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22.10.25

Ausgleichsmassnahmen Rahmenvertrag Missverständnis

Aus Post auf X: Es geht um die sogenannten Ausgleichsmassnahmen, die die EU verhängen kann, wenn die Schweiz einen EU-Rechtsakt nicht übernimmt.


Die EU-Turbos tun so, als seien diese Massnahmen harmlos – als würde die Schweiz einfach mit einem freundlichen „Opt-out" davonkommen. Sie tun so, als sei eine Nichtübernahme eines EU-Rechtsaktes damit möglich.


Eine Ablehnung ist kein Opt-out, kein sanftes „Nein, danke" mit anschliessender Freifahrt.

Die vertragliche Hauptpflicht der Schweiz – nämlich den EU-Rechtsakt zu übernehmen – bleibt weiterhin bestehen. Die Ausgleichsmassnahmen sind keine Alternative, sie sind eine Strafe.


Und das Spiel kann noch härter werden: Die EU kann diese Massnahmen anpassen, verschärfen, verlängern – so lange, bis die Schweiz nachgibt und den EU-Gesetzestext übernimmt.


Wir reden hier nicht über Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern über Druckmittel – über einen Mechanismus, der uns in eine politische Folterkammer führt.


Die Daumenschrauben bleiben angelegt. Und sie können, jederzeit, weiter angezogen werden bis wir das EU-Gesetz eben doch übernehmen!

Lesen Sie den Post auf X von R.M.

21.10.25

EU-Bürokratiemonster "Bilaterale III"

2'228 Seiten Vertragspaket. Dazu kommen 20'897 Seiten sekundäre Erlasse (17'968 Seiten EU- und 2'929 Seiten CH-Erlasse), Dutzende EU-Tertiärerlasse, EU-Kommissionsentscheide und Urteile des EU-Gerichtshofs. 

Post auf X. #WenigerFreiheit #MehrStaat 

8.10.25

Kritisch zum Stromabkommen mit der EU

Kompass/Europa begrüsst die Pläne des Bundesrates für fünf zusätzliche Gas-Reservekraftwerke (insgesamt 583 MW) bis 2030. Das entspricht unseren Empfehlungen von 2021 (Whitepaper Strom und Studie zur Versorgungssicherheit): flexible, wetterunabhängige Peak-Power-Gaskraftwerke als „Versicherung" für kritische Situationen. Notstromaggregate können sinnvoll ergänzt werden, reichen allein aber nicht aus. 


Gleichzeitig bringt das geplante Stromabkommen im EU-Vertragspaket keine Versorgungssicherheits-Garantie und schränkt die Handlungsfreiheit der Schweiz in Mangellagen ein. 

Auch in einem NZZ-Artikel wird auf diesen Missstand verwiesen „Mit dem Vertrag könnten wir unsere Reservekraftwerke wie Birr nur noch mit einer Genehmigung der EU laufen lassen." 


Auch das Stromabkommen ist schlecht. Wir stellen unsere Vorteile wie unsere Wasserkraft in den Dienst der EU und haben nichts mehr zu sagen. Auch die vorgesehene freie Wahl des Stromanbieters für Private wird nicht funktionieren.


Was überrascht bei den EU-Verträgen am meisten ?

Die Verträge Hebeln die Volksrechte aus. Die Aussage «Das Volk kann immer noch abstimmen» ist ein Hohn.


Das neue EU-Recht wird direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung und gilt für alle. Das Volk hätte in den meisten Fällen nichts mehr zu sagen.


Ein Referendum kann man nur gegen ein durch das Parlament verabschiedetes Gesetz ergreifen. Wenn wir dem EU-Vertragspaket zustimmen, übernehmen

wir aber das meiste EU-Recht direkt, das heisst, ohne dass wir noch Schweizer Gesetze dazu erlassen. 


«Es ist illusorisch, anzunehmen, wir könnten uns weiterhin Regeln geben, die von jenen der EU abweichen.»

https://unterwerfungsvertrag.ch/wp-content/uploads/2025/10/251001_NZZ_Interview-EU_Raum-der-Rechtsunsicherheit.pdf

https://www.nzz.ch/schweiz/auch-der-bundesrat-ueberblickt-nicht-mehr-was-seine-leute-da-verhandelt-haben-sagt-magdalena-martullo-blocher-ld.1903577

6.10.25

EU-Verträge: Schweiz verliert die Autonomie bei der Zulassung von Pestiziden

Mit den neuen Verträgen übernimmt die Schweiz vollständig das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Umweltschützer befürchten einen massiven Rückschritt beim Gewässerschutz. Bauern hoffen dagegen auf neue Spritzmittel aus Europa. NZZ.
…. das Kapitel «Lebensmittelsicherheit» ist Teil des Vertragswerks. Damit würden Standards, die heute das Tierwohl sichern, relativiert. 
So darf ein Betrieb in der Schweiz beispielsweise maximal 18'000 Legehennen halten, ein Biobetrieb nur 4000. In der EU sind dagegen Ställe mit bis zu 100'000 Tieren erlaubt – inklusive die in der Schweiz verbotene Käfighaltung.
Umweltschützer befürchten aber auch einen massiven Rückschritt beim Gewässerschutz, wie die «NZZ» schreibt. Denn die Schweiz müsste das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel übernehmen.


2.9.25

Die nachteiligen Folgen der EU-Verträge

Nationalrätin Martullo-Blocher erklärt in sieben Podcasts Folgen verständlich die neuen EU-Verträge?

Step 1: Wird unsere Demokratie abgeschafft ?

In vielen Lebensbereichen wird EU- Recht übernommen, worüber die Schweiz nicht mehr selbst bestimmen kann. 

Step 2: Wo bleibt die Rechtssicherheit ?

Die EU reguliert und bricht eigene Gesetze. Die EU ist nicht bekannt für Rechtssicherheit.

Step 3: Milliarden für die EU-Bürokratie

Die Schweiz muss jährlich 900 Millionen Fr. an die EU bezahlen.

Step 4: Zuwanderung in unsere Sozialwerke - wir zahlen !

Erwerbstätige EU Einwanderer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. 

Step 5: Sicherer und bezahlbarer Strom ?

Die Schweiz soll im Strommarkt EU-Recht anwenden. Die Schweiz wird in den EU-Strommarkt eingebunden und muss Richtlinien von Brüssel befolgen.

Step 6: Dürfen Gemeinden noch einen Sportplatz bauen ?

Staatliche Beihilfen an die Privatwirtschaft wird nicht mehr erlaubt.  Das betrifft z.B. den Landverkehr.

Step:7: Bestimmt die EU, was wir essen und trinken ?

Warum brauchen wir EU-Recht für Lebensmittelsicherheit ?

23.8.25

EU-Rahmenvertrag: Es gibt einen Ausweg aus der Sackgasse

Die Folgen der Personenfreizügigkeit senken die Lebensqualität in der Schweiz in Richtung EU-Niveau. Die Befürworter einer engeren Anlehnung an die EU sollen endlich aufwachen.

Immer mehr Wirtschaftsvertreter und Politiker verstehen, dass der anvisierte Vertrag mit der EU der Lebensqualität und den Chancen der Schweiz abträglich wäre. Viele wollen das aber nicht offen eingestehen und stecken in einer Schweigespirale.

Die Bundesverfassung sagt in Art 121 Abs 1 und 4: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig», und «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen». Deshalb bedarf die Unterzeichnung des Vertrags einer Verfassungsänderung und dafür des doppelten Mehrs.

R.Eichenberger erklärt:

https://www.fuw.ch/eu-rahmenvertrag-es-gibt-einen-ausweg-aus-der-sackgasse-564750797413

16.8.25

Verteidigungsminister Martin Pfister verheddert sich in Widersprüche

Bundesrat Martin Pfister macht widersprüchliche politische Aussagen. Schon bei der Bundesratswahl wirkte er in Bezug auf seinen Standpunkt in der Europa Politik vage und meinte, er müsse sich erst umhören. Inzwischen ist Pfister bekannt als EU Turbo. Seine Annäherung an die NATO vernichtet die jahrhundertalte Neutralitätspolitik der Schweiz. 

Es scheint, als habe er keine festen Grundsätze und orientiere sich an der Windfahne in seinem Umfeld. Diese Politik ist äussert schädlich.

Weltwoche: Im Juni präsentierte er einen Plan, der in Sachen Kriegsmaterial eine klare Bevorzugung der EU gegenüber den USA vorsieht. Künftig will man 60 Prozent in der Schweiz, 30 Prozent von EU-Ländern und bloss noch 10 Prozent aus den USA posten.

Als dann aber der 39-Prozent-Zollhammer auf die Schweiz niederging, relativierte Pfister am letzten Wochenende gegenüber SRF seinen Kaufplan wieder. Nun gab der Verteidigungsminister zu verstehen, er sei offen dafür, mehr Waffen in den USA zu beschaffen. Die rüstungspolitische Strategie bezeichnete er ausserdem bloss noch als «Richtwert».

Kaufen wir jetzt mehr oder weniger Rüstungsgüter in den ...Die Weltwoche

30.7.25

Post von Alles Roger 🇨🇭 #SwitzerlandFirst auf X

Auf den Punkt. Und das muss so bleiben. Keine Anbindung an die EU. Das letzte abschreckende Beispiel ist der Zoll-Deal mit den USA. Absolut blamabel von Brüssel. 

25.7.25

Die EU-Verträge: Gefahr durch Ausweitung des Familiennachzugs?

Die Zuwanderungsfrage wird auch für die geplanten EU-Verträge ein zentrales Thema sein. - Es ist heute schon so, dass nicht nur Menschen in die Schweiz kommen, die einen Job haben: Drei von zehn EU-Zuwanderern kommen aufgrund des Familiennachzugs. Dieser Familiennachzug soll noch ausgeweitet werden.

5.7.25

Freihandelsabkommen anstatt EU Anbindung

Das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ist bereits das vierte Abkommen, das unser Bundesrat Guy Parmelin in diesem Jahr erfolgreich für die Schweiz verhandelt hat. Damit geht der Wirtschaftsminister konsequent den Weg, der gut ist für unsere Wirtschaft, unseren Wohlstand und unser Land: Freihandel mit möglichst vielen Ländern, statt EU-Unterwerfung. Im Unterschied zum Unterwerfungsvertag mit der EU muss die Schweiz bei diesem Abkommen keine Milliardenbeträge bezahlen, um Handel betreiben zu können. 

Lukas Reimann EU-Personenfreizügigkeit

Die EU-Personenfreizügigkeit ist zentraler Bestandteil der EU-Verträge. Sie gibt 450 Millionen EU Bürgern einen Rechtsanspruch auf Einwanderung in die Schweiz. 

4.7.25

Anstatt Kontrolle der Einwanderung, noch mehr Personenfreizügigkeit

Die Verfassung und damit der Volkswillen werden missachtet. Die neuen EU Verträge erweitern die Personenfreizügigkeit. Neu sollen auch Eltern und Schwiegereltern von EU-Zuwanderern ein Daueraufenthaltsrecht inklusive Anspruch auf Sozialhilfe erhalten. Und das auch ohne je gearbeitet zu haben. Ist ein solcher Bundesrat noch tragbar ?

27.3.19

Möglicher Juncker-Nachfolger schimpft über Schweizer

tagesanzeiger 25.3.2019: Der deutsche CSU-Politiker Manfred Weber, der wohl bald mächtigste Mann in Brüssel, macht Stimmung gegen die Schweiz.
Im Mai steht die Europawahl an. Der CSU-Politiker Manfred Weber hat als Spitzenkandidat der konservativen EVP die besten Chancen, das wichtigste Amt der EU, das des Kommissionspräsidenten, zu besetzen. Er würde damit Nachfolger von Jean-Claude Juncker.
Bereits angedroht hat der Proeuropäer, als EU-Kommissionspräsident andere Saiten mit den «störrischen» Schweizern aufziehen. Weber nervt sich ob dem Anspruch der Schweizer auf ihre Sonderrolle im Verhältnis zur EU, schreibt die «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» (FAS). Er werde es nicht länger dulden, dass die Schweizer ständig gegen Brüssel stänkern, aber alle Vorteile geniessen wollen, sagte Weber auf einer Veranstaltung des CDU-Wirtschaftsratshttps://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/moeglicher-junckernachfolger-schimpft-ueber-stoerrische-schweizer/story/16972878#mostPopularComment

24.9.18

EU-Kommissar Johannes Hahn zum Rahmenabkommen Schweiz-EU

EU-Kommissar Johannes Hahn machte fragwürdige Aussagen zum Rahmenabkommen Schweiz-EU. Es liege ihm fern, irgendwelchen Druck aufzubauen. Dann sind aber doch alle Aussagen Drohungen und Erpressungen: Er erwarte, bis spätestens Ende Oktober etwas zusammengebracht zu haben (Abschluss eines Rahmenvertrags). Jetzt solle langsam der Sack zugemacht werden, es liege alles auf dem Tisch.
So habe die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur bis Ende 2018 anerkannt. Die EU habe seit 2014 eine klare Beschlusslage auf ihrer Seite, ohne Rahmenabkommen keine neuen Vereinbarungen abzuschliessen. Das Stromabkommen könne nicht weiter behandelt werden. Der Lohnschutz, also die flankierenden Massnahmen der Schweiz könne der EU-Regelung angepasst werden. Was es für die Schweiz jedenfalls nicht geben könne, seien permanente Ausnahmen. Sie müsse im Rahmen des EU-Entsenderechts vorgehen.
Referenzen:
EU-Kommissar Hahn: «Wir sollten jetzt den Sack zumachen»
Das Erpresser-Interview

11.8.18

Economiesuisse und FDP auf dem Holzweg. Die Schweiz ist nicht EU-Binnenmarktterritorium.

Es braucht kein Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU. Wir wollen nicht Mitglied des EU-Staatengebildes und deshalb auch nicht Voll-Mitglied des Binnenmarktes sein. Als Drittstatt wollen wir lediglich Marktzugang, wie es andere Drittstaaten ( z.B. Canada mit einem Freihandelsabkommen) auch haben.
Die bestehenden bilateralen Verträge der Eidgenossenschaft mit der EU für den Marktzugang funktionieren und werden beidseitig eingehalten. Bei Vertragsänderungen muss neu verhandelt werden, auch wenn dies mühsam ist. So z.B.: Die Anerkennung von Schweizer Normen in den Bereichen Produkte, Umwelt und Lebensmittestandardsl sollen immer Gegenstand von Verhandlungen sein. Schweizer Normen sollen nicht durch niedrige EU-Standards automatisch herabgesetzt werden können.  
Die Schweiz soll im Rahmenabkommen verpflichtet werden, EU-Recht zu übernehmen. Das ist ein Unsinn, denn in der Schweiz gilt Schweizer Recht. Die Schweiz ist nicht EU-Binnenmarktterritorium. Die EU soll die Verträge nicht einseitig nachführen können. In unserer Demokratie sind bei Vertragsänderungen Neuverhandlungen und Zustimmung des Souveräns zwingend.
Die Gesetzgebungsgewalt des Schweizer Parlaments und des Schweizer Volkes würde mit der erzwungenen Übernahme des EU-Rechts beschnitten. Das wäre ein fataler Souveränitätsverlust, dem die freie Schweiz niemals zustimmen kann. Das vorgeschlagene Schiedsgericht ist ein Feigenblatt, die letzte Instanz wird immer der EU-Gerichtshof sein, also fremde Richter. Bei Klagen kann die WTO angerufen werden.
Die Befürworter des Rahmenabkommens sind letztlich dieselben Kreise, die einem EU-Beitritt nahe stehen, und den vollen Souveränitätsverlust in Kauf nehmen. Die Linke verkennt, dass die EU eine neoliberale hegemoniale Politik betreibt und keinesfalls soziale Ziele verfolgt. Die Aufgabe der bestehenden flankierenden Vertragspunkte läuft auf einen Lohn-Wettbewerb und letztlich einer Lohnsenkung und -Nivellierung hinaus. Die treibende Kraft für ein Rahmenabkommen sind die liberale Partei FDP und der Wirtschaftsverband Economiesuisse, welche paradoxerweise Freiheit und Eigenständigkeit dem grenzenlosen Geschäftemachen opfern wollen.

19.7.18

Schiedsgericht als Tarnung der fremden Richter

Eingeladen als neutrale Sachverständige. Professorin Christa Tobler informierte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats.
https://bazonline.ch/schweiz/standard/schiedsgericht-zur-tarnung/story/17377740
Eingeladen als neutrale Sachverständige. Professorin Christa Tobler informierte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats. Bild: Nicole Pont
Mit dem zur Zeit verhandelten Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU wird die Schweiz von fremden Richtern der EU bestimmt werden. Dass ein von beiden Parteien besetztes Schiedsgericht entscheide, ist eine Verschleierung der Wahrheit.
Schon mehrmals in Arena-Sendungen ist die sogenannte Basler Europarechtlerin Christa Tobler mit anfechtbaren Erklärungen zum Verhältnis der Schweiz mit der EU aufgefallen. Neuerdings machte sie zweifelhafte und unwahre Aussagen zum Verfahren der Streitbeilegung zwischen der EU und der Schweiz in der Aussenpolitische Kommission des Nationalrats. Diese Frau ist keine neutrale Sachverständige, sondern vertritt als Trägerin des Europapreises der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (Nebs) einseitig die Sache der EU.
Lesen Sie dazu:
„Schiedsgericht zur Tarnung. Die Basler Europarechtlerin Christa Tobler präsentiert zweifelhafte Erklärungen zum Streitbeilegungsverfahren mit der EU."
https://bazonline.ch/schweiz/standard/schiedsgericht-zur-tarnung/story/17377740

9.7.18

Kein Rahmenabkommen mit der EU !

Ein Rahmenabkommen der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit der EU wird die direkte Demokratie schwächen. Die Schweiz muss dann das EU-Recht fortlaufend übernehmen.

4.5.18

Rahmenabkommen: Zwangsheirat mit einer schlechten Partie

zukunft-ch.ch befasst sich mit dem Rahmenabkommen EU-Schweiz und schreibt:
Zukunft CH geht mit einer neuen Sonderausgabe der Frage auf den Grund, was das derzeit viel diskutierte Rahmenabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) für unser Land bringen würde. Ein genauer Blick zeigt: Mit einem EU-Rahmenabkommen wird der Weg geebnet, die Schweiz letztendlich über Umwege in die EU zu führen. Dieser Rahmenvertrag soll die „institutionelle Einbindung" der Schweiz in die EU regeln. Der bewährte bilaterale Weg würde damit umgangen. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU würden mit diesem Rahmenabkommen alleine durch ein technokratisches Vertragswerk gesteuert. Der Bundesrat will ein solches Abkommen, obwohl damit tragende Werte unserer Gesellschaft und die freiheitlichen Staatssäulen der direkten Demokratie und Selbstbestimmung massiv unterhöhlt würden. Die ganze Situation gleicht, so das Resümee der Sonderausgabe, aus Schweizer Sicht einer „Zwangsheirat mit einer schlechten Partie".

3.5.18

Bundesrat will Brüssel als Gesetzgeber akzeptieren

Jetzt verhandelt die Schweiz wieder mit der EU, aber nicht um die Umsetzung von angenommenen Volksinitiativen, sondern um den Abbau von direktdemokratischen Rechten im sogenannten Rahmenabkommen. Das ist ein Schritt in der falschen Richtung. Die Landesregierung ist bereit, Brüssel als neuen Gesetzgeber zu akzeptieren. Die Schweiz soll mit dem Rahmenabkommen in noch mehr Bereichen automatisch EU-Recht übernehmen, ohne dass Volk und Stände etwas zu sagen hätten.

2.5.18

Die Europapolitik der Schweiz – die wichtigsten Aspekte im Überblick

Die bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU sind ein innen- und aussenpolitischer Dauerbrenner. Worum aber geht es beim institutionellen Rahmenabkommen, bei der Kohäsionsmilliarde, bei der Kündigungsinitiative? Und was hat die EU-Waffenrichtlinie mit alledem zu tun ?