Der Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU bringt mehr Nachteile als Vorteile. Neu sind fragliche Abkommen im Bereich Strom, Gesundheit und Lebensmittel. Im Mittelpunkt steht aber die automatische Übernahme von EU-Recht ohne Mitsprache. Die Schweiz muss zwingend neue EU-Gesetze übernehmen. Bei Ablehnung sind die vorgesehenen Rechtsverfahren nicht zum Vorteil der Schweiz.
Von den Befürwortern wird behauptet, der Rahmenvertrag bringe eine Stabilisierung und Rechtssicherheit der bestehenden Verträge. Das betreffe den sicheren Marktzugang und den Abbau von Handelshemmnissen.
Diese Bereiche sind schon abgedeckt durch die bestehenden bilateralen Abkommen. Von Rechtssicherheit kann keine Rede sein, weil die EU bestehende Abkommen nicht mehr einhalten will und einseitig verändern kann.
Neu soll in einem Stromabkommen der schweizerische Strommarkt in den europäischen Strommarkt integriert werden. Der Verlust der Selbstbestimmung über Produktion und Marketing des Stroms bringt nur Nachteile. Die Versorgungssicherheit und die Preissicherheit wird verschlechtert durch schwankende Angebote der EU-Länder (Das Stromabkommen mit Brüssel ist eine Preisfalle).
Im Gesundheitsabkommen verpflichtet sich die Schweiz zur Übernahme von europäischen Richtlinien der EU für eine Integration und Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich inklusive Pandemien. Die Schweiz übernimmt künftig dynamisch die EU-Regeln bezüglich schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, Seuchenkontrolle und Prävention. Die gegenwärtigen bewährten Regeln der schweizerischen Seuchenkontrolle würden durch diejenigen der EU ersetzt.
Im Bereich der Lebensmittelsicherheit erlaubt die Schweiz der EU unsere Standards zu überprüfen und verlangt unsere Gesetze der EU anzupassen. Das betrifft die gesamte Lebensmittelkette von Lebensmitteln tierischer, pflanzlicher und nicht-tierischen Ursprungs von der Produktion in der Landwirtschaft und der Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie bis zu den Marktgesetzen. Hier können unsere hohen Standards durch die niederen Standards der EU oder überflüssige EU-Gesetze herabgestuft werden.
Der Kern des Abkommens ist die dynamische Rechtsübernahme. Das ist eine vertragliche Verpflichtung der Schweiz, neue EU-Gesetze ohne Mitsprache zu übernehmen und ein Verzicht der Schweiz auf Selbstbestimmung. Das bedeutet ein Abbau der Demokratie und eine Integration ohne Mitsprache des Volkes in eine fremde Macht.
Es wird hier von „massgeschneiderten Lösungen“ gesprochen. Das bedeutet nichts anderes als die Zustimmung der Schweiz zu allen künftigen Gesetzesanpassungen der EU. Bei Widerspruch oder Ablehnung stimmt die Schweiz einem Rechtsverfahren zu, bei dem der Europäische Gerichtshof das letzte Wort hat.
Das Rechtsverfahren zur Klärung der Streitsache sieht einen gemeinsamen Ausschuss vor. Bei Uneinigkeit soll ein Schiedsgericht eingesetzt werden. Die Rechtslage wird allein vom EuGh beurteilt werden. Hält sich die Schweiz nicht an das Urteil, werden Strafen fällig.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden nicht erlauben, dass die Schweiz geltende und künftige Binnenmarktgesetze nicht einhält. Die Schweiz erlaubt hier vertraglich der EU Strafmassnahmen zu erteilen, womit die Schweiz gezwungen wird, die neuen Gesetze zu übernehmen und einzuhalten. Beschlüsse des Schweizer Parlaments und Volksabstimmungen in Referenden werden durch diesen Vertrag der dynamischen Rechtsübernahme nichtig (EU-Recht wird zur zwingenden Vorschrift).
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