Posts mit dem Label Ständemehr werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Ständemehr werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

13.8.26

Auswüchse der direkten Demokratie der Schweiz

In der Schweiz kann das Volk und die Kantone mit Referenden und Initiativen in Volksabstimmungen mitbestimmen. Nicht aber ohne weiteres im Falle des vom Bundesrat ausgehandelten Vertrages der Anbindung an die EU. Wenn das Parlament dem EU-Vertrag zustimmt, werden die Gegner vom Referendumsrecht Gebrauch machen und Unterschriften sammeln müssen. Damit würde ein einfaches Volksmehr zur Entscheidung führen. Ohne Ständemehr hätten die Kantone bei dieser wichtigen Frage keine Mitsprache.


Dieser Anbindungsvertrag ist eine Teilintegration in die EU und verstösst gegen Verfassungsartikel, für dessen Änderung Volks- und Ständemehr erforderlich sind. Das doppelte Mehr ist erforderlich bei einer Revision der Bundesverfassung. 2014 wurde durch die Masseneinwanderungsinitiative ein neuer Verfassungsartikel angenommen (Art. 121a BV). Dieser verlangte, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert.


Unverständlich ist, dass über banale Themen wie Kuhhörner oder Froschschenkel mit dem Ständemehr abgestimmt werden muss, aber nicht über Verträge, welche Verfassungsartikel und die Aufhebung von demokratischen Rechten betreffen.


Die Kompass-Initiative setzt sich gegen das EU-Vertragspaket ein und verlangt eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr, also  dass es für Annahme eine Mehrheit der Schweizer Volksstimmen und eine Mehrheit eine Mehrheit von Kantonen erfordert.


Bei ihrer Annahme unterstünden Verträge mit der Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen dem obligatorischen Referendum. Damit wäre das Kernanliegen der Kompass-Initiative erfüllt. Das Paket Schweiz–EU würde Volk und Ständen unterbreitet.


Der Bundesrat lehnt die Kompass-Initiative in seiner Botschaft erwartungsgemäss und ohne Gegenvorschlag ab. Seine Einwände halten einer Prüfung aber nicht stand. Zwar anerkennt er in seiner Botschaft die Gültigkeit der Initiative und bestätigt, dass sie bei ihrer Annahme genau die beabsichtigte Wirkung hätte: das doppelte Mehr von Volk und Ständen für Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme – allen voran für die EU-Verträge.

Bundesrat verschleppt Kompass-Initiative

14.6.26

Ständemehr, das Mitspracherecht der Kantone.

Ständeräte, die in der EU Integrationsfrage gegen das erforderliche Ständemehr stimmten, verraten den Föderalismus. Die meisten Ständeräte der Ostschweizer Kantone stimmten JA in der Frage des Ständemehrs für die Integration der Schweiz in die EU (Siehe Abstimmungsprotokoll vom 11.06.2026). Einzige Ausnahme ist der St.Galler Ständerat Benedikt Würth, der NEIN stimmte und damit auf ein Mitspracherecht der Kantone verzichten will. Würth vertritt damit nicht seinen Kanton, sondern seine persönlichen Eigeninteressen. Würth verkennt die Aufgabe eines Ständerates und sollte abgewählt werden. 
Das Ständemehr sollte eine Selbstverständlichkeit sein in Entscheidungen, welche die Verfassung des Schweizer Bundes betreffen, wie es der Fall ist in der Frage des Beitritts oder Teilintegration der Schweiz in die EU. Der Ständerat wurde bei der Gründung des Bundes von souveränen Kantonen als Voraussetzung für den Zusammenschluss geschaffen. Der Föderalismus gibt den Kantonen ein Stimmrecht und bewahrt das Gleichgewicht gegenüber bevölkerungsreichen Kantonen.

2.4.26

Wir fordern das Ständemehr !

Die neuen EU-Verträge sind kein harmloses Update der Bilateralen – sie bedeuten eine massive Unterwerfung unter EU-Recht, dynamische Übernahme und letztinstanzlich den EuGH!
Das schwächt unsere direkte Demokratie, höhlt den Föderalismus aus und stellt kantonale Kompetenzen massiv in Frage. Der Bundesrat will uns mit einem simplen Volksmehr abspeisen. 
Genau deshalb braucht es bei solchen weitreichenden Abkommen zwingend das Ständemehr – Volks- UND Ständemehr! Unsere Kantone und damit die ganze Schweiz müssen geschützt werden.
Lasst uns gemeinsam verhindern, dass fremde Richter und Brüsseler Bürokraten über unser Schicksal entscheiden. Für eine freie, souveräne und unabhängige Schweiz! 

28.3.26

EU-Beitritt, partieller Beitritt: Experten sprechen sich für Ständemehr aus

Das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU ist ein partieller Integrationsvertrag und betrifft folgende Bereiche, in denen die Schweiz keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben und die direkte Demokratie ausgehebelt wird: Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strommarkt, Gesundheitssystem, Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und Forschungs- und Bildungsprogramme.

aargauerzeitung: Der Ständerat ist ein wichtiger Pfeiler des Föderalismus. Aktuell befasst sich seine staatspolitische Kommission mit der Frage des Ständemehrs bei den EU-Verträgen.

In diese einfliessen dürften auch die Einschätzungen von fünf Expertinnen und Experten, die am Freitag ein Kurzreferat hielten. Folgende drei Professoren sprachen sich für das Ständemehr aus.

Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht

Die Abkommen griffen tief in die verfassungsmässige Ordnung ein. In solchen Fällen komme das Referendum «sui generis» zur Anwendung, also ein gewohnheitsrechtliches Instrument, das beim EWR, beim Freihandelsabkommen mit der EU und beim Beitritt zum Völkerbund eingesetzt wurde. Glaser verwies zudem auf die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, dessen Auslegung im Streitfall bindend ist.

Stefan G. Schmid, Professor für Verfassungsrecht

Schmid von der Universität St. Gallen ortet verfassungsrechtliche Probleme in der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, die Teil des EU-Pakets ist. Gemäss der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diese Verfassungsbestimmung verstossen.

Oliver Zimmer, ehemaliger Professor für Moderne Europäische Geschichte

Der Historiker, der einst an der Universität Oxford lehrte, hielt ein Plädoyer für das Ständemehr. Der Föderalismus sei von existenzieller Bedeutung; ohne das Zweikammersystem hätte sich die Schweiz nach dem Sonderbundskrieg nicht von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat wandeln können. Für Zimmer ist klar, dass die EU-Verträge die Verfassung tangieren, weil die Gesetzgebungskompetenz in zentralen Bereichen an ein supranationales Gericht, namentlich den Europäischen Gerichtshof, ausgelagert werde. Er warnte, dass die EU-Verträge die Macht weg von Bürgern, Parlament und Kantonen hin zu den Gerichten verschöben.

Auf welche Experten hört die Politik?