ein EU‑Vertragspaket absegnet, das tief in unsere Souveränität eingreift – und sich dann hinter "Kollegialitätsprinzip" versteckt? Das ist kein Zwang, sondern eine politische Entscheidung.

Solche Verträge haben faktisch Verfassungsrang. Sie binden uns jahrelang an fremde Richter, fremde Regeln und fremde Dynamiken. Und trotzdem darf das Volk NICHT automatisch mitreden, sondern höchstens im Nachhinein! Zuerst berät und entscheidet das Parlament, und erst danach gibt es vielleicht ein Referendum, wenn genügend Kräfte eine Unterschriftensammlung stemmen. Das ist schleichende Entmachtung des Souveräns!

Bianca Stettler auf X

24.2.26

In der EU herrscht keine Rechtssicherheit. Vetorecht wird umgangen.

EU zahlt Ukraine-Kredit ungeachtet des ungarischen Vetos aus.

In der EU gibt es keine Rechtssicherheit. Die EU-Mitgliedstaaten haben ein vertraglich abgesichertes Veto-Recht. Doch Brüssel umgeht immer wieder eigenes Recht. 


Nach Worten von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird die Europäische Union der Ukraine den geplanten Kredit über 90 Milliarden Euro ungeachtet des ungarischen Vetos auszahlen. Dies werde „auf die eine oder andere Weise" geschehen, sagt von der Leyen in Kiew. Zudem kündigt sie ein neues Energiepaket für den Winter über 920 Millionen Euro für ⁠2026/2027 an. 


Ungarn hat am Vortag neue EU-Sanktionen gegen Russland und den Kredit blockiert. Die Regierung in Budapest wirft der Ukraine vor, Öllieferungen über die Druschba-Pipeline absichtlich unterbrochen zu haben.

19.2.26

Sparen bei den Subventionen und den EU-Milliarden

Alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz blickt mit Sorge auf die Bundesfinanzen und fordert einen Abbau von Subventionen statt höherer Steuern. Die neuen Verträge mit der EU lehnt er ab.

Wie stehen Sie zu den neuen EU-Verträgen?

Ich bin nicht für die EU-Verträge. Es ist ein Demokratieverlust. Unser bewährtes föderalistisches System ist nicht mit dem der EU kompatibel. Die dynamische Rechtsübernahme, also die automatische Übernahme von EU-Recht, ist nicht zum Vorteil der Schweiz.

Ich warne davor, die Mehrwertsteuer als Bedienungsladen für alle möglichen Zwecke zu missbrauchen. Sie war ursprünglich für die AHV gedacht. Wenn wir sie nun für alles Mögliche verwenden, stellen wir die Logik der Schuldenbremse infrage.

Alt Bundesrat Merz will Subventionen abbauen und ist gegen die EU-Verträge

9.2.26

EU: Wir werden vor unseren Augen verarscht.

In der EU gibt es keine Rechtsicherheit. Die Demokratie wird mit Füssen getreten. Die EU hat sich in die Wahlen in Rumänien eingemischt. 

15.1.26

Bilateralen III: NEIN! | Nein zur Fremdbestimmung!

Wie Euro-Turbos die Schweiz von der EU abhängig machen und warum die Bilateralen III ein No-Go für die Schweiz sind. Bilateralen Weg: Okay. Bilateralen III: Auf keinen Fall! 

The European Union is not "the free world". It is a supranational tyranny that tramples upon freedom of speech, democracy and national sovereignty. It will inevitably collapse, as all dictatorships eventually do.

27.11.25

Kritische Stellungnahmen zum Vertragspaket Schweiz-EU

Das Vernehmlassungsverfahren für das EU-Vertragspaket Schweiz-EU dauerte vom 13. Juni bis zum 31. Oktober 2025.

Der Bundesrat hat in dieser Zeit die ausgehandelten Abkommen (u.a. zu Strom, Land- und Luftverkehr) zusammen mit der nötigen innerstaatlichen Umsetzung und flankierenden Massnahmen den Kantonen, Parteien und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Analyse der Rückmeldungen läuft derzeit, um auf dieser Grundlage die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten, die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen wird.

Es gingen enorm viele kritische bis ablehnende Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie auch von Kantonen ein.

Der Bundesrat sollte diese Stellungnahmen ernst nehmen und jetzt die Übung abbrechen. Lukas Reimann auf TikTok

10.11.25

Was die EU-Verträge konkret bedeuten: Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen

Das EU-Rahmenabkommen weitet die Personenfreizügigkeit aus. Die EU kann die Vertragsbedingungen laufend anpassen und die Schweiz muss sie automatisch übernehmen. EU-Bürger dürfen sich in der Schweiz aufhalten und arbeiten. EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialleistungen in der Schweiz.


Es ist ein Deal, der über 1800 Seiten umfasst: Die Schweiz will einen erleichterten Zugang zum EU-Markt, weil sie sich davon Wohlstand und Arbeitsplätze erhofft. Und sie übernimmt dafür im grossen Stil Regeln der Europäischen Union. Dabei verpflichtet sie sich unter anderem, die Personenfreizügigkeit auszubauen und die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie teilweise zu übernehmen. Lesen Sie im TA.

5.11.25

Das Ende der bilateralen Verträge mit der EU

Mit dem Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU werden  bestehende bilaterale Verträge aufgehoben und durch eine Teilintegration in die supranationale Organisation der EU ersetzt.

Ein Vertrag mit einer supranationalen Organisation, wie es die EU ist, bedeutet die Übergabe von Entscheidungsbefugnissen der nationalen Parlamente und des Volkes an die Organe dieser Organisation. 

Die EU wird verbindliche Regeln erlassen können, welche die nationalen Gesetze der Schweiz übertreffen werden. Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist kein bilaterales Abkommen, da es nicht auf Konsens basiert, sondern ist eine Teilintegration mit der Verpflichtung, die Beschlüsse der EU-Organe ohne Widerspruch übernehmen zu müssen.

Die automatische (dynamische, verbindliche) Übernahme von Beschlüssen der EU bedeutet ein Verlust der demokratischen Rechte. Mit dem Rahmenabkommen überträgt die Schweiz in den vereinbarten Bereichen ihre Souveränitätsrechte, also die Entscheidungsrechte der Parlamente und des Volkes an die EU.

 

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben wird:

Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

22.10.25

Ausgleichsmassnahmen Rahmenvertrag Missverständnis

Aus Post auf X: Es geht um die sogenannten Ausgleichsmassnahmen, die die EU verhängen kann, wenn die Schweiz einen EU-Rechtsakt nicht übernimmt.


Die EU-Turbos tun so, als seien diese Massnahmen harmlos – als würde die Schweiz einfach mit einem freundlichen „Opt-out" davonkommen. Sie tun so, als sei eine Nichtübernahme eines EU-Rechtsaktes damit möglich.


Eine Ablehnung ist kein Opt-out, kein sanftes „Nein, danke" mit anschliessender Freifahrt.

Die vertragliche Hauptpflicht der Schweiz – nämlich den EU-Rechtsakt zu übernehmen – bleibt weiterhin bestehen. Die Ausgleichsmassnahmen sind keine Alternative, sie sind eine Strafe.


Und das Spiel kann noch härter werden: Die EU kann diese Massnahmen anpassen, verschärfen, verlängern – so lange, bis die Schweiz nachgibt und den EU-Gesetzestext übernimmt.


Wir reden hier nicht über Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern über Druckmittel – über einen Mechanismus, der uns in eine politische Folterkammer führt.


Die Daumenschrauben bleiben angelegt. Und sie können, jederzeit, weiter angezogen werden bis wir das EU-Gesetz eben doch übernehmen!

Lesen Sie den Post auf X von R.M.

21.10.25

EU-Bürokratiemonster "Bilaterale III"

2'228 Seiten Vertragspaket. Dazu kommen 20'897 Seiten sekundäre Erlasse (17'968 Seiten EU- und 2'929 Seiten CH-Erlasse), Dutzende EU-Tertiärerlasse, EU-Kommissionsentscheide und Urteile des EU-Gerichtshofs. 

Post auf X. #WenigerFreiheit #MehrStaat 

8.10.25

Kritisch zum Stromabkommen mit der EU

Kompass/Europa begrüsst die Pläne des Bundesrates für fünf zusätzliche Gas-Reservekraftwerke (insgesamt 583 MW) bis 2030. Das entspricht unseren Empfehlungen von 2021 (Whitepaper Strom und Studie zur Versorgungssicherheit): flexible, wetterunabhängige Peak-Power-Gaskraftwerke als „Versicherung" für kritische Situationen. Notstromaggregate können sinnvoll ergänzt werden, reichen allein aber nicht aus. 


Gleichzeitig bringt das geplante Stromabkommen im EU-Vertragspaket keine Versorgungssicherheits-Garantie und schränkt die Handlungsfreiheit der Schweiz in Mangellagen ein. 

Auch in einem NZZ-Artikel wird auf diesen Missstand verwiesen „Mit dem Vertrag könnten wir unsere Reservekraftwerke wie Birr nur noch mit einer Genehmigung der EU laufen lassen." 


Auch das Stromabkommen ist schlecht. Wir stellen unsere Vorteile wie unsere Wasserkraft in den Dienst der EU und haben nichts mehr zu sagen. Auch die vorgesehene freie Wahl des Stromanbieters für Private wird nicht funktionieren.


Was überrascht bei den EU-Verträgen am meisten ?

Die Verträge Hebeln die Volksrechte aus. Die Aussage «Das Volk kann immer noch abstimmen» ist ein Hohn.


Das neue EU-Recht wird direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung und gilt für alle. Das Volk hätte in den meisten Fällen nichts mehr zu sagen.


Ein Referendum kann man nur gegen ein durch das Parlament verabschiedetes Gesetz ergreifen. Wenn wir dem EU-Vertragspaket zustimmen, übernehmen

wir aber das meiste EU-Recht direkt, das heisst, ohne dass wir noch Schweizer Gesetze dazu erlassen. 


«Es ist illusorisch, anzunehmen, wir könnten uns weiterhin Regeln geben, die von jenen der EU abweichen.»

https://unterwerfungsvertrag.ch/wp-content/uploads/2025/10/251001_NZZ_Interview-EU_Raum-der-Rechtsunsicherheit.pdf

https://www.nzz.ch/schweiz/auch-der-bundesrat-ueberblickt-nicht-mehr-was-seine-leute-da-verhandelt-haben-sagt-magdalena-martullo-blocher-ld.1903577

6.10.25

EU-Verträge: Schweiz verliert die Autonomie bei der Zulassung von Pestiziden

Mit den neuen Verträgen übernimmt die Schweiz vollständig das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Umweltschützer befürchten einen massiven Rückschritt beim Gewässerschutz. Bauern hoffen dagegen auf neue Spritzmittel aus Europa. NZZ.
…. das Kapitel «Lebensmittelsicherheit» ist Teil des Vertragswerks. Damit würden Standards, die heute das Tierwohl sichern, relativiert. 
So darf ein Betrieb in der Schweiz beispielsweise maximal 18'000 Legehennen halten, ein Biobetrieb nur 4000. In der EU sind dagegen Ställe mit bis zu 100'000 Tieren erlaubt – inklusive die in der Schweiz verbotene Käfighaltung.
Umweltschützer befürchten aber auch einen massiven Rückschritt beim Gewässerschutz, wie die «NZZ» schreibt. Denn die Schweiz müsste das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel übernehmen.


2.9.25

Die nachteiligen Folgen der EU-Verträge

Nationalrätin Martullo-Blocher erklärt in sieben Podcasts Folgen verständlich die neuen EU-Verträge?

Step 1: Wird unsere Demokratie abgeschafft ?

In vielen Lebensbereichen wird EU- Recht übernommen, worüber die Schweiz nicht mehr selbst bestimmen kann. 

Step 2: Wo bleibt die Rechtssicherheit ?

Die EU reguliert und bricht eigene Gesetze. Die EU ist nicht bekannt für Rechtssicherheit.

Step 3: Milliarden für die EU-Bürokratie

Die Schweiz muss jährlich 900 Millionen Fr. an die EU bezahlen.

Step 4: Zuwanderung in unsere Sozialwerke - wir zahlen !

Erwerbstätige EU Einwanderer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. 

Step 5: Sicherer und bezahlbarer Strom ?

Die Schweiz soll im Strommarkt EU-Recht anwenden. Die Schweiz wird in den EU-Strommarkt eingebunden und muss Richtlinien von Brüssel befolgen.

Step 6: Dürfen Gemeinden noch einen Sportplatz bauen ?

Staatliche Beihilfen an die Privatwirtschaft wird nicht mehr erlaubt.  Das betrifft z.B. den Landverkehr.

Step:7: Bestimmt die EU, was wir essen und trinken ?

Warum brauchen wir EU-Recht für Lebensmittelsicherheit ?

23.8.25

EU-Rahmenvertrag: Es gibt einen Ausweg aus der Sackgasse

Die Folgen der Personenfreizügigkeit senken die Lebensqualität in der Schweiz in Richtung EU-Niveau. Die Befürworter einer engeren Anlehnung an die EU sollen endlich aufwachen.

Immer mehr Wirtschaftsvertreter und Politiker verstehen, dass der anvisierte Vertrag mit der EU der Lebensqualität und den Chancen der Schweiz abträglich wäre. Viele wollen das aber nicht offen eingestehen und stecken in einer Schweigespirale.

Die Bundesverfassung sagt in Art 121 Abs 1 und 4: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig», und «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen». Deshalb bedarf die Unterzeichnung des Vertrags einer Verfassungsänderung und dafür des doppelten Mehrs.

R.Eichenberger erklärt:

https://www.fuw.ch/eu-rahmenvertrag-es-gibt-einen-ausweg-aus-der-sackgasse-564750797413

16.8.25

Verteidigungsminister Martin Pfister verheddert sich in Widersprüche

Bundesrat Martin Pfister macht widersprüchliche politische Aussagen. Schon bei der Bundesratswahl wirkte er in Bezug auf seinen Standpunkt in der Europa Politik vage und meinte, er müsse sich erst umhören. Inzwischen ist Pfister bekannt als EU Turbo. Seine Annäherung an die NATO vernichtet die jahrhundertalte Neutralitätspolitik der Schweiz. 

Es scheint, als habe er keine festen Grundsätze und orientiere sich an der Windfahne in seinem Umfeld. Diese Politik ist äussert schädlich.

Weltwoche: Im Juni präsentierte er einen Plan, der in Sachen Kriegsmaterial eine klare Bevorzugung der EU gegenüber den USA vorsieht. Künftig will man 60 Prozent in der Schweiz, 30 Prozent von EU-Ländern und bloss noch 10 Prozent aus den USA posten.

Als dann aber der 39-Prozent-Zollhammer auf die Schweiz niederging, relativierte Pfister am letzten Wochenende gegenüber SRF seinen Kaufplan wieder. Nun gab der Verteidigungsminister zu verstehen, er sei offen dafür, mehr Waffen in den USA zu beschaffen. Die rüstungspolitische Strategie bezeichnete er ausserdem bloss noch als «Richtwert».

Kaufen wir jetzt mehr oder weniger Rüstungsgüter in den ...Die Weltwoche